Deutsche Jugendämter, polnisches Leid

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Rabiate Kindeswegnahmen, Sprechverbote, Sorgerechtsentzug. Ein Bericht und eine Expertenmeinung.

Die Vorgehensweise der deutschen Jugendämter sorgt in Polen seit Jahren für helle Aufregung und ruft oft aufs Neue die bösesten Erinnerungen an die preuβische und gar nationalsozialistische Germanisierungspolitik hervor. Der Vorwurf der Germanisierung wird immer wieder erhoben.

Die uneinsichtige Haltung deutscher Behörden, die trotz zahlreicher Verurteilungen der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, trotz sehr kritischer Anhörungen im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, trotz vieler Proteste aus dem Ausland weiterhin keinen Anlass sehen, die Vorgehensweise der Jugendämter zu ändern, stöβt in Polen auf Unverständnis.

Deutsche Jugendämter machen seit Jahren von sich reden

Wie sehr emotional die polnische Sichtweise der Dinge ist, verdeutlicht eine Reportage, die Polens gröβtes Wochenmagazin, das katholische „Gość Niedzielny“ („Sonntagsgast“) am 10. Juni 2018 veröffentlicht hat. Wir bringen sie in einer geringfügig gekürzten, deutschen Fassung.

„Wenn ich mich mit seinen Schuhen in der Hand meinem Alanek nähere, fängt er an sich mit dem Rücken gegen die Wand zu stoβen. Er will nicht nach drauβen“, erzählt Beata Bladzikowska. Zweimal in der Woche besucht sie unter Aufsicht einer deutschen Erzieherin ihren kleinen Sohn, den ihr das Jugendamt weggenommen hat.

Die Wohnung von Wojciech Pomorski ist seit fünfzehn Jahren unverändert geblieben. Seit dem Tag als seine Töchterchen verschwanden. An der Tür hängen ihre Zeichnungen, auf den Betten liegen Teddybären, so als wäre die Zeit stehengeblieben.

Wir haben in Hamburg zwei polnische Elternteile ausfindig gemacht, denen das Jugendamt ihre Kinder weggenommen hat. Ungeachtet aller Bemühungen um die Rückkehr, werden die Töchter und der Sohn unserer Gesprächspartner weiterhin der Germanisierung unterzogen.

Die deutschen Jugendämter machen seit Jahren von sich reden. Es heiβt, sie missbrauchen ihre Befugnisse, vor allem im Umgang mit den in Deutschland lebenden Ausländern. Die Ämter nehmen ihnen die Kinder weg. Sie erschweren den Kontakt mit ihnen. Sie erlauben den Eltern nicht, sich bei Besuchsterminen mit den Kindern in ihrer Muttersprache zu unterhalten.

Anwältin Patricia Jurewicz-Behrens

Begründet wird das mit der vermeintlichen Gefährdung des Kindes. Ob es tatsächlich eine Gefährdung gab, das zeigt sich erst im Nachhinein. Bis dahin bleiben die Kinder bei deutschen Pflegefamilien, verlieren den Kontakt zu den Eltern und zu der Sprache, die sie bisher zuhause gesprochen haben.
„In fünfzig bis sechzig Prozent der Fälle, die ich kenne, kehren die Kinder zu ihren Eltern zurück“, berichtet Anwältin Patricia Jurewicz-Behrens, die in einer Hamburger Sozietät arbeitet. Damit bestätigt sie die hohe Zahl der offensichtlich ungerechtfertigten Inobhutnahmen durch das Jugendamt.

In Hamburg gibt es zehn Sozietäten mit polnischsprachigen Anwälten, die sich solcher Fälle annehmen. Patricia Jurewicz-Behrens hat so viel zu tun, dass sie die meisten Eltern, die zu ihr kommen an ihre Kollegen verweisen muss.

Ohne Anwalt geht es nicht, denn es sind Familiengerichte, die über die Rückkehr der Kinder zu ihren Eltern entscheiden. „Die Jugendämter wollen, dass sich die Eltern wegen ihrer angeblichen Schuld so lange wie möglich rechtfertigen müssen, und in dieser Zeit schreitet die Germanisierung der Kinder voran“, sagt Wojciech Pomorski.

In der Nacht den Eltern weggenommen

Die Jugendämter haben uneingeschränkte Möglichkeiten sich in das Familienleben einzumischen, um, wie es in ihren Broschüren heiβt, Kinder zu schützen. Oft werden sie aus der Familie genommen, weil Mutter, Vater oder ein Nachbar dem Amt gemeldet haben, dass etwas Beunruhigendes passiert sei. Das kann z.B. eine mehrtägige Abwesenheit des Kindes in der Schule sein, sein schlechtes Benehmen oder gar seine länger anhaltende schlechte Stimmung, die den Schluss nahelegen, dass das Kind Probleme habe.

