Die andere Meinung.
Staatspräsident Andrzej Duda ergriff das Wort am Nachmittag des 20. Dezember 2017, einige Stunden nachdem die EU-Kommission verkündete, sie habe die diplomatische „Atombombe“ gezündet. Das Sanktionsverfahren gegen Polen wegen angeblich gefährdeter Rechtsstaatlichkeit werde eingeleitet. Die Brüsseler Rechnung, Duda werde klein beigeben und die zwei gerade verabschiedeten wichtigsten Reformgesetzte nicht unterschreiben, ging nicht auf. Dudas Begründung ist lesenswert. Nachfolgend der Wortlaut.
Guten Abend, meine Damen und Herren,
ich möchte ihnen mitteilen, dass ich die Gesetze über den Landesjustizrat (LJR – Anm. RdP) und das Oberste Gericht (OG – Anm. RdP) unterschreiben werde.
(Vom Parlament verabschiedete Gesetzte treten in Polen in Kraft, nachdem sie vom Staatspräsidenten unterzeichnet wurden. Dieser kann die Unterschrift verweigern, sein Veto einlegen. Das Präsidenten-Veto kann das Parlament mit einer 3/5 Mehrheit überstimmen. Gelingt das nicht, tritt das Gesetzt nicht in Kraft.
Der Staatspräsident kann ebenfalls ein Gesetz unterschreiben und es anschlieβend dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Das Urteil ist für den Staatspräsidenten bindend. Er darf nur die eine oder die andere Maβahme ergreifen. Beides, zunächst das Verfassungsgericht anrufen, und danach eventuell sein Veto einlegen, geht nicht. – Anm. RdP).
Es sind meine Gesetzentwürfe, die ich am 24. September 2017 dem Sejm vorgelegt habe. Ich hatte mich dazu verpflichtet, als ich (am 24. Juli 2017 – Anm. RdP) meine Unterschrift unter beide damals vom Parlament verabschiedete Gesetzte über den Landesjustizrat und das Oberste Gericht verweigert habe. Ich war mit diesen in wesentlichen Punkten nicht einverstanden. Meine Gesetzentwürfe wurden in den letzten Tagen zunächst durch den Sejm und anschließend vom Senat ohne Änderungen verabschiedet. Deswegen werde ich sie unterschreiben.
Meine Entwürfe enthielten wesentliche Änderungen gegenüber den im Juli 2017 verabschiedeten Gesetzen. Ich wundere mich über die, lassen Sie es mich so formulieren, unanständigen Behauptungen, es gäbe keine Unterschiede.
Die Unterschiede sind sehr groβ, meine Damen und Herren. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Juli-Gesetz u. a. vorsah, dass alle Richter am Obersten Gericht entlassen werden und nur diejenigen, die der Justizminister akzeptiert ihre Tätigkeit würden aufnehmen können. Diese Bestimmung gibt es nicht mehr.
Stattdessen wurde das Ruhestandsalter für Richter am OG auf 65 Jahre festgelegt. (Von den jetzt 82 Richtern am OG fallen 30 unter diese Bestimmung – Anm. RdP). Richter, die drei Jahre länger arbeiten wollen, können einen entsprechenden Antrag an den Staatspräsidenten stellen, versehen mit einem Arbeitstauglichkeitsattest.
Die Zahl der Richter am OG wird (auf 120 – Anm. RdP) anwachsen. Dadurch wird sich die Verfahrensdauer verkürzen. Auβerdem werden zwei neue Kammern am OG entstehen: die Disziplinarkammer und die Kammer für Sonderrevisionen.
Die Kammer für Sonderrevisionen ist eine neue Einrichtung. Sie soll der Beseitigung von offensichtlichem Unrecht, von offensichtlichen Justizirrtümern dienen. Wenn jemand meint davon betroffen zu sein, dann kann er sich u. a. an den Generalstaatsanwalt, den Bürgerbeauftragten des Parlaments oder an das Amt für Verbraucherschutz wenden, mit der Bitte, eine solche Sonderrevision für ihn beim OG einzubringen. Diese Behörden werden vorab entscheiden, ob dieses Ansinnen berechtigt ist.
Ich bin fest davon überzeugt, dass dank dessen viele Bürger, die sich ungerecht behandelt fühlen, denen Unrecht widerfahren ist, den Glauben daran zurückgewinnen werden, dass Polen ein ehrlicher und gerechter Staat ist, der sich um seine Menschen kümmert.
Meine Damen und Herren, es wird auch Änderungen im Landesjustizrat geben. Mit Widerwillen nehme ich all die lauten Stimmen zur Kenntnis, darunter auch die aus den Führungseliten der Richterschaft, die da verkünden, dass die richterliche Unabhängigkeit beseitigt, die politische Aufsicht eingeführt wird, und allgemein, welch fürchterliche Regelungen gelten sollen.
