Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter

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Veränderungen tun Not.

Warum gehen die Polen gegen die Justizreform nicht zu Hundertausenden auf die Straβe? Weil sie den Zustand ihrer Justiz tagtäglich schmerzhaft erfahren. Justizminister Zbigniew Ziobro hat in seiner Rede vor dem Sejm am 18. Juli 2017 den meisten von ihnen aus der Seele gesprochen.

Wir dokumentieren diesen Auftritt hier in Bild und Ton in der polnischen Originalfassung und nachfolgend in einer deutschen Übersetzung. Titel und Zwischentitel von der RdP-Redaktion.

Justizminister Zbigniew Ziobro.

Herr Sejmpräsident, Hohes Haus, verehrte Herrschaften,

(…) ich möchte die Gelegenheit ergreifen und Stellung nehmen zu einigen Sachverhalten, die während dieser Debatte zur Sprache gekommen sind. Vor allem zu den heutigen Äuβerungen der Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Frau Prof. Małgorzata Gersdorf.

Prof. Małgorzata Gersdorf

Frau Prof. Gersdorf hat hier gleich zu Beginn die These aufgestellt, dass eigentlich (…) die Situation im polnischen Justizwesen idyllisch war, alles lief bestens, dann aber kam die böse Regierung von Recht und Gerechtigkeit und plötzlich ist das Ansehen der Gerichte in der Öffentlichkeit geradezu abgestürzt.

Frau Prof. Gersdorf, ich möchte (…) unterstreichen, dass dieselben Medien, die die verschiedensten Pathologien im Justizwesen beschreiben, auch die Vertreter der Regierung kritisieren, ebenso mein Wirken als Justizminister. Es würde mir jedoch niemals in den Sinn kommen deswegen über die Medien herzufallen. (…)

Richter klauen…

Verehre Herrschaften,

nicht Abgeordnete haben Bohrmaschinen, USB-Sticks, Wurstwaren, Hosen gestohlen, Preise für Reiseführer ausgetauscht, wie neulich in Szczecin, oder fünfzig Zloty auf einer Tankstelle mitgehen lassen usw.

Karyatiden am Sitz des Obersten Gerichts in Warschau.

(Es wird immer wieder gemeldet, dass Richter Diebstähle begehen und auf frischer Tat ertappt werden.

Richter Paweł. M. stahl im Juni 2016 in Szczecin/Stettin Teile einer Bohrmaschine im Wert von knapp einhundert Zloty.
Im Juni 2017 wurde die Richterin Wiesława B.-M. in Szczecin ertappt als sie die Preisschilder auf touristischen Reiseführern vertauschte.

Richter Robert W. und seine Frau stahlen in Wrocław/Breslau und Wałbrzych/Waldenburg im Juni 2016 USB-Sticks und andere elektronische Kleinteile im Wert von tausendsiebenhundert Zloty.

Im September 2016 versuchte die Richterin Katarzyna K.-H. in Łódź eine Hose im Wert von einhundertdreißig Zloty zu entwenden.

Im November 2010 stahl der Richter Zbigniew J. Wurst im Wert von fünf Zloty in Tarnobrzeg.

Richter Mirosław T. aus Żyrardów eignete sich im März 2017 auf einer Tankstelle einen Fünfzig-Zloty-Schein an, den eine Kundin auf dem Tresen als Bezahlung für getanktes Benzin gelegt hatte. Der Vorgang wurde durch eine Überwachungskamera dokumentiert – Anm. RdP).

…der Schein der heilen Welt lebt weiter

Ziobro: Die Frau Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts ist leider nicht imstande daraus den Schluss zu ziehen, dass es ein Problem gibt, eine Krise in Bezug auf moralische Standards und Prinzipien bei einem Teil der Richterschaft. Frau Prof. Gersdorf neigt dazu das Problem bei den Medien zu sehen und eventuell bei den Politikern, die versuchen aus diesen Affären ihre Schlüsse zu ziehen.

Das idyllische Bild existiert nur im Wunschdenken der Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts. So etwas gibt es nicht in der realen Welt der Menschen, die fast jeden Tag mit den Pathologien im Justizwesen konfrontiert werden. Ganz zu schweigen von ihren persönlichen Erfahrungen, der Geringschätzung und der Arroganz, die sie tagtäglich in den Gerichten erleben. (…).

