Polens Justizreform. Eine Richterin spricht Klartext

Beeinflussen die Veränderungen die richterliche Unabhängigkeit?

Barbara Piwnik gehört zu den bekanntesten Richtern des Landes. Ihre öffentlichen Äuβerungen in Sachen Justizwesen, stets sehr praxisbezogen, haben Gewicht und werden in der Öffentlichkeit mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. So auch ihre Meinung zur polnischen Justizreform.

Barbara Piwnik (Jahrgang 1955) studierte Jura an der Warschauer Universität und wurde 1982 ins Richteramt berufen. Zwischen 1987 und 2001 war sie Richterin am Woiwodschaftsgericht Warschau. Sie erwarb sich groβe Anerkennung und Respekt durch die professionelle und souveräne Art, mit der sie einige groβe Strafverfahren bewältigte. Es waren spektakuläre Prozesse im Kampf gegen Mitglieder von landesweit agierenden gefährlichen kriminellen Banden und gegen die mutmaßliche Täter  aufsehenerregender Morde.

Richterin Barbara Piwnik verfolgt im Gerichtssaal die Vorführung von Videoaufnahmen von einem Lokaltermin während eines der groβen Strafprozesse, den sie führte.

Der postkommunistische Ministerpräsident Leszek Miller berief sie im Oktober 2001 in das Amt des Justizministers und Generalstaatsanwalts. Das politische Beamtendasein lag ihr eindeutig nicht und sie reichte bereits im Juli 2002 ihren Rücktritt ein. Seitdem arbeitet sie wieder als Strafrichterin am Warschauer Distriktgericht.

Das Interview mit Barbara Piwnik erschien im Wochenmagazin „Gość Niedzielny“ („Der Sonntagsgast“) vom 14.Januar 2018.

Fühlen Sie sich nach der Einführung der Justizreform als Richterin weniger unabhängig?

In meinem Richterdasein verändert die Reform rein gar nichts.

Das modifizierte Gerichtsverfassungsgesetz überträgt dem Justizminister die Dienstaufsicht über die Gerichte, er darf die Gerichtspräsidenten berufen. Ein Teil der Richterschaft protestiert dagegen lauthals, sieht darin einen Anschlag auf die richterliche Unabhängigkeit.

Diese Proteste veranschaulichen nur das fehlende Verständnis dafür, was die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich ausmacht.

Und was macht sie tatsächlich aus?

Wenn ich meinen richterlichen Pflichten gewissenhaft nachgehe, kann niemand, und zwar in keiner Weise, meine Entscheidungen beeinflussen. So steht es in der Verfassung und in den Gesetzten, und so ist es auch.

Die Protestierenden behaupten, dass der Justizminister mit Hilfe der von ihm ernannten Gerichtspräsidenten Druck auf die Richter ausüben wird, damit sie ihm genehme Urteile fällen.

Wenn ich als Richterin rechtzeitig meine Urteilsbegründungen fertig habe, pünktlich die Verhandlungen eröffne, jeden Tag an meinem Arbeitsplatz bin, meine Verfahren sich nicht in alle Ewigkeit hinziehen und ich allen anderen Pflichten nachkomme, dann kann mich der Gerichtspräsident höchstens auf eine Tasse Kaffee einladen.

Das habe ich vor kurzem öffentlich gesagt. An meinem Gericht gibt es einen neuen Präsidenten und neue Stellvertreter, die Justizminister Zbigniewe Ziobro entsprechend dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz berufen hat. Nachdem der neue Gerichtspräsident diese Feststellung von mir gelesen hatte, hat er mich, im Vorbeigehen auf dem Gerichtskorridor, zu einer Tasse Kaffee eingeladen.

Wenn ein Richter seine Dienstpflichten erfüllt und seinem Eid treu bleibt, dann kann ihm der Gerichtspräsident gar nichts. Im Rahmen der Dienstaufsicht kann und muss er aber dem Richter eine ordnungswidrige Ausführung der Dienstgeschäfte vorhalten und deren Änderung anmahnen.

Sie sind seit knapp vierzig Jahren Richterin. Hat man jemals versucht Druck auf Sie auszuüben um ihr künftiges Urteil zu beeinflussen?

Ich lege meine Hand aufs Herz: niemals.

Herrscht unter den Richtern Angst, dass die Regierenden ihre Unabhängigkeit untergraben werden, vor allem bei politischen Prozessen?

Die Richter, mit denen ich es zu tun habe, hegen solche Befürchtungen nicht. Wir sind lange genug im Beruf, um zu wissen was den Unterschied zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und der Dienstaufsicht ausmacht. Unsere richterliche Unabhängigkeit stellt uns nicht von einer Dienstaufsicht frei. Wir unterliegen der Dienstaufsicht, soweit unsere richterliche Unabhängigkeit nicht betroffen ist.

Barbara Piwnik mit Ministerpräsident Leszek Miller bei der Berufung zur Justizministerin am 19. Oktober 2001.

Die Protestierenden verwechseln das?

Lassen Sie es mich etwas milder formulieren: vielleicht haben sie eine geringere Berufserfahrung? Die jüngeren Kollegen setzen heute etwas andere Prioritäten. Auch Richter sind ganz die Kinder ihrer Gesellschaft, und dort herrscht ein Drang zum Karrieremachen. Ein Teil der Richter betrachtet das Erklimmen der Karriereleiter, das Ansammeln von Posten, z. B. der des Gerichtspräsidenten, von Titeln, als ein Beleg für den beruflichen Erfolg.

Aufgrund der Reform entscheidet der Justizminister nun über die Postenvergabe und das bedeutet, dass er in ihren Augen die wichtigste Domäne ihres Berufslebens betreten hat. Daher die Proteste.

Für mich und andere normale, hart arbeitende Richter ist das Maβ für den Berufserfolg die bestmögliche Erfüllung unserer Pflichten. Das Einnehmen von Verwaltungsposten im Justizwesen kann nicht das Berufsziel eines Richters sein.

Die Richtervereinigungen rufen dazu auf, die auf Geheiβ des Justizministers frei gewordenen Posten der entlassenen Gerichtspräsidenten nicht einzunehmen und nicht für den neuen Landesjustizrat zu kandidieren.

Schade, dass sie dabei nicht merken, wie sie sich selbst durch solche Appelle in Widersprüche verwickeln. Sie behaupten, ihr Ziel sei es die richterliche Unabhängigkeit zu verteidigen, dass niemand auf die Richter Einfluss nimmt. Wie soll man dann aber die Aufforderung verstehen: Richter nehmt die Angebote des Justizministers nicht an! Das ist doch ein eklatanter Versuch der Einflussnahme von Auβen. Deswegen kann ich nur an diese Kollegen appellieren, überdenkt was ihr da macht.

Jene behaupten, sie setzen sich für die Rechtstaatlichkeit und die Einhaltung der Verfassung ein.

Wie sie die Rechtstaatlichkeit wahren und die Verfassung achten, das können Richter am besten anhand ihrer tagtäglichen Arbeit demonstrieren. Es fällt heute leicht, dies und das über die Medien zu verkünden. Ich befürchte jedoch, dass mit diesen Worten, oft genug, nicht der Nachweis einer konzentrierten tagtäglichen, normalen Arbeit im Gericht einhergeht.

Richterin Barbara Piwnik betritt den Gerichtssaal.

Würden Sie den Posten eines Gerichtspräsidenten einnehmen? In den Medien spekuliert man, dass Sie sogar an die Spitze des neuen Landesjustizrates gestellt werden sollen.