„Das Jugendamt darf die Kinder aus den Familien nehmen, wenn es von der Bedrohung seines leiblichen oder seelischen Wohles erfährt“, sagt Frau Jurewicz-Behrens. „Oft passiert es, dass Kinder von einem Elternteil misshandelt werden und blaue Flecke haben. In Notfällen übernimmt das Amt die Fürsorge ohne Gerichtsbeschluss.“

„Über den Eltern steht in Deutschland das Jugendamt“, behauptet Wojciech Pomorski, der am 18. Februar 2007 den „Polnischen Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.“ gegründet hat (www.dyskryminacja.de). Der Verband hilft Eltern und Kindern, die vom Jugendamt und der deutschen oder österreichischen Justiz geschädigt wurden.

Wojciech Pomorski mit seinen Töchtern Iwona-Polonia und Justyna

Die letzten fünfzehn Jahre seines Lebens widmete Pomorski dem Kampf um das Recht, seine Kinder in ihrer eigenen Kultur und Sprache erziehen zu dürfen. „Kinder werden aufgrund des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches entzogen, ohne dass die Schuld der Eltern bewiesen und die Maβnahme schriftlich begründet worden wäre. Das ist eine Satanszahl und dementsprechend teuflisch sind die Methoden. Das Prozedere verläuft oft dramatisch und übersteigt alle Vorstellungen. Es kommt vor, dass die Mitarbeiter der Jugendamtes und Polizisten mitten in der Nacht das Kind abholen. Nicht selten reiβen sie den Müttern Babys aus den Armen, durchsuchen die Wohnung“, so Pomorski.

Es kommt vor, dass Mitarbeiter der Jugendamtes und Polizisten mitten in der Nacht das Kind abholen. Nicht selten reiβen sie den Müttern Babys aus den Armen, durchsuchen die Wohnung

„Die Jugendämter nehmen auch deutschen Eltern ihre Kinder weg. Die Deutschen wissen jedoch, dass eine Meldung an diese Behörde oft mit dem Entzug des Kindes endet und sind daher viel zurückhaltender, wenn es darum geht Hilfe für ein deutsches Kind dort anzufordern. Anders ist es, wenn es um ausländische Familien geht“, sagt Anwältin Jurewicz-Behrens.

Danach gefragt, ob es sich bei der Herausnahme des Kindes aus der Familie um ein von vorneherein geplantes Vorgehen handele oder ob dies eher aus der jeweiligen Situation heraus geschähe, tippt die Anwältin eindeutig auf das Letztere. Das Jugendamt schreitet ein, wenn es benachrichtigt wird. Sie weist darauf hin, dass, wenn die Kinder erst einmal von der Familie getrennt wurden, der Kontakt der Eltern mit ihnen erschwert ist.

„Am Anfang dürfen die Eltern sie einmal in der Woche besuchen oder noch seltener. Wenn die Kinder in einer Ersatzfamilie untergebracht sind, ist das sogar nur einmal im Monat möglich. Oft wird den Eltern verboten, sich mit ihnen auf Polnisch zu unterhalten, damit das, was gesagt wird kontrolliert werden kann. Es gibt ausschließlich deutsche Pflegefamilien“, berichtet die Anwältin.

Sechzehn Stunden lang unter Aufsicht

Beata Bladzikowska ist alleinerziehende Mutter von drei Söhnen. Den vierten hat ihr das Jugendamt weggenommen. Ihre Vorgesetzten und diejenigen, die sie im Altersheim betreut sind voll des Lobes für sie.

Beata Bladzikowska

„Junge Ehefrauen sollten lieber nicht nach Deutschland kommen, denn es kann passieren, dass sie ohne Kinder nach Hause zurückkehren müssen“, sagt Bladzikowska.

Am 21. Dezember 2014 hat ihr das Jugendamt den jüngsten Sohn weggenommen, den damals siebenmonatigen Alan. „Ich habe mich schlafen gelegt. Mitten in der Nacht hat es an der Tür geklingelt. Unbekannte in Polizeibegleitung kamen in die Wohnung. Sie begannen mit der Durchsuchung, als ob ich jemanden umgebracht hätte. Sie öffneten den Kühlschrank, die Mikrowelle, gingen auf den Balkon. Mein Sohn Aleks hielt den Kleinen auf dem Arm und sie sagten, dass sie ihn mitnehmen. Ohne irgendwelche Papiere, ohne irgendeinen Schuldspruch“, berichtet Bladzikowska.

Jetzt sieht sie ihren jüngsten Sohn einmal pro Woche und darf nur Deutsch mit ihm sprechen. Nachts weint sie oft und weiβ nicht warum sie ausgerechnet für den jüngsten von ihren vier Söhnen eine Bedrohung sein soll.