Ich darf Ihnen, Frau Prof. Gersdorf auch sagen, dass ich neulich mit einem amerikanischen Journalisten gesprochen habe. Er fragte mich nach der Reform des Justizwesens.

Ich habe mir erlaubt, kurz mit ihm die Rollen zu tauschen. Ich habe ihn gefragt, angenommen in den USA gäbe es eine Affäre mit etwa zweihunderttausend Geschädigten. Das entspräche (proportional zur Bevölkerungszahl – Anm. RdP), der Anzahl der Geschädigten bei uns, die es aufgrund des Amber-Gold-Skandals gab. Angenommen der Sohn des Präsidenten wäre in sie verwickelt (in Polen ist es der Sohn des damaligen Regierungschefs Donald Tusk – Anm. RdP). Angenommen ein Richter, der sich mit diesem Skandal beschäftigt, wäre dem Assistenten des Bürochefs des amerikanischen Präsidenten zu Diensten. (Der Fall des Richters aus Gdańsk Ryszard Milewski, siehe den Beitrag hier – Anm. RdP).

(…) Die Antworten auf diese Fragen sind offensichtlich. Und wissen Sie, wer darüber entschieden hat, dass der Richter Ryszard Milewski weiterhin Recht sprechen, seinen Beruf ausüben darf? (…) Das Oberste Gericht.

Das allein müsste ein ausreichendes Argument für die Notwendigkeit grundlegender Veränderungen in den Disziplinarverfahren sein. Ein Argument dafür, dass dieses Oberste Gericht völlig versagt hat.

Solche Richter wollen wir nicht

Das ist nicht das einzige Beispiel. Man kann an dieser Stelle auch einen etwas weniger bekannten Fall anbringen, obwohl er einen der Richter des Obersten Gerichts direkt betrifft, den Vorsitzenden einer der Zivilspruchkammern dieses Gerichts.

Während einer Antikorruptionsfahndung wurde ein Richter an einem Verwaltungsgericht abgehört. Er bot einem Unternehmer an, gegen Zahlung eines Bestechungsgeldes, ihm zu helfen die Aufhebung eines Gerichtsurteils vor dem Obersten Gericht zu erwirken. Der Kollege des Verwaltungsrichters, jener besagte Zivilrichter am Obersten Gericht, versprach zu helfen. Er erklärte sich sogar bereit die entsprechende Kassationsklage neu zu verfassen, da sie schlecht formuliert sei. Es ging immerhin um zwanzig Millionen Zloty (ca. fünf Millionen Euro – Anm. RdP).

Was hat Frau. Prof. Gersdorf in dieser Angelegenheit unternommen? Nichts. Der Mann leitet weiterhin seine Zivilspruchkammer.

Solche Richter wollen wir nicht. Sind das etwa Richter, die den ethischen Standards entsprechen? (…)

Ich gestehe meine Schuld ein, zusammen mit dem stellvertretenden

Berufungsgericht in Kraków.

Justizminister Patryk Jaki, die gigantische Korruptionsaffäre am Berufungsgericht in Kraków aufgedeckt zu haben. Sie erstreckte sich über Jahre. Millionen von Zloty des polnischen Steuerzahlers wurden gestohlen, unter Beteiligung eines der ranghöchsten Richter im polnischen Justizwesen, des Präsidenten eines Berufungsgerichts! Er befindet sich heute in Untersuchungshaft.

(Zwischen Januar 2013 und November 2016 soll der Präsident des Berufungsgerichts in Kraków, Krzysztof S., gegen „Beteiligung an den Honoraren“ fiktive Gutachten in Auftrag gegeben und damit knapp vierhunderttausend Zloty (ca. einhunderttausend Euro) für sich „verdient“ haben. Insgesamt befinden sich inzwischen neun Personen, darunter die Buchhalterin des Gerichts, und einige „Gutachter“ in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden beläuft sich auf umgerechnet eine Million Euro – Anm. RdP).

Ziobro: Ja, das ist unsere Schuld. Wir nehmen Teil an der Verfolgung von korrupten Richtern, die sich am organisierten Verbrechen beteiligen. Vielleicht betrachtet das die Frau Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts als meine Schuld. Ich schäme mich dieser Schuld nicht, ich bekenne mich zu ihr, genau auf diese Weise will ich, als Justizminister und Generalstaatsanwalt, schuldig sein.

Wo war das Oberste Gericht?