Meinem neuen, jungen Gerichtspräsidenten und seinen Stellvertretern habe ich zugesagt, dass ich mit meiner Berufserfahrung jeder Zeit bereit bin ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. In diesem Moment meines Berufslebens ist das das Richtigste was ich tun kann und dabei bleibe ich vorerst.

Ein Teil der Juristen meint, die Wahl der Richter in den Landesjustizrat durch das Parlament vernichte die Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Begibt sich in diesem Fall die Justiz tatsächlich in eine Abhängigkeit von der gesetzgebenden Gewalt?

Solche Behauptungen können nur diejenigen beeindrucken, die keine Ahnung davon haben worin die Tätigkeit des Landesjustizrates besteht. Die Befugnisse des LJR sind im Gesetz festgelegt und erstrecken sich in keiner Weise auf das Gebiet der Rechtsprechung. Der LJR kann mir nichts, rein gar nichts in Bezug auf meine richterliche Tätigkeit vorschreiben. Die Entscheidungen des LJR haben keinerlei Einfluss auf die Hunderttausende von Verfahren, die wir Richter in Polen jedes Jahr durchführen.

Kritisiert wird auch die Bildung einer Disziplinarkammer am Obersten Gericht. Sie werde ein Instrument zur Maßregelung von Richtern sein, die Urteile gegen die Anweisungen der Regierung fällen. Besteht eine solche Gefahr?

Richter werden in Polen auf Lebenszeit ernannt und auch die entlassenen Gerichtspräsidenten bleiben weiterhin Richter. Wenn ein Richter unabhängig ist, dann kann man ihn zu nichts zwingen. Das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts bildet den Abschluss eines Verfahrens, das vorher gegen einen Richter eingeleitet wurde. Das Verfahren wird auf Antrag des Disziplinarbeauftragen des jeweiligen Gerichtes eröffnet, die Vorwürfe gegen ihn werden formuliert und erst dann an die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtes geleitet. Dass die dortigen Richter andere Kollegen, entgegen aller Beweise, zum Bespiel aus dem Dienst entfernen, kann ich mir selbst in meinen dunkelsten Träumen nicht vorstellen. Solche Richter gibt es in Polen nicht.

Die Europäische Kommission behauptet, die Justizreform gefährde die Rechtstaatlichkeit in Polen. Zurecht?

Die hitzigen Diskussionen darüber, sowohl bei uns, wie auch im Ausland, werden immer abgehobener. Verfahren mit einer politischen Einfärbung machen nicht einmal 1 Promille der Prozesse aus, die jedes Jahr an polnischen Gerichten verhandelt werden. Kein Justizminister, kein Gerichtspräsident hat die Möglichkeit in diesen Verfahren und in allen anderen Druck auf einen Richter auszuüben, der seiner Unabhängigkeit treu ist. Zudem werden aufgrund der Reform die Verfahren nicht mehr vom Gerichtspräsidenten den Richtern zugeteilt, sondern diesen durch einen Zentralcomputer nach einem Zufallsprinzip zugewiesen.

Sie sind also nicht gegen die Justizreform?

Die Reformen bewegen sich bis jetzt auf der höchsten Ebene des polnischen Justizwesens. Sie sind und können nur der notwendige Ausgangspunkt sein zu weiteren Veränderungen im polnischen Justizwesen, die dem Normalbürger zu seinem Recht verhelfen und uns, den Richtern, das Arbeiten erleichtern. Der Bürger muss die Gewissheit haben, dass vor ihm ein Richter sitzt, der genügend Zeit hatte um sich gut auf das Verfahren vorzubereiten, der es zügig und gerecht zum Abschluss bringt.

Lesen Sie unsere weiteren Beiträge über die polnische Justizreform, um sich ein Bild zu machen:

Polens Justizreform. Warum Staatspräsident Duda unterschrieben hat. 

Polens Justizreform genau betrachtet 1. Das Gerichtsverfassungsgesetz.

Polens Justizreform genau betrachtet 2. Der Landesjustizrat.

Polens Justizreform genau betrachtet 3. Das Oberste Gericht.

Polens Justizreform. Mythen und Fakten. 

Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter.

RdP




Polens Justizreform. Warum Staatspräsident Duda unterschrieben hat

Die andere Meinung.

Staatspräsident Andrzej Duda ergriff das Wort am Nachmittag des 20. Dezember 2017, einige Stunden nachdem die EU-Kommission verkündete, sie habe die diplomatische „Atombombe“ gezündet. Das Sanktionsverfahren gegen Polen wegen angeblich gefährdeter Rechtsstaatlichkeit werde eingeleitet. Die Brüsseler Rechnung, Duda werde klein beigeben und die zwei gerade verabschiedeten wichtigsten Reformgesetzte nicht unterschreiben, ging nicht auf. Dudas Begründung ist lesenswert. Nachfolgend der Wortlaut.

Guten Abend, meine Damen und Herren,

ich möchte ihnen mitteilen, dass ich die Gesetze über den Landesjustizrat (LJR – Anm. RdP) und das Oberste Gericht (OG – Anm. RdP) unterschreiben werde.

(Vom Parlament verabschiedete Gesetzte treten in Polen in Kraft, nachdem sie vom Staatspräsidenten unterzeichnet wurden. Dieser kann die Unterschrift verweigern, sein Veto einlegen. Das Präsidenten-Veto kann das Parlament mit einer 3/5 Mehrheit überstimmen. Gelingt das nicht, tritt das Gesetzt nicht in Kraft.

Der Staatspräsident kann ebenfalls ein Gesetz unterschreiben und es anschlieβend dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Das Urteil ist für den Staatspräsidenten bindend. Er darf nur die eine oder die andere Maβahme ergreifen. Beides, zunächst das Verfassungsgericht anrufen, und danach eventuell sein Veto einlegen, geht nicht. – Anm. RdP).

Es sind meine Gesetzentwürfe, die ich am 24. September 2017 dem Sejm vorgelegt habe. Ich hatte mich dazu verpflichtet, als ich (am 24. Juli 2017 – Anm. RdP) meine Unterschrift unter beide damals vom Parlament verabschiedete Gesetzte über den Landesjustizrat und das Oberste Gericht verweigert habe. Ich war mit diesen in wesentlichen Punkten nicht einverstanden. Meine Gesetzentwürfe wurden in den letzten Tagen zunächst durch den Sejm und anschließend vom Senat ohne Änderungen verabschiedet. Deswegen werde ich sie unterschreiben.

Staatspräsident Andrzej Duda verkündet seine Entscheidung die Gesetzte zur Justizreform zu unterschreiben. 20. Dezember 2017.

Meine Entwürfe enthielten wesentliche Änderungen gegenüber den im Juli 2017 verabschiedeten Gesetzen. Ich wundere mich über die, lassen Sie es mich so formulieren, unanständigen Behauptungen, es gäbe keine Unterschiede.

Die Unterschiede sind sehr groβ, meine Damen und Herren. Ich darf Sie daran erinnern, dass das Juli-Gesetz u. a. vorsah, dass alle Richter am Obersten Gericht entlassen werden und nur diejenigen, die der Justizminister akzeptiert ihre Tätigkeit würden aufnehmen können. Diese Bestimmung gibt es nicht mehr.

Stattdessen wurde das Ruhestandsalter für Richter am OG auf 65 Jahre festgelegt. (Von den jetzt 82 Richtern am OG fallen 30 unter diese Bestimmung – Anm. RdP). Richter, die drei Jahre länger arbeiten wollen, können einen entsprechenden Antrag an den Staatspräsidenten stellen, versehen mit einem Arbeitstauglichkeitsattest.