Wojciech Pomorski wurden durch das Jugendamt vor fünfzehn Jahren zwei kleine Töchter abgenommen, die dreieinhalbjährige Iwona-Polonia und die sechsjährige Justyna, der Kontakt zu den beiden Mädchen wurde ihm unmöglich gemacht. Bis heute hat er noch das Bild im Kopf, als die damals sechzehnjährige Tanja, eine Kollegin aus dem Pflegelehrgang, sie war ihm ins Auge gefallen, ihn in gebrochenem Polnisch fragte: „Bleibst Du für länger hier?“

Er ist geblieben, weil er sich verliebte, und sie haben geheiratet. „Von Anfang an haben ihre Eltern alles unternommen, um unsere Ehe zu torpedieren und meine Frau gegen mich aufzubringen.“

Als er am 9. Juli 2003 nach Hause kam, mit zwei Katzen- und Hundefigürchen für die Töchter, war die Wohnung leer. Seine Frau hatte ihn mit den Töchtern verlassen und die Kinder dem Vater entzogen. Mit Hilfe des Jugendamtes hatte die Mutter die gemeinsamen Töchter nach Wien gebracht, da der Vater sie angeblich entführen wollte. Als er beim ersten Besuchstermin protestierte, weil man ihm verboten hatte mit den Töchtern Polnisch zu sprechen, wurde jeglicher Kontakt unterbunden.

Insgesamt sah er sie in den fünfzehn Jahren dreimal: zwei Jahre nach der Trennung, dann ein Jahr später und anschlieβend nach fünf Jahren. Insgesamt sechzehn Stunden lang unter Aufsicht der Jugendamtsmitarbeiter. Pro Stunde des Zusammenseins mit den Töchtern musste er in Österreich achtzig Euro bezahlen (in Deutschland existiert eine solche Gebühr nicht).

Jugendamt-Protestplakat. Oft wird polnischen Eltern verboten, sich mit ihren Kindern auf Polnisch zu unterhalten, damit das, was gesagt wird kontrolliert werden kann. Es gibt ausschließlich deutsche Pflegefamilien

„Der fehlende Kontakt mit mir führte zur gänzlichen »Entpolonisierung« meiner Töchter, zur Vertreibung der polnischen Kultur aus ihrem Leben, des polnischen Teils ihrer Familie und zum völligen Verschwinden der Bindung zu mir, obwohl auch ich das Sorgerecht habe“, erzählt Pomorski.

Anwältin Jurewicz-Behrens sagt, dass man nicht behaupten kann, die Polen werden absichtlich diskriminiert wenn es um den Entzug der leiblichen Kinder geht. Die Deutschen befolgen in solchen Fällen meistens die Anweisungen des Jugendamtes sehr genau und die Mütter sind bereit vorläufig in ein Mütterheim zu ziehen, damit ihre Kinder nicht in eine Ersatzfamilie gegeben werden.

„Weil sie schlecht oder kaum Deutsch sprechen, sind viele Polen nicht fähig sich mit dem Jugendamt korrekt zu verständigen und sind hilflos. Viele Mütter wollen nicht ins Mütterheim gehen, sondern stellen die Forderung, dass man ihnen ihr Kind sofort zurückgibt“, so Jurewicz-Behrens.

Beata Bladzikowska wollte mit Alan ins Mütterheim, aber sie wurde abgewiesen. Es hieβ, sie sei zu alt.

Ein Prozent

Bladzikowska kam 1998 nach Hamburg mit ihrem, heute bereits, ehemaligen Ehemann, den sie, wie sie sagt, geliebt hat. Nacheinander kamen Maks (im Dezember 2018 wird er zwanzig), Nicolas und Aleks auf die Welt. „Wir haben uns 2012 scheiden lassen, weil mein Mann mich und die Kinder miβhandelt hat. Damals half mir das Jugendamt. Ich bin mit den Söhnen im Frauenhaus untergekommen. Später habe ich selbst eine Wohnung gefunden.“

Wir treffen sie in dieser Wohnung. Die Fuβböden, die Fenster strahlen vor Sauberkeit, das Kinderzimmer sieht wie ein Lunapark aus.

„Nach einiger Zeit habe ich dann Alans Vater kennengelernt. Ein Jahr später wurde ich schwanger, obwohl ich es in meinem Alter eigentlich nicht mehr erwartet hatte. Ich habe das Kind ausgetragen. Ein Kind ist doch ein Geschenk. Nach der Geburt ist Alans Vater nach Polen zurückgekehrt. Er hat es hier nicht mehr ausgehalten, sprach kein Deutsch.