Zu all diesen skandalösen Vorfällen habe ich keine Stellungnahme des Obersten Gerichts vernommen. Dafür gab es etliche Beschlüsse und Erklärungen zu politischen Angelegenheiten dieses angeblich apolitischen Obersten Gerichts und seiner angeblich apolitischen Ersten Vorsitzenden, Frau Prof. Gersdorf, die sich vermeintlich in keine politischen Konflikte einmischt.

Mir ist keine Äuβerung der Besorgnis aufgrund der niedrigen ethischen Standards im Fall der Affäre in Kraków zu Ohren gekommen. Ich habe keine Stellungnahme des Obersten Gerichts vernommen zu Richtern, die in Warschau Treuhänder für reprivatisierte Grundstücke eingesetzt haben, deren „Eigentümer“ angeblich irgendwo weit weg im Ausland wohnten und entsprechend den offensichtlich gefälschten Unterlagen bereits einhundertzwanzig oder gar einhundertvierzig Jahre alt waren. Die zuständigen Richter hat es nicht gestört.

Dank all dem konnten Betrüger reihenweise Einwohner aus ihren Wohnungen vertreiben. Jahrelang wurden alle Untersuchungsverfahren in dieser Angelegenheit abgewehrt, Ganoven konnten straflos ihr Unwesen treiben. All das geschah unter der Beteiligung von Richtern. Erst wir haben dieser Mafia das Handwerk gelegt. Wo war damals das Oberste Gericht?

Wollen sie weiterhin behaupten, dass eine Disziplinarkammer am Obersten Gericht nicht notwendig ist?

(Aus Richtern bestehend, soll die Disziplinarkammer Immunitäten von Richtern aufheben, die straffällig geworden sind, damit sie vor Gericht gestellt werden können. Nach einem rechtskräftigen Urteil soll die Kammer Disziplinarstrafen verhängen, z.B. die Entfernung aus dem Richteramt. Bei Ordnungswidrigkeiten oder kleineren Amtsvergehen könnte sie selbständig Disziplinarstrafen verhängen wie z. B. einen Verweis erteilen, ohne dass diese Fälle vor ein Strafgericht kommen – Anm. RdP).

Die Wahrheit ist traurig. Sehr schade, dass wir heute, wieder einmal, in diesem Plenarsaal Zeugen davon waren, dass solche Vorgänge keine Nachdenklichkeit hervorrufen.

Ich bin bereit über Einzelheiten der Gesetzesvorlage zu diskutieren. Ich bekräftige: wir sind bereit aus diesem Gesetzentwurf die bisher vorgesehene, ausnahmsweise Teilnahme des Justizministers am Vorgang der Umbildung des Obersten Gerichts zu streichen. Warum bringen sie nicht ihre Änderungsanträge ein? Einen Teil von ihnen würden wir vielleicht akzeptieren. Im parlamentarischen Ausschuss können wir daran arbeiten.

Man kann nicht von Gerechtigkeit sprechen, wenn es an Ehrlichkeit mangelt. Wir haben den Polen versprochen zwei Probleme im Justizwesen zu lösen. Erstens die ethischen Standards anzuheben, damit Gerichte den Respekt der Bürger genieβen. Damit die Menschen, wenn sie vor Gericht gehen, wissen, dass sie gerecht behandelt werden und nicht vor einem Gericht stehen, das Urteile auf telefonische Bestellung fällt.

Wir wollen das ändern, und die Disziplinarkammer, die solch groβe Befürchtungen weckt, soll die schwarzen Schafe aus dem Justizwesen entfernen. Bis jetzt werden sie oft genug nicht entfernt und belasten das Erscheinungsbild des gesamten Justizwesens, auch der anständigen Richter, an denen es nicht fehlt. (…)

Ausgebuht und rausgegangen

Ebenfalls kam hier der Vorwurf auf, dass wir uns dem Dialog verweigern, nicht diskutieren wollen. Ich habe noch vor Augen, woran auch Sie sich bestimmt erinnern können, wie, auf meine Bitte hin, mein Stellvertreter im Justizministerium, Herr Marcin Warchał zum Kongress der Polnischen Juristen (am 20.05.2017 – Anm. RdP) nach Katowice fuhr um ein Referat zu halten.

Im Anschluss wollte er in den Arbeitsgruppen mitdiskutieren. In seinen Ausführungen hatte er eine Korrektur unserer Pläne vorgestellt, die den Forderungen der Richterschaft entgegen kam.