Die Zahl der Richter am OG wird (auf 120 – Anm. RdP) anwachsen. Dadurch wird sich die Verfahrensdauer verkürzen. Auβerdem werden zwei neue Kammern am OG entstehen: die Disziplinarkammer und die Kammer für Sonderrevisionen.

Die Kammer für Sonderrevisionen ist eine neue Einrichtung. Sie soll der Beseitigung von offensichtlichem Unrecht, von offensichtlichen Justizirrtümern dienen. Wenn jemand meint davon betroffen zu sein, dann kann er sich u. a. an den Generalstaatsanwalt, den Bürgerbeauftragten des Parlaments oder an das Amt für Verbraucherschutz wenden, mit der Bitte, eine solche Sonderrevision für ihn beim OG einzubringen. Diese Behörden werden vorab entscheiden, ob dieses Ansinnen berechtigt ist.

Ich bin fest davon überzeugt, dass dank dessen viele Bürger, die sich ungerecht behandelt fühlen, denen Unrecht widerfahren ist, den Glauben daran zurückgewinnen werden, dass Polen ein ehrlicher und gerechter Staat ist, der sich um seine Menschen kümmert.

Meine Damen und Herren, es wird auch Änderungen im Landesjustizrat geben. Mit Widerwillen nehme ich all die lauten Stimmen zur Kenntnis, darunter auch die aus den Führungseliten der Richterschaft, die da verkünden, dass die richterliche Unabhängigkeit beseitigt, die politische Aufsicht eingeführt wird, und allgemein, welch fürchterliche Regelungen gelten sollen.

Bitte überprüfen Sie, in wie vielen Ländern staatliche Behörden Einfluss auf die Wahl der Richter haben. Der US-Präsident beruft die Richter am Obersten Gericht, sie werden vom Senat beurteilt. Die Richter selbst haben kein Mitspracherecht.

Ich sehe kein Problem darin, dass fünfzehn Richter vom Parlament  als Mitglieder in den LJR gewählt werden sollen (der LJR besteht insgesamt aus 25 Mitgliedern – Anm. RdP). Umso mehr, als dass nicht nur die regierende Mehrheit, sondern auch die Opposition ihre Kandidaten fürs Richteramt in den LJR wird entsenden können.

Wir haben sehr demokratische Lösungen eingeführt. Werden damit irgendwelche demokratischen Regeln verletzt? Nein. Wir haben unser Justizsystem einer demokratischen Reform unterzogen. Es kann nicht sein, dass die Richterschaft sich selbst verwaltet und niemand darauf Einfluss nehmen kann. Neben der Gewaltenteilung gibt es nämlich auch das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle und der Balance zwischen den einzelnen Gewalten.

Die neuen Lösungen stellen sich der Verwandlung unseres Landes in eine Oligarchie, in einen Richterstaat entgegen. Wenn nämlich eine der Gewalten allein über sich selbst bestimmt und niemand darauf Einfluss nehmen darf, dann haben wir es mit einer Oligarchie zu tun. Jeder, der mit Vernunft auf unseren Staat blickt, der wirklich will, dass Polen ein stabiler, gerechter und starker Staat ist, kann diesbezüglich keine Zweifel haben.

Meine Damen und Herren, ich habe meine Entscheidung getroffen. Die Stimmen der Kritik, die ich von vielen Seiten vernehme, versetzten mich in ungläubiges Staunen.

Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straβburg.

Ich darf daran erinnern, dass im Jahr 1998, also vor nicht allzu langer Zeit, eine tiefgehende Reform des europäischen Schutzsystems für Menschenrechte stattgefunden hat. Es entstand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straβburg. Er trat an die Stelle der bis dahin existierenden Europäischen Kommission für Menschenrechte und des ursprünglichen Gerichtshofes.

Was hat man damals gemacht? Mit einem einzigen Rechtsakt wurden alle bisherigen Richter entfernt und es wurde ein neuer Gerichtshof gewählt. Niemand in Polen empörte sich damals, das sei undemokratisch, beschränke die richterliche Unabhängigkeit.

Richter am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg.

Kein anderer als der den Richter entsendende Staat entscheidet darüber, ob das Mandat des Richters am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg verlängert wird oder nicht. Niemand nimmt Anstoβ daran, stellt deren Unabhängigkeit in Frage.

Wir führen in Polen sehr gute Regelungen ein, die der Verbesserung des Justizwesens dienen. Die Menschen bei uns werden dadurch den Glauben an die Justiz wiedererlangen. Das ist sehr wichtig.

Sehr wichtig ist auch eine solide disziplinare Verantwortlichkeit der Richter. Dem dient die neue Disziplinarkammer am OG. Gerichte und Richter sind nicht für sich da. Nein! Sie sind vor allem für die Bürger da. Sie sind keine besondere, höchste Kaste. Sie sind Diener der polnischen Gesellschaft und des polnischen Staates.

Staatspräsident Andrzej Duda beruft am 24. Januar 2017 vom Landesjustizrat vorgeschlagene Kandidaten ins Richteramt …

Dieses tiefe Gefühl der Dienstpflicht erwarte ich von den Richtern und ich sage das auch bei jeder Richterernennung.

… wie zuvor auch am 10. Oktober 2016.

(Der Landesjustizrat schlägt dem Staatspräsidenten die Kandidaten zur Ernennung zum Richteramt vor. Der Staatspräsident nimmt die Ernennung auf Lebenszeit oder die Ernennung in ein höheres Richteramt vor bzw. kann es ebenfalls ablehnen. Andrzej Duda hat davon im Juni 2016 Gebrauch gemacht, als er die Beförderung von neun Richtern ablehnte.

Das Oberste Verwaltungsgericht, vor dem einige Betroffene daraufhin klagten, bestätigte im Januar 2017, die Ernennung von Richtern gehöre zu den „vertraulichen Befugnissen“ des Staatspräsidenten, die nur und ausschließlich in seinem Ermessen liegen – Anm. RdP).

Wir alle dienen dem polnischen Staat und den Menschen. Jede Gewalt in Polen, ob die gesetzgebende, die ausführende, zu der auch ich als Staatspräsident gehöre, oder die gerichtliche, wir alle sind dazu verpflichtet. Ich appelliere an die Richter dieses zu verinnerlichen.

Ausführlich über die polnische Justizreform berichten wir in folgenden Beiträgen:

Polens Justizreform genau betrachtet 1. Das Gerichtsverfassungsgesetz. 

Polens Justizreform genau betrachtet 2. Der Landesjustizrat.

Polens Justizreform genau betrachtet 3. Das Oberste Gericht.

Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter. 

Polens Justizreform. Mythen und Fakten. 

RdP




Polens Justizreform genau betrachtet 1. Das Gerichtsverfassungsgesetz

Was wurde wie verändert.

Drei neue Gesetze sollen das Fundament einer umfangreichen Justizreform in Polen bilden. Zwei von ihnen, dem Gesetz zum Obersten Gericht und dem zum Landesjustizrat, verweigerte Staatspräsident Andrzej Duda am 24. Juli 2017 die Unterschrift. Er hat Ende September dem Parlament diesbezüglich zwei eigene Gesetzesvorschläge unterbreitet, die Mitte Dezember 2017 verabschiedet wurden.

Das dritte Regelwerk, das neue Gerichtsverfassungsgesetz, trat bereits am 12. August 2017 in Kraft. „Der polnische Justizminister darf Richter nun ohne Grund entlassen oder austauschen“, meldeten die Medien im deutschsprachigen Raum (so z.B. die Zeit Online am 12. 08.2017). Es war eine von vielen Tatarenmeldungen dieser Art.