Ich bat das Jugendamt mir zu helfen eine Arbeit zu finden, aber sie haben abgelehnt. Vier Treppenaufgänge weiter wohnte eine vorwitzige deutsche Nachbarin. Ihre Kinder haben uns oft besucht. Sie hat dem Jugendamt zugetragen, dass ich angeblich viel trinke. Als ich sie im Nachhinein darauf angesprochen habe, sagte sie: »Ich kann die Pflegemutter für Alan sein. Du musst nur mit mir zum Jugendamt gehen und darum bitten.« Ich habe ihr darauf geantwortet: »Alan hat eine Mutter und ein Zuhause wohin er zurückkehren wird.«

Ich habe beim Jugendamt anfragt, wie stehen die Chancen, dass er zurückkommt. Sie sagten: ein Prozent. Ich habe darum gebeten, dass sie mir Blut abnehmen, die Haare oder die Leber untersuchen lassen sollen, wenn sie meinen, dass ich Alkoholikerin sei, aber sie haben es nicht gemacht“, berichtet Beata Bladzikowska.

Jetzt darf sie den Sohn zweimal in der Woche sehen. Seit drei Jahren muss sie mit ihm Deutsch sprechen, sodass Alan nach und nach die polnische Sprache verlernt.

„Wenn ich ihm sage, dass ich ihn liebe, dass ich Sehnsucht nach ihm habe, dass er nach Hause zurückkehren wird, unterbricht die deutsche Betreuerin den Besuchstermin“

„Deutsche nehmen Polen Kinder weg“. Jugendamt-Berichterstattung. Titelseite „Gazeta Polska Codziennie“ („Polnische Zeitung Täglich“) vom 19. August 2016

Beata weiβ, dass der Sohn bei einer fünfköpfigen deutschen Pflegefamilie wohnt. Er trägt immer noch eine Windel, obwohl er im Juni 2018 vier Jahre alt geworden ist. Er hat schmutzige Ohren und Fingernägel, wurde ohne ihr Einverständnis operiert.

Sie kämpft vor Gericht um ihren Sohn. Vor unserer Verabredung ging sie zum Jugendamt, um die Akte einzusehen. Erschrocken musste sie feststellen, dass der Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit hat. „Warum? Vater und Mutter haben doch die polnische Staatangehörigkeit, und Alan hatte sie als unser Kind auch. So steht es in seiner Geburtsurkunde.“ Sie bekam keine Antwort.

Unterbrochene Vaterschaft

Es vergeht kein Tag ohne dass Wojciech Pomorski an seine Töchter denkt. Bis heute geht er zu den Orten, wo sie gespielt, mit Kreide auf den Asphalt gemalt haben.

„Jetzt ist die Kreide schon abgewaschen/ normaler schwarzer Asphalt für jedermann in Hamburg/ nur für den Vater nicht,/ der hier neun Jahre später vorbeifährt/ und sich die Tränen abwischt … Man hat uns vor sieben Jahren einander gestohlen“, hat er in seinem Gedicht „Asphalt“ geschrieben.

Normalerweise schreibt er eher keine Gedichte, stattdessen Eingaben an das Gericht. Er hat Abschlüsse in Germanistik und Politikwissenschaften, also kennt er sich aus. Sein Prozess um die Rückgabe der Töchter begann im Juni 2005.

„Das Verfahren wurde unterbrochen, weil das Jugendamt Hamburg Bergedorf, das mir das Sprechen auf Polnisch mit meinen Töchtern verboten hat, mir die Akteneinsicht verweigerte“, erläutert Pomorski.

„Bis zu jenem Tag schwirrten die Töchter in der ganzen Wohnung umher und plötzlich war Ruhe. Nach fünf Wochen bin ich auf den Balkon gegangen und musste mich ganz fest zusammenreiβen, um nicht herunterzuspringen.

Später habe ich gehört, dass, nachdem ihm sein Kind weggenommen wurde, sich der 38-jährige Andrzej Luc aus Suwałki im Jugendamt in Berlin das Leben mit einem Kopfschuss nahm. Eine Mutter ist mit dem Schild „Jugendamt“ vom Balkon gesprungen. Sachverständige haben festgestellt, dass sie psychische Störungen hatte. Ja, was denn? Sollten sie ihre Kinder mit einem Lächeln auf den Lippen an fremde Leute abgeben? Wäre da nicht der Herrgott, hätte auch ich es nicht ausgehalten“, berichtet Pomorski.

Pomorski forderte, mit seinen Töchtern bei den Besuchsterminen Polnisch sprechen zu dürfen. Er berief sich auf ihre polnische Staatsangehörigkeit und auf die Bestimmungen des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 (Art. 20, Abschnitt 1 bis 3 und Art. 21, Abschnitt 1 und 2), die unter anderem besagen, dass die Deutschen in Polen und die Polen in Deutschland „sich privat und in der Öffentlichkeit ihrer Muttersprache frei bedienen dürfen.“

„Ich war der Erste, der »nein« gesagt hat“, sagt Pomorski. Vom Jugendamt bekam er leider eine Absage: „Aus pädagogisch-fachlicher Sicht ist anzumerken, dass es im Interesse der Kinder nicht nachvollziehbar ist, dass die Zeit des begleiteten Umganges in polnischer Sprache erfolgen soll. Für die Kinder kann die Förderung der deutschen Sprache nur vorteilhaft sein, da diese in diesem Land aufwachsen und hier die Schule besuchen.“