Bitte überprüfen Sie, in wie vielen Ländern staatliche Behörden Einfluss auf die Wahl der Richter haben. Der US-Präsident beruft die Richter am Obersten Gericht, sie werden vom Senat beurteilt. Die Richter selbst haben kein Mitspracherecht.
Ich sehe kein Problem darin, dass fünfzehn Richter vom Parlament als Mitglieder in den LJR gewählt werden sollen (der LJR besteht insgesamt aus 25 Mitgliedern – Anm. RdP). Umso mehr, als dass nicht nur die regierende Mehrheit, sondern auch die Opposition ihre Kandidaten fürs Richteramt in den LJR wird entsenden können.
Wir haben sehr demokratische Lösungen eingeführt. Werden damit irgendwelche demokratischen Regeln verletzt? Nein. Wir haben unser Justizsystem einer demokratischen Reform unterzogen. Es kann nicht sein, dass die Richterschaft sich selbst verwaltet und niemand darauf Einfluss nehmen kann. Neben der Gewaltenteilung gibt es nämlich auch das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle und der Balance zwischen den einzelnen Gewalten.
Die neuen Lösungen stellen sich der Verwandlung unseres Landes in eine Oligarchie, in einen Richterstaat entgegen. Wenn nämlich eine der Gewalten allein über sich selbst bestimmt und niemand darauf Einfluss nehmen darf, dann haben wir es mit einer Oligarchie zu tun. Jeder, der mit Vernunft auf unseren Staat blickt, der wirklich will, dass Polen ein stabiler, gerechter und starker Staat ist, kann diesbezüglich keine Zweifel haben.
Meine Damen und Herren, ich habe meine Entscheidung getroffen. Die Stimmen der Kritik, die ich von vielen Seiten vernehme, versetzten mich in ungläubiges Staunen.
Ich darf daran erinnern, dass im Jahr 1998, also vor nicht allzu langer Zeit, eine tiefgehende Reform des europäischen Schutzsystems für Menschenrechte stattgefunden hat. Es entstand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straβburg. Er trat an die Stelle der bis dahin existierenden Europäischen Kommission für Menschenrechte und des ursprünglichen Gerichtshofes.
Was hat man damals gemacht? Mit einem einzigen Rechtsakt wurden alle bisherigen Richter entfernt und es wurde ein neuer Gerichtshof gewählt. Niemand in Polen empörte sich damals, das sei undemokratisch, beschränke die richterliche Unabhängigkeit.
Kein anderer als der den Richter entsendende Staat entscheidet darüber, ob das Mandat des Richters am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg verlängert wird oder nicht. Niemand nimmt Anstoβ daran, stellt deren Unabhängigkeit in Frage.
Wir führen in Polen sehr gute Regelungen ein, die der Verbesserung des Justizwesens dienen. Die Menschen bei uns werden dadurch den Glauben an die Justiz wiedererlangen. Das ist sehr wichtig.
Sehr wichtig ist auch eine solide disziplinare Verantwortlichkeit der Richter. Dem dient die neue Disziplinarkammer am OG. Gerichte und Richter sind nicht für sich da. Nein! Sie sind vor allem für die Bürger da. Sie sind keine besondere, höchste Kaste. Sie sind Diener der polnischen Gesellschaft und des polnischen Staates.
Dieses tiefe Gefühl der Dienstpflicht erwarte ich von den Richtern und ich sage das auch bei jeder Richterernennung.
(Der Landesjustizrat schlägt dem Staatspräsidenten die Kandidaten zur Ernennung zum Richteramt vor. Der Staatspräsident nimmt die Ernennung auf Lebenszeit oder die Ernennung in ein höheres Richteramt vor bzw. kann es ebenfalls ablehnen. Andrzej Duda hat davon im Juni 2016 Gebrauch gemacht, als er die Beförderung von neun Richtern ablehnte.
Das Oberste Verwaltungsgericht, vor dem einige Betroffene daraufhin klagten, bestätigte im Januar 2017, die Ernennung von Richtern gehöre zu den „vertraulichen Befugnissen“ des Staatspräsidenten, die nur und ausschließlich in seinem Ermessen liegen – Anm. RdP).
Wir alle dienen dem polnischen Staat und den Menschen. Jede Gewalt in Polen, ob die gesetzgebende, die ausführende, zu der auch ich als Staatspräsident gehöre, oder die gerichtliche, wir alle sind dazu verpflichtet. Ich appelliere an die Richter dieses zu verinnerlichen.
Ausführlich über die polnische Justizreform berichten wir in folgenden Beiträgen:
Polens Justizreform genau betrachtet 1. Das Gerichtsverfassungsgesetz.
Polens Justizreform genau betrachtet 2. Der Landesjustizrat.
Polens Justizreform genau betrachtet 3. Das Oberste Gericht.
Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter.
Polens Justizreform. Mythen und Fakten.
RdP