Was konkret beinhaltet das neue Gerichtsverfassungsgesetz?

1. Gerichtspräsidenten (nicht Richter) werden von nun an vom Justizminister be- und abberufen.

Auch nach der Abberufung aus dieser Verwaltungsfunktion bleiben die ehemaligen Gerichtspräsidenten Richter, führen Verhandlungen, fällen Urteile usw., denn Richter genieβen auch in Polen Weisungsfreiheit, sind und werden weiterhin auf Lebenszeit ernannt. Der Justizminister kann sie nicht entlassen.

Die neue Regelung, so die Absicht, soll die Arbeit der Gerichte effizienter gestalten, denn die Arbeitsorganisation an nicht wenigen von ihnen lässt viel zu wünschen übrig und gibt Anlass zu unzähligen Klagen der Bürger.

Bisher konnten Gerichtspräsidenten nur mit Zustimmung der Richter-Vollversammlung des jeweiligen Gerichtes berufen und abberufen werden. Unfähige, mit der Verwaltung überforderte, den Richterkollegen jedoch oftmals genehme Gerichtspräsidenten waren praktisch nicht absetzbar. „Nach und nach überwucherte ein Dickicht von Filz, Abhängigkeiten, dubiosen Interessengemeinschaften die Gerichtsstrukturen“, so der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro.

Generell gilt in Polen, wie in Deutschland, der Grundsatz, dass die richterliche Unabhängigkeit die Grenzen, die sich aus den Aufgaben der Gerichtsverwaltung bzw. Justizverwaltung ergeben, einhalten muss.

So lesen wir in dem deutschen Standardwerk „Richterrecht“ von Jürgen Thomas (Heymann, 1986):

„Die richterliche Unabhängigkeit stellt den Richter nicht von einer Dienstaufsicht frei. Er unterliegt der Dienstaufsicht insoweit, als nicht die richterliche Unabhängigkeit betroffen ist.
Im Rahmen der Dienstaufsicht kann dem Richter die ordnungswidrige Ausführung der Dienstgeschäfte dann vorgehalten werden, wenn es um die Sicherung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, um die äußere Form oder um richterliche Tätigkeiten geht, die dem Kernbereich der Unabhängigkeit so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit nicht in Anspruch genommen werden kann.

So ist es zulässig, den Richter zur Pünktlichkeit und zu angemessenen Umgangsformen mit anderen Verfahrensbeteiligten anzuhalten. Zulässig sind auch Geschäftsprüfungen, Vergleiche von Erledigungszahlen, Vorhalt von Rückständen, das Rügen einer gesetzwidrigen Terminierungspraxis und die Anregung, einen weiteren Sitzungstag in der Woche abzuhalten.

Betrifft die Dienstaufsicht hingegen den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit wie die Urteile oder Beschlüsse, ist sie nicht zulässig”, so Thomas.

Auf die Rechtsprechung der Richterkollegen hatten und haben die Gerichtspräsidenten, egal von wem berufen, keinen Einfluss. Die Reform bewegt sich also bis jetzt im Rahmen der zulässigen Dienstaufsicht.

In Polen gibt es 11 Appellations-, 45 Distrikt- und 321 Amtsgerichte mit insgesamt 377 Gerichtspräsidenten.

2. Gerichtspräsidenten werden nicht länger den Richtern ihre Verfahren zuweisen.

Vor allem „gut eingebundene“ Gerichtspräsidenten in kleineren Orten standen, berechtigt oder unberechtigt, im Verdacht auf diese Weise die Rechtsprechung zu beeinflussen. Junge, unerfahrene Kollegen bekamen manchmal komplizierte Verfahren zugewiesen, wenn sich der Prozess hinziehen oder gar im Sande verlaufen sollte. Strenge Kollegen saβen zu Gericht über die Feinde der Freunde. Milde Richter durften die Freunde der Freunde verurteilen usw., usf.

Ab sofort weist ein Zentralcomputer im Justizministerium jeden Nachmittag die an diesem Tag neu eingegangenen Fälle zu. Hierzu wurde für jedes polnische Gericht eine entsprechende Applikation entwickelt, die nach dem Zufallsprinzip arbeitet.

3. Spruchkörper und Einzelrichter bleiben während des gesamten Verfahrens dieselben.

Richter, die befördert oder versetzt werden bzw. bald in den Ruhestand treten, sind verpflichtet alle ihre laufenden Verfahren zu Ende zu bringen. Bis jetzt endete der Weggang von Richtern damit, dass Prozesse wieder neu aufgenommen und bereits durchgeführte Beweiserhebungen, Gutachter- und Zeugenanhörungen wiederholt werden mussten.

4. Arbeitsbelastung der Richter – objektivere Kriterien

Ein elektronisches System wird jedes Verfahren nach einheitlichen Kriterien „bewerten“: so z.B. nach der Zahl der Angeklagten, Zeugen und Gutachter, der Dauer der Beweisaufnahme, der Komplexität der rechtlichen Problemstellung und einiges mehr. Für jedes Merkmal werden Punkte vergeben, die, addiert, die Gesamtpunktzahl für das Verfahren ergeben.

Auf diese Weise erhält der Gerichtspräsident ein weitgehend objektives Bild bezüglich der Arbeitsbelastung der einzelnen Richter. So bekommt beispielsweise ein Richter, der zwei juristisch einfache Verfahren mit einer Bewertung von jeweils fünfzehn Punkten abgeschlossen hat, dreißig Punkte. Einem anderen Richter wurden hingegen zweihundert Punkte gutgeschrieben, für nur einen, dafür aber sehr komplizierten und umfangreichen Prozess.

5. Beurteilungen

Planmäβige Kontrollen und zyklische Beurteilungen der Richter werden abgeschafft. Dienstaufsichtskontrollen soll es nur im Falle häufiger Beschwerden geben. Etwa einhundertfünfzig Richter, die bis dato ausschließlich Aufsichts- und Kontrollfunktionen innehatten, sollen in die Gerichtssäle zurückkehren.

6. Gläserne Richter

Wie schon jetzt Abgeordnete, hohe Staatsbeamte und alle Staatsanwälte, müssen zukünftig auch die Richter am Anfang eines jeden Jahres eine Vermögenserklärung abgeben: Nebeneinkünfte, Ersparnisse, Wertpapiere, Grundbesitz, Autos müssen aufgelistet werden. Die Vermögenserklärungen können auf der Internetseite des jeweiligen Gerichtes eingesehen werden.

7. Karriere

In die Appellationsgerichte (dritte Instanz) können von nun an ebenfalls Richter aus den Amtsgerichten berufen werden (die vorherige Arbeit an einem Distriktgericht ist nicht mehr Voraussetzung). Dasselbe gilt für Staatsanwälte, Notare und Anwälte mit einer mindestens zehnjährigen Berufspraxis. Der Landesjustizrat muss auch diese Berufungen absegnen und dem Staatspräsidenten, der die Beufung vornimmt, unterbreiten.

Herausragenden Richtern und Vertretern anderer juristischer Berufe, so die offizielle Absicht, soll auf diese Weise der Weg in die höhere Gerichtsbarkeit geebnet werden. Beim Obersten Gericht gilt diese Regelung schon seit vielen Jahren. Da in den Appellationsgerichten ausnahmslos dreiköpfige Spruchkörper die Urteile fällen, werden die neuen Kollegen unter den wachsamen Augen von zwei in dieser Instanz erfahrenen Richtern ihren Einstieg haben.