Jugendamt-Protestplakat. „Jahrzehnte Erfahrung im Klauen polnischer Kinder. Die Zeit vergeht, die deutschen Ziele bleiben unverändert“

Für Wojciech Pomorski war klar, dass eine solche Entscheidung grünes Licht bedeutet für diskriminierende Praktiken im Familienleben der Angehörigen einer Minderheit. Deswegen ging er in Hamburg vor ein Verwaltungsgericht, um Einsicht in interne Akten des Jugendamtes zu bekommen. Es gab eine Zeit, wo er gleichzeitig achtzehn Prozesse führte, für die er gut sechzigtausend Euro an Anwaltshonoraren zahlte.

Er gewann den Prozess nach drei Jahren, als die angeblich verloren gegangenen internen Akten wieder auffindbar waren. „Vor deutschen und österreichischen Gerichten bin ich mehrere Male durch alle Instanzen gegangen“, sagt Pomorski.

Gila Schindler

Er erfuhr Genugtuung als Gila Schindler, Vertreterin der deutschen Regierung,  ihn am 7. Juni 2007 in Brüssel bei der Anhörung des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament zu den Praktiken der deutschen Jugendämter für die Diskriminierung , die seiner Familie widerfahren war um Entschuldigung bat. Bei etwa dreihundert weiteren Eltern, die zusammen mit seiner Petition ebenfalls ihre eigenen Petitionen eingereicht hatten, hat sich niemand entschuldigt.

„Herrn Pomorski ist Unrecht widerfahren, denn die Haltung des Jugendamtes war weder richtig noch rechtens. Es tut mir leid, dass das passiert ist“, sagte Gila Schindler. „Jugendämter haben kaum Befugnisse, die ihnen Eingriffe in Elternrechte gestatten“, fügte sie hinzu.

Einen aufschlussreichen und zugleich bedrückenden Bericht zu dieser Anhörung finden Sie hier – Anm. RdP

Ausführliche Informationen zum Thema gibt es hier – Anm. RdP

Viele Medien waren damals im Europäischen Parlament vor Ort und haben über die zweistündige Anhörung berichtet. Wojciech Pomorski schilderte damals ausführlich die Germanisierung seiner Kinder. An seiner Situation und der Vorgehensweise der Jugendämter hat sich seitdem nichts geändert

(…)

Das polnische Auβenministerium räumt ein, dass es von Wojciech Pomorskis „Polnischen Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.“ einen Teil der Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Vorgehensweise der Jugendämter bekommt. „Stets leiten wir in solchen Fällen Schritte ein. Wir nehmen Verbindungen auf zu den Eltern, zu den polnischen Konsulaten, zu deutschen Behörden. Wir fordern Stellungnahmen ein bezüglich der vermeintlichen Verletzungen der Rechte polnischer Staatsbürger. Wir sind behilflich bei den Eingaben und arbeiten mit Anwälten in bereits laufenden Verfahren zusammen.“

Ein Erfolg des Auβenministeriums war unlängst die Rückkehr von drei Kindern zu ihrer polnischen Mutter. Die Bemühungen dauerten über ein Jahr lang. Die Söhne waren ihr in Deutschland weggenommen worden. Zudem hatte man die Zwillinge woanders untergebracht als ihren Bruder. Die Mutter durfte bei Besuchsterminen mit den Kindern nicht Polnisch sprechen.

Wojciech Pomorskis „Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.“ Menschliche Tragödien sind tägliches Brot

„Fünfzehn Jahre lang habe ich wie in einem Amokzustand gekämpft“, berichtet Wojciech Pomorski. „Die Arbeit meines Verbandes hat keinem Amt gepasst. Es liegt ja auf der Hand: wenn ich und der Verband aktiv sein müssen, dann heiβt es, dass auch andere Eltern mit dem Problem nicht fertig geworden sind. Dank uns, sind knapp eintausend durch Jugendämter aus ihren Familien genommene Kinder nach Polen zurückgekehrt“, sagt Pomorski.

Ein kleines goldenes Herz von Swarovski

Wojciech Pomorski hat inzwischen seine Verbitterung verarbeitet und daraus bedachtes Handeln gemacht, überzeugt davon, dass Niederlagen stärken können. Ähnlich verfährt Beata Bladzikowska. Sie behält die Nerven, wenn ihr Sohn zum Abschied weint. „Polen sind meistens sehr gefasst, innerlich stark. Würde ich jetzt aufbegehren, man würde mir die Besuchstermine streichen.“

„Ich will nicht als Verlierer in die Heimat zurückkehren“, sagt Wojciech Pomorski. „Ich muss zeigen, wie die Wahrheit aussieht. Wovor soll ich denn Angst haben, wenn man mir bereits das Schlimmste angetan hat: meine Kinder wurden mir weggenommen. In diesem pseudoliberalen Land haben Schwule, haben Transsexuelle, haben Menschen mit Pathologien ihre Rechte, und gleichzeitig darf man sich mit dem eigenen Kind nicht in seiner Muttersprache unterhalten. Versuchen wir mal in Polen den bei uns lebenden Deutschen zu verbieten Deutsch zu sprechen. Die Protestwelle wäre riesig“, daran hegt Pomorski keinen Zweifel.

