Allein für das Leben

image_pdfimage_print

Polnische Ärztin gegen den Staat Norwegen.

Fast fünf Jahre lang kämpfte Katarzyna Jachimowicz darum als Ärztin arbeiten zu dürfen ohne an der Tötung ungeborener Kinder teilnehmen zu müssen.

Dr. Katarzyna Jachimowicz arbeitete nach dem Medizinstudium, seit 1999, als Familienärztin in ihrer Heimatstadt Białystok. Im Jahr 2008 siedelte sie nach Norwegen um, wo ihr Ehemann, ein Radiologe, ein lukratives Arbeitsangebot erhalten hatte. Nach zwei Jahren des Norwegischlernens und der Erledigung notwendiger Formalitäten, begann sie 2010 als Hausärztin in der Viertausend-Einwohner-Gemeinde Sauherad in der Provinz Telemark, in Südnorwegen.

Das Gespräch mit Frau Jachimowicz veröffentlichte das Wochenmagazin „Sieci“ („Netzwerk“) vom 8. Dezember 2019.

Das Titelbild entstammt einer Solidaritätsaktion mit ihr.

Wie ist es um den Schutz des ungeborenen Lebens in Norwegen bestellt?

Die Abtreibung auf Wunsch ist bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Wird beim Kind oder bei der Mutter eine Erkrankung festgestellt, dann verlängert sich die Frist bis zur achtzehnten Schwangerschaftswoche.

Die Verabschiedung dieser Regelungen (1978 – Anm. RdP) war nur eine Zwischenstation in einer fortlaufenden Entwicklung. Wobei in Norwegen die Verschiebung der Grenzen nur in eine Richtung vonstattengeht: gegen das Leben.

Das Gesetz, das den Schutz der ungeborenen Kinder aufgehoben hat, wurde mit nur einer Stimme Mehrheit verabschiedet, begleitet von Massenprotesten christlicher Kreise. Viele Teilnehmer dieser Proteste wurden verhaftet. Ich bin Leuten begegnet, die deswegen bis zu zwei Wochen im Gefängnis verbracht haben. Protestierende Pastoren wurden entlassen, weil die Kirche in Norwegen eine staatliche Institution ist. Von 1978 an wurden in Norwegen eine halbe Million ungeborene Kinder beseitigt. Das sind zehn Prozent der Bevölkerung.

Gemeinde Sauherad.

Wann haben Sie erfahren, dass die Gewissensklausel aufgehoben wird?

Als ich nach Norwegen übersiedelte wusste ich, dass es dort zu den Pflichten eines Hausarztes gehört Frauen zur Abtreibung zu überweisen und Mittel für eine frühe Abtreibung einzusetzen. Ich wusste aber auch, dass in Norwegen die Gewissensklausel gilt und dass ich mich weigern darf solche Handlungen vorzunehmen. Mir war nicht klar, dass Norwegen, ein Land der Freiheit und Toleranz, sich in dieser Hinsicht dermaßen totalitär geben würde.

Bald stellte sich heraus, dass, wenn Sie sich auf die Gewissensklausel berufen, sie als Hausärztin nicht arbeiten dürfen.

Ab Januar 2015 galt das neue Hausärzte-Gesetz. Es hob die Gewissensklausel in der Familienmedizin auf.

Hat die Gesellschaft das befürwortet?

Als das Hausärzte-Gesetz geändert wurde, gab es in ganz Norwegen sechzehn Mediziner, die sich auf die Gewissensklausel beriefen. Darunter mich.

Poliklinik in Sauherad.

Gegen uns haben Feministinnen Demonstrationen mit Tausenden von Teilnehmern veranstaltet. Meine Vorgesetzte stellte mich damals vor die Wahl: entweder du änderst deine Meinung oder du kündigst. Man erwartete, dass ich von alleine aufgebe. Damals hatten bereits zwei Kollegen in derselben Lage wie ich den Dienst quittiert.