8. Gesundheit

Für die gesamte Amtszeit eines Richters wird die Möglichkeit zur Beurlaubung zum Zweck der Rehabilitation von maximal einem Jahr (im Anschluss an eine maximal sechsmonatige Krankschreibung) eingeführt, vorausgesetzt es besteht keine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Während der Beurlaubung werden fünfundsiebzig Prozent der Bezüge gezahlt.

Bis jetzt konnten Richter, aufgrund ärztlicher Atteste, jedoch ohne Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit in den vorgezogenen Ruhestand (mit hundert Prozent der Bezüge) gehen. Während einer Beurlaubung zur Rehabilitation und im vorgezogenen Ruhestand müssen sich Richter ab jetzt regelmäβig Untersuchungen durch eine Ärztekommission der staatlichen Sozialversicherungsanstalt unterziehen, um den Missbrauch, den es in der Vergangenheit gab, zu unterbinden.

9. Entsendungen

Auβer ins Justizministerium können Richter ab jetzt auch in die Kanzlei des Staatspräsidenten und ins Auβenministerium entsandt werden und dort jede Beamtenstelle übernehmen, für die ihr Fachwissen benötigt wird, mit Ausnahme der des Generaldirektors der drei Behörden. Den Antrag auf Entsendung stellen der Justiz- bzw. der Auβenminister oder der Staatspräsident. Etwa einhundertfünfzig Richter arbeiten bereits im Justizministerium. Weitere Entsendungen, und damit noch mehr fehlende Richter, so die Kritiker, werden sich negativ auf die Arbeit der Gerichte auswirken.

10. Ruhestand

Da Polen zu dem von der Regierung Tusk 2013 abgeschafften Renteneintrittsalter (Frauen mit sechzig Jahren, Männer mit fünfundsechzig) zurückkehrt, wurde auch im neuen Gerichtsverfassungsgesetz das Ruhestandseintrittsalter für Richter diesem Niveau angepasst. Richterinnen die bis zum 65. Lebensjahr arbeiten wollen entscheiden das selbst. Die Tusk-Reform hatte das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre für Frauen und Männer festgelegt.

Richter, die maximal drei Jahre länger als bis zum 65. Lebensjahr arbeiten wollen müssen den Justizminister um Erlaubnis bitten. Bis jetzt musste der Justizminister lediglich von solchen Plänen in Kenntnis gesetzt und ein Arbeitstauglichkeitsnachweis vorgelegt werden.

Richter zahlen in Polen keine Sozialversicherungsbeiträge. Ihre gesamte Sozialversorgung, das Ruhestandsgeld eingeschlossen, wird aus dem Staatshaushalt bezahlt.

11. Auslandsbevollmächtigter

An allen Gerichten wird es zukünftig einen sogenannten Auslandsbevollmächtigten geben, der seine Richterkollegen bei Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug, deren Zahl zunimmt, beraten soll.

Ausführlich über die polnische Justizreform berichten wir in folgenden Beiträgen:

Polens Justizreform. Warum Staatspräsident Duda unterschrieben hat. 

Polens Justizreform genau betrachtet 2. Der Landesjustizrat.

Polens Justizreform genau betrachtet 3. Das Oberste Gericht.

Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter. 

Polens Justizreform. Mythen und Fakten. 

© RdP




Polens Justizreform genau betrachtet 2. Der Landesjustizrat

Was wurde wie verändert.

Neufassungen von drei wichtigen Regelwerken bilden das Fundament der polnischen Justizreform:  die  des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Gesetze über den Landesjustizrat (LJR) sowie die des Obersten Gerichts (OG). Wir stellen sie vor. 

Mitte Dezember 2017 verabschiedete das Parlament die Gesetze über den Landesjustizrat und das Oberste Gericht. Es war der zweite Anlauf.

Beim ersten Mal, im Juli 2017, wurden auch diese beiden Gesetze zwar vom Parlament verabschiedet, aber Staatspräsident Andrzej Duda brachte sie zu Fall, indem er seine Unterschrift verweigerte. Über die erforderliche Mehrheit von 3/5 der Stimmen im Parlament, um das Veto des Staatspräsidenten zu überstimmen, verfügt das Regierungsbündnis, mit Recht und Gerechtigkeit als stärkster Partei, nicht. Die Gesetze traten nicht in Kraft.

Staatspräsident Andrzej Duda war mit der rigorosen Art, in der die regierende Mehrheit den Landesjustizrat und das Oberste Gericht reformieren wollte nicht einverstanden. Er versprach, bis Ende September 2017 eigene Gesetzentwürfe im Parlament einzubringen.

Im August und September 2017 fanden daraufhin vier streng vertrauliche Gesprächsrunden zwischen Staatspräsident Andrzej Duda und dem Parteichef von Recht und Gerechtigkeit, Jarosław Kaczynski, statt. Über Detailfragen einigten sich anschließend zwei bevollmächtigte Fachleute. Man wollte im Vorfeld alle Streitpunkte ausräumen, um dieses Mal eine reibungslose Verabschiedung der Gesetzesvorlagen zu gewährleisten. Die so vorbereiteten Entwürfe brachte der Staatspräsident schließlich Ende September 2017 im Parlament ein.

Nach einer weiteren Konsultationsrunde über die Justizreform. Staatspräsident Andrzej Duda bringt Jarosław Kaczyński zur Tür.

War die Reform des LJR mit der polnischen Verfassung vereinbar?

Der Artikel 187 4 der polnischen Verfassung besagt: „Den Aufbau, den Tätigkeitsbereich und die Arbeitsweise des Landesjustizrates und das Verfahren bei der Wahl seiner Mitglieder regelt ein Gesetz.”

Ein diesbezügliches Gesetz wurde ordnungsgemäβ am 12. Dezember 2017 durch das Parlament verabschiedet.

Was ist der LJR?

Ein in der polnischen Verfassung vorgesehenes Gremium. Artikel 186 1: „Der Landesjustizrat wacht über die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter.“

Der Sitz des Landesjustizrates in Warschau.

Zusammensetzung des LJR (unverändert)

Diese regelt der Artikel 187 1 der polnischen Verfassung. Der Landesjustizrat besteht aus 25 Mitgliedern. Dies sind:

1. Von Amtswegen: die Präsidenten des Obersten Gerichtes und des Obersten Verwaltungsgerichtes sowie der Justizminister. Alle Drei bleiben im LJR so lange sie ihre Ämter innehaben.

2. Ein Vertreter, ernannt und abberufen durch den Staatspräsidenten.

3. Vier Abgeordnete, gewählt vom Sejm (untere Kammer des Parlaments), zwei Senatoren, gewählt vom Senat (obere Parlamentskammer).

4. Fünfzehn Richter (zwei vom Obersten Gericht, zwei von den Appellationsgerichten, zwei von den Verwaltungsgerichten, acht von Kreisgerichten und einer aus der Militärgerichtsbarkeit. Das richterliche „Fuβvolk“ der Amtsgerichte war bisher im LJR nicht vertreten.

Amtsperiode des LJR (verändert)

Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder des LJR beträgt nach wie vor vier Jahre. Bisher wurden frei gewordene Positionen fortlaufend für vier Jahre neu besetzt. Es fand also ein kontinuierlicher Wechsel statt.

Jetzt sollen alle gewählten Mitglieder des LJR gleichzeitig ihre Amtsperiode beginnen und beenden. Vorzeitig ausscheidende, gewählte Mitglieder soll eine Nachwahl durch das Parlament bestimmen. Die Amtsperiode der Nachgewählten endet mit der laufenden Amtsperiode des gesamten Landesjustizrates.