Um zu zeigen woher er stammt, trägt er einen kleinen polnischen Adler um den Hals. Menschliche Tragödien sind sein tägliches Brot. Manchmal bekommt er einige Anrufe pro Tag mit der Bitte zu helfen. Er steht den verzweifelten Eltern Tag und Nacht zur Verfügung, die, wie er zuvor selbst, durch diese Hölle gehen.

„Kinder werden aus ihren Familien genommen, wegen der Annahme, die Eltern seien Alkoholiker, drogenabhängig, psychisch krank, gewalttätig“, zählt Pomorski auf. Manche Mütter oder Väter schämen sich den Grund anzugeben. Er hat gelernt nachsichtig zu sein, weil er meistens sowieso nicht erfahren wird, was sich in den vier Wänden der Leute abgespielt hat, die bei ihm Hilfe suchen. Er sieht und unterstützt die riesige Entschlossenheit der Eltern, die bereit sind alles zu tun, damit die Kinder zu ihnen zurückkehren.

„Tatsache ist, dass die Deutschen aussterben. Die Herausnahme der Kinder aus polnischen Familien liefert ihnen hervorragenden »Nachwuchs«“, davon ist Pomorski überzeugt.

Sein Stellvertreter im Verein ist Klaus-Uwe Kirchhoff, ein Deutscher, der zwölf Jahre lang im Jugendamt gearbeitet hat und aus ethischen Gründen gegangen ist. Er kennt sich bestens aus.

Klaus-Uwe Kirchhoff

„Die Inobhutnahme der Kinder ist für das Jugendamt ein einträgliches Geschäft. Die Lebenshaltungskosten eines Kindes steigen dadurch um das Dreiβigfache. Die Eltern bekommen 190 Euro Kindergeld pro Monat. Das Jugendamt bekommt diese Summe pro Tag. Das sind etwa sechstausend Euro monatlich. Für ein behindertes Kind sind es gar fünfundzwanzigtausend Euro im Monat“, erläutert Kirchhoff.

Es erschreckt ihn, wenn er in vielen deutschen Gerichtsakten zu Minderjährigen die Frage nach der „Erziehungsfähigkeit“ der Eltern liest. „Sie erinnert“, seiner Meinung nach, „beunruhigend daran, dass es weiterhin eine Selektion gibt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nicht, dass Eltern ihre “Erziehungsfähigkeit“ unter Beweis stellen müssen. Dennoch ist davon bei Verhandlungen vor Familiengerichten immer wieder die Rede, und das betrifft überwiegend Ausländer, darunter auch polnische Eltern“, berichtet Kirchhoff.

Wojciech Pomorski traf 2017 seine ältere Tochter in Wien. Sie fand ihn vor drei Jahren auf Facebook. „Vor mir saβ mein Töchterchen, dem Unrecht angetan wurde, mein polnisches Mädchen, und ich musste mit ihr Deutsch sprechen.“

Sie hat ihn sehr kühl behandelt und vom Gesicht des Vaters flossen die Tränen auf den Blumenstrauβ, den er ihr mitgebracht hatte. Am nächsten Tag bat sie ihn um ein weiteres Treffen. Sie lief ihm schon von Weitem entgegen mit ausgestreckten Armen, umarmte ihn, so wie er sich das erträumt hatte.

Er kaufte ihr ein goldenes Herzchen von Swarovski, damit sie nicht vergisst, dass er sie immer lieben wird. Er überredete sie in den Stephansdom zu gehen. Sie kniete nicht nieder, wie er, aber er hat dem Herrn auch in ihrem Namen gedankt“, beendet seinen Bericht das Wochenblatt „Gość Niedzielny“.

Kinderschutz oder Kinderraub?

Am 25. November 2018 erschien im Wochenmagazin „Sieci“ („Netzwerk“) ein Interview mit Rechtsanwalt Jerzy Kwaśniewski (Jahrgang 1984), dem Vorsitzenden des konservativen Rechtshilfevereins Ordo Iuris. Der Verein gewährt u. a. immer wieder Polen Rechtsbeistand, denen deutsche und norwegische Behörden das Sorgerecht entziehen.

Jerzy Kwaśniewski

Frage: Der Fall Silje Garmo hat der polnischen Öffentlichkeit zum ersten Mal ganz konkret die Tätigkeit der norwegischen staatlichen Agentur für das Wohlergehen von Kindern, Barnevernet, vor Augen geführt. Groß ist bereits seit langem die Empörung über die deutschen Jugendämter. Die Rechtshilfeorganisation Ordo Iuris („Rechtsordnung“), der Sie vorstehen hat gegen die Willkür beider Behörden oft interveniert.