Ich habe mich geweigert, weil ich sah wie die Rechte christlicher Ärzte zielstrebig eingeschränkt wurden. Das Recht auf die Gewissensklausel ist ein Menschenrecht. Man kann dem Beruf nicht gleichzeitig mit zwei entgegengesetzten Wertenormen nachgehen. Ich bin Katholikin, also bin ich für das Leben. Die Tötung eines Menschen, sei es auch in einer sehr frühen Lebensphase, ist unzulässig.

Man hat jedoch von mir erwartet, dass ich meine Arbeit verrichte und meine Wertvorstellungen währenddessen an der Garderobe abgebe. Als Mensch bin ich jedoch ein Ganzes. Ich habe meinen Vorgesetzten gesagt, dass sie es sind, die mich entlassen müssen. Von alleine gehen würde ich nicht.

Was passierte dann?

In einer ausweglosen Lage findet man manchmal doch einen Weg. Man hat mir gekündigt. Aber das erlaubte mir, einige in Norwegen geltende Mechanismen bloßzustellen und das war, gewissermaßen, bereits ein Sieg.

Was zeigte ihr Rausschmiss?

Dass Norwegen ein intolerantes Land ist. Man achtet dort verschiedene Nationalitäten, Glaubensrichtungen, Minderheiten, alle möglichen Lebensweisen, aber meine wurde nicht akzeptiert. Das ist ein eklatanter Bruch von Menschenrechten und die öffentliche Meinung nahm das wahr.

Ich war die erste Person meines Berufsstandes, der in Norwegen aufgrund von ihr vertretener Ansichten gekündigt wurde. Allein zu zeigen, wie das funktioniert war ein Sieg. Ich hatte erwogen vor Gericht zu klagen, aber damals erschien mir das unrealistisch. Es bedurfte eines großen finanziellen Aufwands, eines guten Anwalts, eines medizinischen Umfelds, das bereit war mich zu unterstützen. Ich war jedoch allein.

Sie waren ohne Arbeit. Was haben sie gemacht?

Nach meiner Entlassung bekam ich, rein zufällig, ein Angebot in der Psychiatrie zu arbeiten. Ich habe es angenommen.

Psychiatrie, das ist ein ganz anderes Fachgebiet.

Norwegens Christliche Ärztevereinigung. Logo.

Ja, eine völlig neue Herausforderung. Gleichzeitig kamen Vertreter der Christlichen Ärztevereinigung auf mich zu. Protestanten. Sie fanden einen Anwalt und stellten Geld zur Verfügung, damit ich meinen Arbeitgeber verklagen konnte.

Wie hat die Gemeinde, die Sie entlassen hat darauf, reagiert?

Die Verantwortlichen waren wütend. Sie versuchten mich zu bestechen, damit ich die Klage zurücknehme. Ich sollte ein Entgelt für meine Umschulung bekommen, und zwar in Höhe des norwegischen Mindestgehalts. Die Summe konnte nicht einmal den Verlust eines vorherigen Monatsgehalts aufwiegen.

Haben Sie aus materiellen Beweggründen geklagt?

Nein. Es ging mir darum, dass das geltende Recht all jene benachteiligt, die der Meinung sind, das Leben sei heilig von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Niemand, der das behauptet könnte jemals in Norwegen Hausarzt werden. Dagegen bin ich vorgegangen. Keine Geldsumme konnte mich davon abhalten.

Katarzyna Jachimowicz mit ihrem Anwalt Haakon Bleken.

Wie sah die erste Verhandlung aus?

Mein Anwalt hatte sich sehr gut vorbereitet. Was er vorgetragen hat, war eine philosophische, historische, juristische Ausführung über die Bedeutung der Gewissensklausel für den Menschen, die Menschheit und die Ärzteschaft. Seiner Argumentation wurde kein Gehör geschenkt. Das Gericht hat meine Klage (im Februar 2017 – Anm. RdP) abgewiesen.

Es sah in meiner Kündigung keinen Rechtsbruch. Das Gericht befand, dass mein Umgang mit Frauen diskriminierend sei, weil ich einer Frau die zu mir kommt das Einsetzen einer Spirale verweigern könnte, ein Mann jedoch mit einer solchen Weigerung nicht konfrontiert wäre. Als ich das hörte, konnte ich mich, obwohl ich verloren hatte, vor Lachen kaum halten.