Katowice am 20. Mai 2017. Der stellv. Justizminister Marcin Warchał spricht, die Juristen verlassen den Saal.

In seinem Vortrag sprach er über eindeutige Tatsachen. Er hat niemanden beleidigt. Er sagte, dass die Richterschaft die Zeit des Kommunismus in den eigenen Reihen nicht aufgearbeitet hat. Natürlich, man muss dem nicht zustimmen, wenn man meint, dass es richtig gewesen sei, sich diesem Problem nicht zu stellen. Tatsache jedoch ist: es ist nichts geschehen.

Wie reagierte der Saal? Mit Buhrufen, die Mehrheit der Teilnehmer verlieβ kurz darauf den Saal und die Frau Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts hat sich davon nicht distanziert. Sie war ja zugegen. (…) Ist das eine Willensbekundung zur Führung eines Dialoges? Alle haben das gesehen.

So sieht die Dialogbereitschaft aus, wenn die Wahrheit gesagt wird. Egal ob es um den Verfall der Richterethik geht, um konkrete Kriminalfälle, von denen ich viele weitere nennen könnte, weil sie mir als Justizminister und Generalstaatsanwalt bekannt sind. Oder ob es um das Zelebrieren der eigenen Macht geht, was wir einschränken wollen im Interesse derer, die vor die Gerichte gelangen.

Die Kaste applaudiert

Frau Prof. Gersdorf, der Bürgerrechtsbeauftragte Herr Dr. Artur Bodnar (der an dieser Sejm-Debatte teilgenommen und die Reformpläne der Regierung scharf kritisiert hat – Anm. RdP) und der Vorsitzende des Landesjustizrates, Richter Waldemar Żurek (fonetisch Schurek – Anm. RdP) haben auch an einer früheren Veranstaltung wie der in Katowice teilgenommen (Es handelt sich hierbei um den Auβerordentlichen Kongress der Polnischen Richter in Warschau am 03.09.2016 – Anm. RdP).

Ziobro: Dort hat eine sehr prominente Vertreterin der Richterschaft (Richterin am Obersten Verwaltungsgericht Irena Kamińska – Anm. RdP) gesagt, die Richter seien „eine ganz und gar auβergewöhnliche Kaste von Menschen“.

Richterin Irena Kamińska.

Und man kann in den Filmberichten sehen, dass sich im Saal keinerlei Ablehnung nach diesen Worten breitgemacht hat. Niemand hatte die Schamesröte im Gesicht. Niemand hat sich distanziert. Dort gab es Ovationen und Beifall. Wieviel Hochmut muss man in sich haben, um dermaβen von der Realität abzuheben. Deswegen sind Veränderungen, ist der Sauerstoff der Demokratie vonnöten.

Deswegen schlagen wir das vor, deswegen setzten wir unser Wahlprogramm um. Wir machen genau das, was sie in unserem Wahlprogramm finden können. Und wir werden dieses Werk unbeirrt fortsetzen.

Kommunismus? War da was?

Was die Nichtaufarbeitung des Kommunismus angeht, an dieser Stelle muss man eingestehen, dass immerhin ein, wörtlich: ein, Richter, der Willkürurteile gegen Oppositionelle gefällt hat, aus dem Amt entfernt wurde. Eigentlich war die Entfernung von fünfhundert bis sechshundert Richtern geplant und notwendig.

In der ehemaligen DDR waren bereits drei Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung nur zwanzig Prozent der DDR-Richter in ihrem Amt verblieben. Das zeigt die Unterschiede in der Aufarbeitung.

Sehr auffällig in der Debatte, die bei uns geführt wird, ist die ständige Verneinung der Nichtaufarbeitung des Kommunismus durch die Richterschaft. Die gut gemeinten Worte von Ende 1989 des damaligen, gerade neuernannten Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts (und Oppositionellen im Kommunismus – Anm. RdP), Prof. Adam Strzembosz (fonetisch Stschembosch – Anm. RdP), die kommunistische Richterschaft „werde sich selbst säubern“ klingen inzwischen wie Hohn.

Heute findet auch in dieser Frage eine „Verteidigung der belagerten Festung“ statt, indem man uns einzureden versucht, wie das z.B. die Vertreter des Landesjustizrates tun, dass es nicht stimmt, dass die Richter keine reine Weste haben. Wie kann man so etwas erzählen, entgegen den Tatsachen!? Da gehört schon viel Dreistigkeit dazu.