Ordo-Iuris-Emblem

Jerzy Kwaśniewski: Es gibt in Europa zwei Modelle zum Schutz des Kindeswohls. Das eine entstand in Skandinavien, und seine extremste Ausprägung erleben wir in Norwegen mit dem Barnevernet. Es wurde voll und ganz von Deutschland übernommen. Seine Einflüsse sind auch in den Niederlanden, Belgien, Österreich und Wales zu beobachten.

Die staatlichen Behörden dieser Länder nehmen sich das Recht, den Eltern vorzugeben wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Dementsprechend behält sich der Staat vor zu beurteilen, ob das Wohl des Kindes gewahrt wird und um das zu gewährleisten, notfalls die Elternrechte von Amtswegen auβer Kraft zu setzten. Hier wird der Begriff „elterliche Gewalt“ durch „elterliche Verantwortung“ ersetzt, verstanden als die Verantwortung der Eltern gegenüber dem Staat, einzig und allein nach dessen Vorschriften und Vorstellungen für den Nachwuchs zu sorgen.

Und das zweite Modell?

Das gilt in Polen, Italien, Spanien und einigen weiteren Ländern. Hier steht die Familie im Vordergrund. Der Staat unterstützt die Familie nur dort, wo sie wirklich versagt. Es gibt eine klare Grenze zwischen der Familiensphäre und der Sphäre der öffentlichen Verwaltung. In diesen Ländern ist es nicht möglich ohne Gerichtsbeschluss, beziehungsweise Gerichtsurteil, das Sorgerecht zu entziehen.

Kann man sagen, dass in Norwegen und Deutschland Beamte, die von Beamten kontrolliert werden, das Sorgerecht entziehen und man anschlieβend dagegen kaum noch etwas ausrichten kann?

Vor Gericht kann man in diesen Ländern, im Falle der Inobhutnahme eines Kindes durch die Jugendfürsorge, erst in einer späten Phase gehen. Dadurch entstehen solche Situationen, wie sie in Verfahren gegen Norwegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) widergespiegelt werden. Die Kinder, um die es da geht, sind oft schon so lange fern von der eigenen Familie, dass das Gericht die staatliche Inobhutnahme, die dazu geführt hat zwar im Nachhinein für nicht rechtens befindet, aber ihre Rückkehr zu den leiblichen Eltern als ein Zufügen von Leid bewertet, da diese Kinder sich inzwischen in der Pflegefamilie eingelebt haben.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat kürzlich eine Entschlieβung zum norwegischen Barnevernet gefasst. Ausgangspunkt war das dramatische Schicksal der rumänischen Familie Bodnariu.

Valeriu Ghiletchi

Der moldauische Europaratsabgeordnete Valeriu Ghiletchi verfasste einen Bericht über das norwegische Barnevernet-System. Der Einwandererfamilie Bodnariu hatte Barnevernet fünf Kinder weggenommen, darunter eins, das noch gestillt wurde. Erst eine heftige Protestwelle in der ganzen Welt zwang die norwegischen Behörden dazu einzuräumen, dass die Inobhutnahme der Kinder durch den Staat nicht rechtens war und die Kinder in ihre Familie zurückzuführen sind. Die Bodnarius sind unmittelbar danach aus Norwegen geflüchtet.

Familie Bodnariu

Die breite Öffentlichkeit konnte aus diesem Bericht ebenfalls ersehen, dass nicht nur Ausländer sondern die Norweger selbst dieser Willkür ausgesetzt sind. In den letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zehn Verfahren gegen Norwegen in Sachen Barnevernet geführt.

Der Abgeordnete Valeriu Ghiletchi hat in seinem Bericht ebenfalls dargelegt, wie das System aussehen und funktionieren sollte, um tatsächlich dem Kindeswohl zu dienen.

Wie lauten die wichtigsten Feststellungen des Berichts?

Zum einen steht über allem die leibliche Verbindung zwischen dem Kind und seinen Eltern. Die Behörden können ab jetzt nicht mehr behaupten, dass die biologische Bindung, die Verwandtschaft für das Kindeswohl ohne Bedeutung seien.

Es gab nämlich sehr viele Fälle in Norwegen, in denen die Behörden behaupteten, dass für das Kind das „optimale Entwicklungsmilieu“ am wichtigsten sei. Das heiβt, wir, die Behörden, können den leiblichen Eltern das Kind wegnehmen, weil wir festgestellt haben, dass das Kind in einem anderen Milieu, vielleicht einer reicheren, einer „mehr norwegischen“ Umgebung bessere Lebensbedingungen haben wird.