Der amtierende, entsprechend des alten Prinzips funktionierende LJR soll nach der Wahl des neuen Landesjustizrates (wahrscheinlich im Januar 2018) seine Tätigkeit automatisch beenden.

Zuständigkeiten (teilweise verändert)

Der LJR:

● wendet sich im Bedarfsfall an das Verfassungsgericht, mit dem Antrag alle Regelungen, die die richterliche Unabhängigkeit und die Unabhängigkeit der Gerichte betreffen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen (wie gehabt).

Der LJR ist auβerdem zuständig für:

● die Auswahl, Überprüfung und Zulassung von Kandidaten auf das Richteramt, die der Staatspräsident ernennt (wie gehabt),

● die Auswahl, Überprüfung und Zulassung von Richter-Kandidaten zur Beförderung in Gerichte einer höheren Instanz, die der Staatspräsident ernennt (wie gehabt),

● die Auswahl, Überprüfung und Zulassung von Richter-Kandidaten auf die Verwaltungsposten der Gerichtspräsidenten und ihrer Vertreter (entfällt. Diese Ernennungen und Abberufungen nimmt nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetzt der Justizminister vor),

● die Versetzung von Richtern in den Ruhestand nach dem 65. Lebensjahr, Aktivierung von Ruheständlern (wie gehabt).

● die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Richter vor Disziplinargerichten (wird ergänzt. Ein entsprechendes Verfahren kann jetzt auch der Justizminister anregen, entweder vor den Disziplinarkammern der  Gerichte oder vor der neugegründeten Disziplinarkammer am Obersten Gericht).

Die Hinzuwahl der Richter in den LJR. Bisher.

Bis jetzt haben Mitglieder des LJR, durch Mehrheitsbeschluss, neue Richter in den Rat berufen, es galt also der Grundsatz der Kooptation.

Warum die Zuwahl in den LJR abgeschafft wurde.

Kooptation ist die Hinzuwahl von neuen Mitgliedern durch die bereits bestehenden Mitglieder einer Gemeinschaft, eines Gremiums.

„Für die Wahl von Regierungen, Parlamenten oder anderen Vertretungsorganen ist das Verfahren der Kooptation nicht mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis vereinbar. Hier hat die Zuwahl einen gänzlich undemokratischen, oligarchischen Charakter“. (Siehe dazu Karl Loewenstein: „Kooptation und Zuwahl. Über die autonome Bildung privilegierter Gruppen”, Frankfurt a. M. 1973).

Nach 1989 fand in Polen keine Überprüfung der Richter aus der kommunistischen Zeit statt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verblieben alle, darunter viele ehemalige aktive Mitglieder der kommunistischen Partei sowie Richter, die politische Unrechtsurteile gesprochen haben, in ihrem Amt. Viele sind zwischenzeitlich aus Altersgründen ausgeschieden, viele sind aber auch aufgestiegen und haben noch heute leitende Positionen im Justizwesen inne. Durch den Landesjustizrat und andere hohe Ämter formten und bestimmten sie seit 1989 den Richternachwuchs.

Es war, als würde man in der vereinigten Bundesrepublik alle DDR-Richter auf ihren Posten belassen und ihnen eine absolute Autonomie gewähren. Sie würden, wie in Polen durch den LJR, über die Berufung des Nachwuchses in den Richterstand, über Beförderungen in höhere Gerichtsinstanzen, über die Bestrafung oder Nichtbestrafung von Kollegen in Disziplinarverfahren bestimmen.

Über zwei Jahrzehnte lang führte dieses in sich geschlossene System zu vielen Missständen und einer wachsenden Entfremdung des Justizwesens von der sozialen Wirklichkeit und seinen eigentlichen Aufgaben, hin zu einem auf das eigene Wohlergehen orientierten Dasein. Auf der Strecke blieb eine beträchtliche Anzahl von Bürgern, die das zunehmend lahmende, ineffiziente Justizwesen im Stich lieβ.

Jeder Versuch das zu ändern prallte an diesem System ab, wurde und wird zudem, bis heute, als ein Anschlag auf die richterliche Unabhängigkeit ausgelegt. Im Gegensatz dazu genieβt die Justizreform eine enorme (laut Umfragen mehr als 80 Prozent) Zustimmung in der Bevölkerung.

Sogar die Venedig-Kommission bemerkte 2014 in einem ihrer Berichte: „In Körperschaften wie den Landesjustizräten darf es keine eindeutige Vorherrschaft der Richter geben, ansonsten könnten dort Kungeleien, Berufsdünkel und Cliquenbildung die Oberhand gewinnen“.

Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) stellte in einem ihrer Berichte fest: „Auf internationaler Ebene ist man allgemein der Meinung, dass die Landesjustizräte nicht ausschlieβlich oder mehrheitlich aus Vertretern der Justiz bestehen sollten. Es geht darum Eigennutz, gegenseitiges Decken, Kungeleien, Berufsdünkel zu vermeiden“.

Die Wahl der Richter in den LJR. Künftig

● Die fünfzehn Richter werden vom Parlament in den LJR gewählt.

● Jeweils ein Kandidat wird entweder von einer Gruppe von mindestens zweitausend Bürgern oder mindestens fünfundzwanzig Richtern vorgeschlagen. Die Kandidaturen werden dem Parlamentspräsidenten mitgeteilt, der die Überprüfung der Anträge (Zahl der Unterschriften, ihre Authentizität usw.) und der Kandidaten (Personalien, vorgesehene fachliche, berufliche, moralische Kompetenz usw.) anordnet.

● Im parlamentarischen Justizausschuss wird, in Absprache zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition, eine fünfzehnköpfige Kandidatenliste erstellt. Neun Richter-Kandidaten bestimmt die Regierungsmehrheit, sechs die Opposition.

● Das Parlament wählt die so vereinbarte Liste mit einer 3/5 Mehrheit.

● Die Opposition hat bereits einige Male gedroht, sie werde an der Prozedur nicht teilnehmen und so die Entstehung eines neuen LJR unmöglich machen. Um eine solche dauerhafte Blockade zu vermeiden, ist eine Notlösung vorgesehen.

Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Einigung im parlamentarischen Justizausschuss, wählt das Parlament aus einer Liste, die alle (auf jeden Fall mehr als fünfzehn) Kandidaturen umfasst, fünfzehn Richter in den LJR. Dies geschieht in einer namentlichen Abstimmung. Die Abgeordneten werden aufgerufen und werfen ihre namentliche Stimmkarte in eine Urne, wobei jeder Abgeordnete nur einen Kandidaten auf der Liste ankreuzen darf. Die fünfzehn Kandidaten mit den meisten Stimmen gelten als gewählt.

● Alle in den LJR gewählten Richter sind nicht abrufbar und denjenigen, die ihre Kandidatur unterstützt haben keine Rechenschaft schuldig. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen, was ihre Unabhängigkeit zusätzlich stärken soll.

● Die zehn übrigen LJR-Mitglieder, die keine Richter sind, werden nach den bisherigen, unveränderten Regeln gewählt bzw. ernannt.

Ausführlich über die polnische Justizreform berichten wir in folgenden Beiträgen:

Polens Justizreform. Warum Staatspräsident Duda unterschrieben hat. 

Polens Justizreform genau betrachtet 1. Das Gerichtsverfassungsgesetz.

Polens Justizreform genau betrachtet 3. Das Oberste Gericht.

Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter. 

Polens Justizreform. Mythen und Fakten. 

© RdP




Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter

Veränderungen tun Not.

Warum gehen die Polen gegen die Justizreform nicht zu Hundertausenden auf die Straβe? Weil sie den Zustand ihrer Justiz tagtäglich schmerzhaft erfahren. Justizminister Zbigniew Ziobro hat in seiner Rede vor dem Sejm am 18. Juli 2017 den meisten von ihnen aus der Seele gesprochen.

Wir dokumentieren diesen Auftritt hier in Bild und Ton in der polnischen Originalfassung und nachfolgend in einer deutschen Übersetzung. Titel und Zwischentitel von der RdP-Redaktion.

Justizminister Zbigniew Ziobro.

Herr Sejmpräsident, Hohes Haus, verehrte Herrschaften,

(…) ich möchte die Gelegenheit ergreifen und Stellung nehmen zu einigen Sachverhalten, die während dieser Debatte zur Sprache gekommen sind. Vor allem zu den heutigen Äuβerungen der Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Frau Prof. Małgorzata Gersdorf.

Prof. Małgorzata Gersdorf

Frau Prof. Gersdorf hat hier gleich zu Beginn die These aufgestellt, dass eigentlich (…) die Situation im polnischen Justizwesen idyllisch war, alles lief bestens, dann aber kam die böse Regierung von Recht und Gerechtigkeit und plötzlich ist das Ansehen der Gerichte in der Öffentlichkeit geradezu abgestürzt.

Frau Prof. Gersdorf, ich möchte (…) unterstreichen, dass dieselben Medien, die die verschiedensten Pathologien im Justizwesen beschreiben, auch die Vertreter der Regierung kritisieren, ebenso mein Wirken als Justizminister. Es würde mir jedoch niemals in den Sinn kommen deswegen über die Medien herzufallen. (…)

Richter klauen…

Verehre Herrschaften,

nicht Abgeordnete haben Bohrmaschinen, USB-Sticks, Wurstwaren, Hosen gestohlen, Preise für Reiseführer ausgetauscht, wie neulich in Szczecin, oder fünfzig Zloty auf einer Tankstelle mitgehen lassen usw.

Karyatiden am Sitz des Obersten Gerichts in Warschau.

(Es wird immer wieder gemeldet, dass Richter Diebstähle begehen und auf frischer Tat ertappt werden.

Richter Paweł. M. stahl im Juni 2016 in Szczecin/Stettin Teile einer Bohrmaschine im Wert von knapp einhundert Zloty.
Im Juni 2017 wurde die Richterin Wiesława B.-M. in Szczecin ertappt als sie die Preisschilder auf touristischen Reiseführern vertauschte.

Richter Robert W. und seine Frau stahlen in Wrocław/Breslau und Wałbrzych/Waldenburg im Juni 2016 USB-Sticks und andere elektronische Kleinteile im Wert von tausendsiebenhundert Zloty.

Im September 2016 versuchte die Richterin Katarzyna K.-H. in Łódź eine Hose im Wert von einhundertdreißig Zloty zu entwenden.

Im November 2010 stahl der Richter Zbigniew J. Wurst im Wert von fünf Zloty in Tarnobrzeg.

Richter Mirosław T. aus Żyrardów eignete sich im März 2017 auf einer Tankstelle einen Fünfzig-Zloty-Schein an, den eine Kundin auf dem Tresen als Bezahlung für getanktes Benzin gelegt hatte. Der Vorgang wurde durch eine Überwachungskamera dokumentiert – Anm. RdP).

…der Schein der heilen Welt lebt weiter

Ziobro: Die Frau Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts ist leider nicht imstande daraus den Schluss zu ziehen, dass es ein Problem gibt, eine Krise in Bezug auf moralische Standards und Prinzipien bei einem Teil der Richterschaft. Frau Prof. Gersdorf neigt dazu das Problem bei den Medien zu sehen und eventuell bei den Politikern, die versuchen aus diesen Affären ihre Schlüsse zu ziehen.

Das idyllische Bild existiert nur im Wunschdenken der Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts. So etwas gibt es nicht in der realen Welt der Menschen, die fast jeden Tag mit den Pathologien im Justizwesen konfrontiert werden. Ganz zu schweigen von ihren persönlichen Erfahrungen, der Geringschätzung und der Arroganz, die sie tagtäglich in den Gerichten erleben. (…).

Ich darf Ihnen, Frau Prof. Gersdorf auch sagen, dass ich neulich mit einem amerikanischen Journalisten gesprochen habe. Er fragte mich nach der Reform des Justizwesens.

Ich habe mir erlaubt, kurz mit ihm die Rollen zu tauschen. Ich habe ihn gefragt, angenommen in den USA gäbe es eine Affäre mit etwa zweihunderttausend Geschädigten. Das entspräche (proportional zur Bevölkerungszahl – Anm. RdP), der Anzahl der Geschädigten bei uns, die es aufgrund des Amber-Gold-Skandals gab. Angenommen der Sohn des Präsidenten wäre in sie verwickelt (in Polen ist es der Sohn des damaligen Regierungschefs Donald Tusk – Anm. RdP). Angenommen ein Richter, der sich mit diesem Skandal beschäftigt, wäre dem Assistenten des Bürochefs des amerikanischen Präsidenten zu Diensten. (Der Fall des Richters aus Gdańsk Ryszard Milewski, siehe den Beitrag hier – Anm. RdP).

(…) Die Antworten auf diese Fragen sind offensichtlich. Und wissen Sie, wer darüber entschieden hat, dass der Richter Ryszard Milewski weiterhin Recht sprechen, seinen Beruf ausüben darf? (…) Das Oberste Gericht.

Das allein müsste ein ausreichendes Argument für die Notwendigkeit grundlegender Veränderungen in den Disziplinarverfahren sein. Ein Argument dafür, dass dieses Oberste Gericht völlig versagt hat.

Solche Richter wollen wir nicht

Das ist nicht das einzige Beispiel. Man kann an dieser Stelle auch einen etwas weniger bekannten Fall anbringen, obwohl er einen der Richter des Obersten Gerichts direkt betrifft, den Vorsitzenden einer der Zivilspruchkammern dieses Gerichts.

Während einer Antikorruptionsfahndung wurde ein Richter an einem Verwaltungsgericht abgehört. Er bot einem Unternehmer an, gegen Zahlung eines Bestechungsgeldes, ihm zu helfen die Aufhebung eines Gerichtsurteils vor dem Obersten Gericht zu erwirken. Der Kollege des Verwaltungsrichters, jener besagte Zivilrichter am Obersten Gericht, versprach zu helfen. Er erklärte sich sogar bereit die entsprechende Kassationsklage neu zu verfassen, da sie schlecht formuliert sei. Es ging immerhin um zwanzig Millionen Zloty (ca. fünf Millionen Euro – Anm. RdP).

Was hat Frau. Prof. Gersdorf in dieser Angelegenheit unternommen? Nichts. Der Mann leitet weiterhin seine Zivilspruchkammer.

Solche Richter wollen wir nicht. Sind das etwa Richter, die den ethischen Standards entsprechen? (…)

Ich gestehe meine Schuld ein, zusammen mit dem stellvertretenden

Berufungsgericht in Kraków.

Justizminister Patryk Jaki, die gigantische Korruptionsaffäre am Berufungsgericht in Kraków aufgedeckt zu haben. Sie erstreckte sich über Jahre. Millionen von Zloty des polnischen Steuerzahlers wurden gestohlen, unter Beteiligung eines der ranghöchsten Richter im polnischen Justizwesen, des Präsidenten eines Berufungsgerichts! Er befindet sich heute in Untersuchungshaft.