Welche Folgen hatte Ihre Niederlage in erster Instanz?

Vor allem enorme Gerichtskosten. Es waren einige Hunderttausend Kronen (1 Euro entspricht ca. 10 NOK – Anm. RdP). Ich war jedoch entschlossen weiter zu kämpfen und auf einen langen Verfahrensweg gefasst, sogar bis nach Straßburg (bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – Anm. RdP).

Hatte der Prozess Widerhall gefunden?

Ja. Schon nach der ersten Verhandlung änderte sich in den norwegischen Medien der Ton. Die Kommentare wurden ausgewogener. Die Hetzjagd auf die christliche Ärzteschaft war zu Ende. Auch die Leserkommentare waren interessant. Sie reichten von Hohn und Verharmlosung bis hin zu Hochachtung. Zudem hatten Feministinnen ein Problem mit mir, weil ja eine Frau, eine Immigrantin und dazu noch die Vertreterin einer religiösen Minderheit gefeuert worden war.

Norwegisches Antiabtreibungs-Plakat.

Dann fand die Verhandlung in der zweiten Instanz statt.

Wir wiederholten unsere Darlegung, aber dieses Mal hatten wir den Vorsitzenden der Familienärztlichen Vereinigung als Zeugen berufen. Er sagte aus, dass ihn die Zusammenarbeit mit einer Person wie mir, die aus moralischen und religiösen Beweggründen die Anwendung einiger Prozeduren verweigert, nicht stören würde. Man könne die Arbeit so organisieren, dass sich die Achtung vor den Wertvorstellungen eines Arztes und der reibungslose Arbeitsablauf in einer Poliklinik miteinander vereinbaren ließen.

In der Verhandlung sagte ein weiterer Arzt als Zeuge aus. Auch er benahm sich sehr anständig. Die berufliche Solidarität hatte für ihn ebenfalls Vorrang, obwohl er meine Ansichten nicht teilte. Direkte Arbeitskollegen von mir hatten einen Appell zu meinen Gunsten verfasst. Ich bekam viel Unterstützung.

Aber alle diese Leute waren nicht Ihrer Meinung.

Ja, doch sie fanden, dass ich das Recht habe Handlungen zu verweigern, die ich für niederträchtig halte. Meine Haltung hat bei ihnen Gewissenskonflikte hervorgerufen. Sie wurden mit Problemen konfrontiert, die sie eigentlich für längst entschieden hielten. Meine Botschaft war eindeutig: das Leben ist heilig vom Augenblick der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Gleichzeitig ist es aber erlaubt ungeborene Kinder im Alter von bis zu zwölf Wochen zu töten. Diese beiden, nebeneinander existierenden Situationen verunsichern, verstören das Gewissen von Ärzten und Patienten.

Damals hatte ich sehr viele Gespräche mit Patientinnen, die ihre Kinder hatten abtreiben lassen. Sie kamen und erzählten mir ihr Leid. Dass sie vielleicht anders hätten handeln sollen. Eins wiederholte sich immer wieder und jedes Mal lief mir ein kalter Schauer den Rücken hinunter; jede von ihnen erzählte von ihrer endlosen Vereinsamung.

Als sie sich für die Abtreibung entschieden haben, wurde ihnen gut zugeredet, hieß es von allen Seiten: „Das ist dein Recht, deine Entscheidung“. Danach war aber niemand mehr da. Alle diese Frauen berichteten von ihrem schrecklichen, einsamen Ringen mit den psychischen Folgen, weil sie ihr Kind hatten abtreiben lassen. Wo sind die Familien, wo ist die medizinische Fürsorge, wo ist die Gesellschaft? Warum helfen sie diesen Frauen nicht?

Ich frage manchmal katholische Priester, ob Frauen die Abtreibung beichten. Ja, das tun sie. Und wie viele Männer beichten sie? Es gibt sie nicht! Wo sind die Ehemänner, die Partner, die Väter dieser Kinder? Sie haben sich abgewandt, sie haben die Frauen allein gelassen oder sie zur Abtreibung überredet, nicht selten genötigt, erpresst mit der Drohung „Ich oder das Kind“.