Kommunistische Straftäter freigesprochen

Zurück zum Obersten Gericht und seiner Rechtsprechung. Aufgrund seiner Beschlüsse konnten Leute nicht strafrechtlich belangt werden, die in der kommunistischen Zeit Straftaten begangen haben. So z. B. hat das Oberste Gericht in seinem Beschluss vom 25. Mai 2010 festgestellt, dass die Verursacher einiger kommunistischer Verbrechen, wie z.B. das Verprügeln oder Misshandeln von Personen (was vor allem in der stalinistischen Zeit bei Untersuchungen Gang und Gäbe war – Anm. RdP), die einer Strafandrohung von unter fünf Jahren Freiheitsentzug unterliegen, wegen Verjährung nicht strafrechtlich belangt werden können. (…)

In einem anderen Fall nahm dasselbe Oberste Gericht, geleitet von einer falsch verstandenen Berufssolidarität und dem Willen das postkommunistischen Umfeld zu schützen, Richter in Schutz, die während der Verhängung des Kriegsrechts (am 13.12.1981 gegen Solidarność – Anm. RdP) Willkürurteile fällten.

13. Dezember 1981. Am Tag der Verhängung des Kriegsrechts stürmt die kasernierte Miliz die Warschauer Solidarność-Zentrale.

Am 20. Dezember 2007 erließ das Oberste Gericht einen Deutungsbeschluss, in dem es hieβ, Richter, die das Dekret über die Einführung des Kriegsrechts rückwirkend angewendet und hohe Freiheitsstrafen gegen Solidarność-Aktivisten verhängt haben, taten dies rechtmäβig.

Kriegsrecht. Oppositionelle vor einem Militärgericht. Heimliche Aufnahme.

(Das Dekret über die Einführung des Kriegsrechts wurde in der Nacht zum 13. Dezember 1981 verkündet. Es sah hohe Freiheitsstrafen für jedwede oppositionelle Betätigung (Streiks, Demonstrationen, Flugblattaktionen usw.) vor. Die Rechtsgrundlage war ein Beschluss des Staatsrates, gefasst in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 1981.

Der Staatsrat (als Kollektives Staatoberhaupt im kommunistischen Polen) durfte Dekrete mit Gesetzeskraft verabschieden, allerdings nur in der Zeit zwischen den Plenarsitzungen, des den Kommunisten völlig willfährigen Parlaments. Das sah die damals geltende kommunistische Verfassung vor. Gerade um den 13. Dezember 1981 herum war jedoch eine mehrtägige Plenarsitzung im Gange. Aufgrund der Verhängung des Kriegsrechts setzte das Parlament seine Beratungen dann aber erst am 6. Januar 1982 fort und bestätigte das Kriegsrechtsdekret.

Zwischen dem 13. Dezember 1981 und dem 6. Januar 1982 also war das Dekret, rechtlich gesehen, ungültig, was damals natürlich niemanden gekümmert hat. Dennoch hätten diejenigen Richter, die in dieser Zeit aufgrund des Kriegsrechtsdekrets ihre harten Urteile gegen Oppositionelle fällten, dies wissen müssen und meistens wussten sie es auch. Das Oberste Gericht befreite sie kollektiv von dieser Schuld. – Anm. RdP).

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen

Ziobro: (…) Es gibt keine Gerechtigkeit ohne Ehrlichkeit und ohne Ethik. Deswegen ist es so wichtig, diese Ethik auf ein hohes Niveau zu hieven. Dem dient die geplante Disziplinarkammer am Obersten Gericht, die solche Widerstände weckt.

Ich kann ihnen viele sehr umstrittene Urteile des Obersten Gerichts in Erinnerung rufen. So legte das Gericht eine groβe Prinzipientreue an den Tag als eine zuckerkranke Frau im Supermarkt einen Schokoriegel zum Preis von 73 Grosze (entspricht der Einheit Cents beim Euro – Anm. RdP) aβ, ohne ihn zu bezahlen. Das Gericht bestätigte die verhängte Haftstrafe. Gleichzeitig erwies sich das Gericht aber als sehr milde gegenüber den Verursachern groβer Finanzskandale.

Beata Sawicka auf der Anklagebank.