Barnevernet. Tschechisches Protestplakat

So zum Beispiel teilte Barnevernet 2016 einem norwegischen Vater und der tschechischen Mutter eines neunmonatigen Mädchens mit einem genetisch bedingten Nierenleiden mit, dass sie die Möglichkeit hätten, das Kind von sich aus für eine Pflegefamilie freizugeben. Andernfalls hätten sie mit einem Verfahren seitens Barnevernet zu rechnen. Aus dem Krankenhaus, wo sich das Mädchen in Behandlung befand, seien Hinweise darauf eingegangen, dass es zu seinen Eltern eine ungenügende Bindung entwickelt habe. Kurz darauf nahm Barnevernet den Eltern tatsächlich das Kind weg und vertraute es einer Pflegefamilie an.

Zum zweiten stellt der Bericht fest, dass das Sorgerecht dazu da sei, das Kind in die Familie wieder einzugliedern. Das Sorgerecht sei nicht dazu da darauf hinzuarbeiten, dass die emotionale Bindung an die Eltern erlischt, damit man das Kind für die Adoption freigeben oder dauerhaft in der Pflegefamilie belassen kann. Es gehe darum alles daran zu setzen, um die Krisensituation in der Familie zu bewältigen und die emotionale Bindung an die Eltern zu erhalten.

Für Norweger und Deutsche ist das neu. Bei ihnen war die Kindesentnahme meistens mit der Zerstörung der ursprünglichen Familie verbunden. In Norwegen durften Eltern ihre weggenommen Kinder viermal im Jahr eine Stunde lang sehen. Oft war nicht mal das gestattet. Die biologischen Eltern sollten möglichst schnell in Vergessenheit geraten.

Worin besteht die Macht von Barnevernet und der Jugendämter? Die öffentliche Meinung scheint in ihrem Fall keine Bedeutung zu haben.

Die Norweger sagen, dass die spezifische skandinavische Mentalität das Kritisieren von Behörden verbiete. Die Loyalität dem „Volksheim“ Staat gegenüber sei wichtiger. Dass Barnevernet jetzt am Pranger der dortigen Öffentlichkeit steht, verdanken sie den Migranten. In dem etwa Fünfmillionen-Land leben inzwischen eine halbe Million Ausländer, davon zweihunderttausend Polen. Die Migranten haben die Einheimischen auf das Böse im System Barnevernet aufmerksam gemacht.

Anti-Barnevernet-Demonstration

Dieses System ist ein halbprivates Vorhaben. Die Pflegefamilien funktionieren wie Unternehmen, die allein schon für die Bereitschaft Kinder aufzunehmen umgerechnet etwa sechzigtausend Euro im Jahr bekommen. Doppelst so viel erhalten sie für die Aufnahme von zwei Kindern, wobei der Staat alle Lebenshaltungskosten der Kinder übernimmt.
In Norwegen, das sagen viele Beobachter, sei durch die relativ häufigen Sorgerechtsentzüge eine regelrechte Pflegeeltern-Industrie entstanden, die Teil eines Barnevernet-Filzes geworden sei.

Es scheint ein gutes Geschäft zu sein.

Tausende Norweger leben fast oder ausschlieβlich davon. Überwacht wird das Ganze von privaten Firmen. Bei denen zählt nur noch der Gewinn. Sie tun alles, um das Barnevernet-System so zu lassen wie es ist. Je mehr Kinder ihren Eltern weggenommen werden, umso besser.

Silje Garmo mit Tochter Eira

Silje Garmo hat Barnevernet bereits während der Schwangerschaft angekündigt das Neugeborene wegzunehmen. Es hieβ, sie sei medikamentensüchtig, pflege einen „chaotischen Lebenswandel“. Keine der Blutuntersuchungen, denen sie sich unterziehen musste ergab eine Medikamentenabhängigkeit. Dennoch musste sie ihre erste Tochter abgeben. Silje Garmo ist aus Norwegen geflohen und hat in Polen, zusammen mit ihrer einige Monate alten zweiten Tochter Eira, Asyl beantragt.

Die Ausländerbehörde hat ihrem Antrag stattgegeben, doch das Auβenministerium als übergeordnete Behörde lehnte den Antrag ab. Die Begründung war nicht akzeptabel. Es hieβ, die Zusammenarbeit mit norwegischen Staatsfirmen- und Behörden beim Bau der Baltic-Pipe-Erdölleitung von Norwegen über Dänemark nach Polen könnte darunter leiden. Ordo Iuris hat dagegen Berufung eingelegt. Leider wird auch dieser Einspruch, aufgrund der Spezifik des Verwaltungsrechtsverfahrens, zuerst vom Auβenministerium geprüft und erst dann kann er, falls erforderlich, vor Gericht gehen.

Ergänzung RdP:  Am 12. Dezember 2018 hat der polnische Außenminister den Einspruch positiv beschieden. Silje Garmo und ihrer Tochter wurde in Polen Asyl gewährt.

RdP