Wie endete das Verfahren in der zweiten Instanz?

Ich habe gewonnen. Die Urteilsbegründung enthielt das, worauf ich bestanden habe: die Menschenrechte.

Katarzyna Jachimowicz gibt ein Fernsehinterview vor der Verhandlung vor dem Obersten Gericht in Oslo.

Doch das war nicht das Ende.

Die Gemeinde hat Berufung beim Obersten Gericht eingelegt. Es kam zu einer weiteren Verhandlung. Das Spruchgremium bestand aus fünf Richtern und ich habe mit fünf zu null Stimmen gewonnen. Das hat meine kühnsten Erwartungen übertroffen.

Ihr Sieg fand ein großes Echo in den Medien. Wie haben die christlichen Kreise reagiert?

Die Christliche Ärztevereinigung wertete das als einen großen Erfolg, den wir auf einer eigens veranstalteten Konferenz dann auch gefeiert haben.

Erschöpft und glücklich. Gewonnen!

Und wie hat die katholische Kirche reagiert?

Zwei norwegische katholische Gemeinden haben mich eingeladen, aber ansonsten war es so, als würde die Sache für die Kirche nicht existieren.

Und die Polen in Norwegen. Betrachteten sie es als ihren Erfolg?

Schwierige Frage. Die polnischen Organisationen in Norwegen haben es offiziell nicht vermerkt. (In Norwegen lebten, laut offiziellen Statistiken, im Jahr 2019 gut 105.000 Polen. Sie stellten die größte Gruppe von Ausländern – Anm. RdP).

Und die polnischen Pfarreien, polnische Priester, vielleicht die Bischöfe in Polen?

Nein. Niemand sagte zum Beispiel zu mir „Gute Arbeit! Du hast die katholischen Werte verteidigt.“

(Die lange Auseinandersetzung Frau Jachimowiczs mit den norwegischen Behörden wurde in Polen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Zahlreiche Presseberichte, Solidaritätsbekundungen und You-Tube-Aufnahmen sind im Internet leicht zu finden – Anm. RdP).

Woher nahmen Sie die Kraft für Ihren Kampf?

Ich habe viel gearbeitet und viel gebetet: ora et labora. Ich bekam auch Unterstützung von unerwarteter Seite.

Unmittelbar vor der letzten Verhandlung hat eine Bekannte von mir kontemplative Orden in ganz Polen benachrichtigt. Ich bekam Tausende von E-Mails mit der Nachricht, dass Menschen für mich beten. Es war wie ein Windrauschen. Die lebendige, betende Kirche stand mir bei.

Die Protestanten haben gefragt: „Wir haben den Anwalt organisiert. Wir sammeln Geld. Was wird die katholische Kirche beisteuern?“ Meine Antwort war: „Ich habe kein Geld, aber ich weiß, dass in allen kontemplativen Klöstern in Polen für uns gebetet wird, auch für euch Protestanten“.

Das war richtige Ökumene. Katholische Nonnen und Mönche beten für Protestanten, wenn wir gemeinsam ein Ziel verfolgen. In solchen Augenblicken friert die Hölle ein.

Als meine Patienten erfuhren, dass ich entlassen werde, haben sie verständnisvoll mit den Köpfen genickt. „Du hattest keine andere Wahl. Bei den Katholiken ist das so“. Ich war die einzige Katholikin die sie persönlich kannten und sie waren der Meinung, so sei der Katholizismus.

Wie waren die juristischen Folgen des gewonnenen Prozesses?

Es erschien eine Veröffentlichung der Regierung über die Gewissensklausel in verschiedenen Berufen, darin wurde mein Fall als Quelle wichtiger institutioneller und juristischer Erwägungen besprochen. Ich bin in die Geschichte eingegangen (lacht).

Es gab auch eine junge Ärztin aus der Pfingstkirche, die man während des Praktikums entlassen hatte, weil sie sich auf die Gewissensklausel berufen hatte. In der Urteilsbegründung stützte sich das Gericht auf meinen Fall. Sie gewann ihren Prozess und konnte ihr Praktikum beenden.