Ein Beispiel ist der Fall Beata Sawicka. (Abgeordnete der Bürgerplattform in den Jahren 2005 bis 2007. Sie wurde gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Hel/Hela im Oktober 2007 bei der Entgegennahme der zweiten Tranche eines hohen Bestechungsgeldes festgenommen. Die Aktion war eine Provokation der Antikorruptionsbehörde. Sawicka wurde in erster Instanz zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. In zweiter Instanz wurde sie freigesprochen, weil das Beweismaterial illegal, durch eine Polizeiprovokation, zustande gekommen ist. – Anm. RdP).

Ziobro: Das Oberste Gericht stellte in einem Deutungsbeschluss fest, dass „die Regel der Früchte des vergifteten Baums“ gelte (ein Verbot der Verwertung illegal gewonnener Beweise – Anm. RdP), obwohl diese Regel in den meisten europäischen Ländern nicht gilt.

Ein anderes Beispiel vom Januar 2017. Das Oberste Gericht sprach die Schuldigen der groβen Korruptionsaffären im Autobahn- uns Straβenbau aus dem Jahr 2011 frei. Die Antikorruptionsbehörde hatte damals ganze Arbeit geleistet und die Telefongespräche der Täter aufgezeichnet. Sie haben Millionen verdient an getürkten Ausschreibungen. Es handelte sich um gigantische Beträge. Die Beweise seien überzeugend, nicht anfechtbar, doch sie wurden wieder einmal wider „die Regel des vergifteten Baums“ gewonnen. Eine Regel, die in Polen nirgendwo verbrieft ist.

Wir können das nicht hinnehmen. Hier Härte gegen die Frau mit dem Schokoriegel, dort Milde für Täter, die gigantische Finanzaffären auf dem Kerbholz haben. (…) Mehr noch, das Oberste Gericht hat seine Rechtsprechung so konstruiert, dass bei den gigantischen, bandenmäβigen Mehrwertsteuerbetrügereien die Täter meistens freikamen. Es hieβ, sie unterlägen nur dem Steuerstrafrecht, das lange Zeit eine kurze Verjährungsfrist vorsah. Das war der Freibrief für die Straffreiheit.

Diese Probleme muss man sehen. Wir wollen diese Zustände ändern. Über Details können wir reden.

Das Prinzip der Gewaltenteilung wird nicht verletzt

Immer wieder war hier die Rede von der Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung (in Polen spricht man von der Dreiteilung der Gewalten – Anm. RdP). Der Urheber dieses Prinzips war Montesquieu. Welche Verfassung wurde geradezu vorbildlich auf diesem Prinzip aufgebaut? Die der Vereinigten Staaten.

Wie regelt diese Verfassung die Berufung der Richter des Obersten Gerichts der USA? Berufen sich die Richter selbst, durch die Zuwahl, wie in Polen? Nein. In den USA, mit ihrer vorbildlichen Verfassung, werden die Richter des Obersten Gerichts vom Präsidenten berufen. Warum? Weil er eine starke demokratische Legitimation hat.

Montesquieu würde sich im Grabe umdrehen, würde er hören, dass man aus seinen Schriften ableitet, er sei dafür, dass sich die Richter selbst berufen, selbst beurteilen, selbst kontrollieren, selbst suspendieren usw. (…)

Das Prinzip des Gleichgewichts zwischen der dritten Gewalt, dem Justizwesen, der Legislative und der Exekutive findet ihren Ausdruck in den Verfassungen vieler europäischer Staaten. So werden in Deutschland, dem gröβten europäischen demokratischen Staat, die Richter der obersten Gerichte ausschlieβlich vom Bundesjustizminister, gemeinsam mit den Landesjustizministern und den Vertretern des Bundestages berufen. Richter haben in diesem Entscheidungsprozess im Grunde nichts zu sagen. (…)

Deswegen bitte ich darum, uns nicht einzureden zu wollen wir würden irgendwelche europäischen Konventionen verletzen. Schauen Sie sich an, wie es in den Niederlanden gemacht wird und in vielen anderen europäischen Staaten. (…).

Die Verfassung wird nicht gebrochen

Sie sagen, wir würden die polnische Verfassung verletzen. Bitte sehr. Der Artikel 180 Absatz 5 sagt ganz klar: „Werden der Aufbau der Gerichte oder die Gerichtsbezirke verändert, kann ein Richter unter Beibehaltung der vollen Bezüge an ein anderes Gericht oder in den Ruhestand versetzt werden“.