Leider richten sich alle Veränderungen in Norwegen gegen das werdende Leben. Vor Kurzem beschäftigte eine Debatte über die selektive Abtreibung bei Mehrlingsschwangerschaften das Land. Es gibt Fälle, bei denen Frauen, die gesunde Zwillinge zur Welt bringen könnten, eines der Kinder abtreiben wollen.

Wie geht das vonstatten?

Unter Anwendung der Ultraschalltechnik wird mit einer Nadel in das Herz des Kindes gestochen, das sich in der Nähe des Ultraschallkopfes befindet. Über die Nadel wird Kaliumchlorid injiziert. Es kommt zum Herzstillstand, das Kind stirbt. Der Organismus ist in der Lage den abgetöteten Embryo zu absorbieren, sodass das andere Kind sich theoretisch unbeschadet weiterentwickeln kann. Nicht selten kommt es jedoch zu Komplikationen, die eine Fehlgeburt und somit auch den Tod des zweiten Kindes nach sich ziehen. Am Ende der heftigen Debatte gelang es, die selektive Tötung auf Wunsch bei Mehrlingsschwangerschaften zu verbieten. Entweder beide oder keins. Das ist das Maß des „Erfolgs“.

In der letzten Legislaturperiode (2015 – 2019 – Anm. RdP) des Sejm gelang es nicht den Schutz des ungeborenen Lebens auf ungeborene Kinder auszuweiten, bei denen eine Krankheit oder eine Behinderung festgestellt wurden. Was sagen Sie Müttern, die Angst haben ein krankes Kind auf die Welt zu bringen?

Kranke Kinder muss man heilen und nicht töten. Es gibt in Polen vorgeburtliche Hospize mit hochqualifiziertem Personal, das dazu da ist, um in solchen Fällen zu helfen.

Ihr Kampf ist noch nicht zu Ende. Warum?

Das Gericht sprach mir eine Entschädigung zu für die Zeit, in der ich nicht arbeiten konnte, legte jedoch deren Hõhe nicht fest. Ein Jahr ist vergangen, aber die Gemeinde Sauherad hat bis jetzt nicht gezahlt. Sie behauptet, ich hätte keine finanziellen Einbußen gehabt und stellt verschiedene unwahre Behauptungen auf.

Fünf Jahre Kampf und kein Ende in Sicht. War es das wert?

Auf jeden Fall! Wenn nicht wir, wer dann? Irgendjemand musste das Problem aufgreifen. Die Gewissensklausel hat mein Leben geprägt, also musste ich es tun. Es lohnt sich anständig zu sein. Hier und jetzt, egal was es kostet.

Meine Geschichte zeigt, dass auch eine Einzelperson ohne große Mittel etwas bewirken kann. Das ist meine Botschaft. Wir dürfen keine Angst haben. Wir können etwas ausrichten, sagen was wir denken. Die Folgen können schwerwiegend sein, der Lohn wiegt aber ebensoviel.

Woher haben Sie die Kraft geschöpft?

Wenn du einen langen und schweren Weg vor dir hast, solltest du ihn in kleine Etappen aufteilen und sie gefasst, Schritt für Schritt, stets vom Gebet begleitet, zurücklegen.

Wenn man in eine anscheinend ausweglose Lage gerät, hat man immer die Wahl. Entweder sich zu beklagen und seine Feinde zu verwünschen oder zu den stärksten Waffen eines Christen zu greifen: zur Liebe und zur Vergebung.

Ich habe von Anfang an für die Leute aus dem gegnerischen Lager gebetet. Ich begann stets mit der Bitte ihnen zu vergeben.

Die Christen haben triumphiert, nicht weil sie von Löwen in den römischen Arenen zerfetzt wurden, sondern weil sie fähig waren zu vergeben. Gott begegnet uns unter verschiedenen schwierigen Umständen, damit die andere Seite etwas auskosten kann. Vielleicht sich bekehren? Das ist ein großes Wort. Einen solchen Ehrgeiz habe ich nicht. Wichtig ist, welche Haltung man an den Tag legt. Man muss den aufrechten Gang gehen.

RdP