Meine Herrschaften, der Justizminister darf das also im Fall der Veränderung des Aufbaus des Obersten Gerichts tun. Aber wir wollen das nicht tun. Wir ziehen diesen Vorschlag zurück. Wir wollen dass der Landesjustizrat das regelt.

Ich habe in diesem Plenarsaal vor Kurzem (siehe den Beitrag „Polnische Justizreform. Mythen und Fakten“ – Anm. RdP) ihre (gemeint ist die Opposition – Anm. RdP) groβen Autoritäten zitiert, die beiden ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten: Prof. Andrzej Rzeplinski und Jerzy Stępień.

Rzepliński schrieb seiner Zeit ganz klar: „Der Landesjustizrat in seiner jetzigen Form ist nur eine staatliche Gewerkschaft der Richter, die dem polnischen Justizwesen schadet“.

Sie (gemeint ist die Donald-Tusk-Partei Bürgerplattform und ihr Koalitionspartner, die Bauernpartei – Anm. RdP) haben so lange regiert, acht Jahre lang. Sie hatten so viel Zeit zum Handeln. Sie haben doch wahrgenommen, dass die polnische Gesellschaft sich vom Justizwesen abwendet. Sie konnten das ändern. Sie haben es nicht getan. Dann stören sie uns wenigstens nicht dabei, wenn wir das Notwendige tun.

Wir wollen diese Änderungen durchführen. Wir wollen den Polen die Gerichte zurückgeben. Wir wollen die ethischen Standards im polnischen Justizwesen anheben. (…)

Ein leistungsfähiges, professionelles und gerechtes Justizwesen liegt in unser aller Interesse. Ein Justizwesen frei von politischem Druck, aber auch frei von berufsbedingtem Egoismus. Im Augenblick ist die Schieflage hinsichtlich dieses Egoismus, der korporativen Interessen, eines Interessensumpfes geradezu gewaltig. Das wollen wir ändern.

Ein Missetäter auf dem Weg ins Oberste Gericht

Zum Schluss noch eines. Wenn die Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts, Frau Prof. Gersdorf, wenn der Bürgerbeauftragte des Parlaments, Herr Dr. Bodnar, wenn der Vorsitzende des Landesjustizrates so viel Gutes über den jetzigen Zustand des Justizwesens sagen, möchte ich mich darauf berufen, was ihr Justizminister (November 2007 bis Januar 2009 – Anm. RdP) Zbigniew Ćwiąkalski (fonetisch Tswionkalski – Anm. RdP) gemacht hat. (…).

Nicht einmal er konnte es ertragen, dass der Richter und Oberst Piotr Raczkowski den Posten des Präsidenten des Warschauer Militärgerichtes bekleidete. Ein Mann vieler Skandale.

Richter Piotr Raczkowski (r.) mit seinem Chef, dem Vorsitzenden des Landesjustizrates Richter Waldemar Żurek.

(Das Wochenmagazin „Do Rzeczy“ („Zur Sache“) schrieb im April 2017, Raczkowski habe Dienstautos zu privaten Zwecken genutzt, habe einen Richterkollegen verprügelt, habe Untergebene permanent beleidigt und erniedrigt. Als stellvertretender Vorsitzender des Landesjustizrates habe Raczkowski an der Abstimmung teilgenommen, dank der seine Frau den Richterposten am Amtsgericht des Stadtteils Warschau-Mokotów bekam, für den es 93 Kandidaten gab. – Anm. RdP).

Ziobro: Justizminister Ćwiąkalski stellte den Antrag ihm die Immunität zu entziehen, damit er sich vor einem Gericht wegen der Erschleichung von etwa fünfzigtausend Zloty (ca. zwölftausend Euro) zu verantworten habe. Das Oberste Gericht lehnte den Antrag ab.

Heute ist Richter Raczkowski nicht nur stellvertretender Vorsitzendender des Landesjustizrates, sondern auch Kandidat für ein Richteramt am Obersten Gericht. Frau Prof. Gersdorf haben alle diese Informationen nicht gestört. Sie hat viel unternommen, auch versucht mich dafür zu gewinnen, um Richter Raczkowski an ihr Gericht zu bekommen.

Meine Damen und Herren, die Zeit der Worte ist zu Ende. Es müssen Taten folgen. Wir werden das polnische Justizwesen verändern. Vielen Dank.

RdP