(Zwischen Januar 2013 und November 2016 soll der Präsident des Berufungsgerichts in Kraków, Krzysztof S., gegen „Beteiligung an den Honoraren“ fiktive Gutachten in Auftrag gegeben und damit knapp vierhunderttausend Zloty (ca. einhunderttausend Euro) für sich „verdient“ haben. Insgesamt befinden sich inzwischen neun Personen, darunter die Buchhalterin des Gerichts, und einige „Gutachter“ in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden beläuft sich auf umgerechnet eine Million Euro – Anm. RdP).

Ziobro: Ja, das ist unsere Schuld. Wir nehmen Teil an der Verfolgung von korrupten Richtern, die sich am organisierten Verbrechen beteiligen. Vielleicht betrachtet das die Frau Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts als meine Schuld. Ich schäme mich dieser Schuld nicht, ich bekenne mich zu ihr, genau auf diese Weise will ich, als Justizminister und Generalstaatsanwalt, schuldig sein.

Wo war das Oberste Gericht?

Zu all diesen skandalösen Vorfällen habe ich keine Stellungnahme des Obersten Gerichts vernommen. Dafür gab es etliche Beschlüsse und Erklärungen zu politischen Angelegenheiten dieses angeblich apolitischen Obersten Gerichts und seiner angeblich apolitischen Ersten Vorsitzenden, Frau Prof. Gersdorf, die sich vermeintlich in keine politischen Konflikte einmischt.

Mir ist keine Äuβerung der Besorgnis aufgrund der niedrigen ethischen Standards im Fall der Affäre in Kraków zu Ohren gekommen. Ich habe keine Stellungnahme des Obersten Gerichts vernommen zu Richtern, die in Warschau Treuhänder für reprivatisierte Grundstücke eingesetzt haben, deren „Eigentümer“ angeblich irgendwo weit weg im Ausland wohnten und entsprechend den offensichtlich gefälschten Unterlagen bereits einhundertzwanzig oder gar einhundertvierzig Jahre alt waren. Die zuständigen Richter hat es nicht gestört.

Dank all dem konnten Betrüger reihenweise Einwohner aus ihren Wohnungen vertreiben. Jahrelang wurden alle Untersuchungsverfahren in dieser Angelegenheit abgewehrt, Ganoven konnten straflos ihr Unwesen treiben. All das geschah unter der Beteiligung von Richtern. Erst wir haben dieser Mafia das Handwerk gelegt. Wo war damals das Oberste Gericht?

Wollen sie weiterhin behaupten, dass eine Disziplinarkammer am Obersten Gericht nicht notwendig ist?

(Aus Richtern bestehend, soll die Disziplinarkammer Immunitäten von Richtern aufheben, die straffällig geworden sind, damit sie vor Gericht gestellt werden können. Nach einem rechtskräftigen Urteil soll die Kammer Disziplinarstrafen verhängen, z.B. die Entfernung aus dem Richteramt. Bei Ordnungswidrigkeiten oder kleineren Amtsvergehen könnte sie selbständig Disziplinarstrafen verhängen wie z. B. einen Verweis erteilen, ohne dass diese Fälle vor ein Strafgericht kommen – Anm. RdP).

Die Wahrheit ist traurig. Sehr schade, dass wir heute, wieder einmal, in diesem Plenarsaal Zeugen davon waren, dass solche Vorgänge keine Nachdenklichkeit hervorrufen.

Ich bin bereit über Einzelheiten der Gesetzesvorlage zu diskutieren. Ich bekräftige: wir sind bereit aus diesem Gesetzentwurf die bisher vorgesehene, ausnahmsweise Teilnahme des Justizministers am Vorgang der Umbildung des Obersten Gerichts zu streichen. Warum bringen sie nicht ihre Änderungsanträge ein? Einen Teil von ihnen würden wir vielleicht akzeptieren. Im parlamentarischen Ausschuss können wir daran arbeiten.

Man kann nicht von Gerechtigkeit sprechen, wenn es an Ehrlichkeit mangelt. Wir haben den Polen versprochen zwei Probleme im Justizwesen zu lösen. Erstens die ethischen Standards anzuheben, damit Gerichte den Respekt der Bürger genieβen. Damit die Menschen, wenn sie vor Gericht gehen, wissen, dass sie gerecht behandelt werden und nicht vor einem Gericht stehen, das Urteile auf telefonische Bestellung fällt.

Wir wollen das ändern, und die Disziplinarkammer, die solch groβe Befürchtungen weckt, soll die schwarzen Schafe aus dem Justizwesen entfernen. Bis jetzt werden sie oft genug nicht entfernt und belasten das Erscheinungsbild des gesamten Justizwesens, auch der anständigen Richter, an denen es nicht fehlt. (…)

Ausgebuht und rausgegangen

Ebenfalls kam hier der Vorwurf auf, dass wir uns dem Dialog verweigern, nicht diskutieren wollen. Ich habe noch vor Augen, woran auch Sie sich bestimmt erinnern können, wie, auf meine Bitte hin, mein Stellvertreter im Justizministerium, Herr Marcin Warchał zum Kongress der Polnischen Juristen (am 20.05.2017 – Anm. RdP) nach Katowice fuhr um ein Referat zu halten.

Im Anschluss wollte er in den Arbeitsgruppen mitdiskutieren. In seinen Ausführungen hatte er eine Korrektur unserer Pläne vorgestellt, die den Forderungen der Richterschaft entgegen kam.

Katowice am 20. Mai 2017. Der stellv. Justizminister Marcin Warchał spricht, die Juristen verlassen den Saal.

In seinem Vortrag sprach er über eindeutige Tatsachen. Er hat niemanden beleidigt. Er sagte, dass die Richterschaft die Zeit des Kommunismus in den eigenen Reihen nicht aufgearbeitet hat. Natürlich, man muss dem nicht zustimmen, wenn man meint, dass es richtig gewesen sei, sich diesem Problem nicht zu stellen. Tatsache jedoch ist: es ist nichts geschehen.

Wie reagierte der Saal? Mit Buhrufen, die Mehrheit der Teilnehmer verlieβ kurz darauf den Saal und die Frau Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts hat sich davon nicht distanziert. Sie war ja zugegen. (…) Ist das eine Willensbekundung zur Führung eines Dialoges? Alle haben das gesehen.

So sieht die Dialogbereitschaft aus, wenn die Wahrheit gesagt wird. Egal ob es um den Verfall der Richterethik geht, um konkrete Kriminalfälle, von denen ich viele weitere nennen könnte, weil sie mir als Justizminister und Generalstaatsanwalt bekannt sind. Oder ob es um das Zelebrieren der eigenen Macht geht, was wir einschränken wollen im Interesse derer, die vor die Gerichte gelangen.

Die Kaste applaudiert

Frau Prof. Gersdorf, der Bürgerrechtsbeauftragte Herr Dr. Artur Bodnar (der an dieser Sejm-Debatte teilgenommen und die Reformpläne der Regierung scharf kritisiert hat – Anm. RdP) und der Vorsitzende des Landesjustizrates, Richter Waldemar Żurek (fonetisch Schurek – Anm. RdP) haben auch an einer früheren Veranstaltung wie der in Katowice teilgenommen (Es handelt sich hierbei um den Auβerordentlichen Kongress der Polnischen Richter in Warschau am 03.09.2016 – Anm. RdP).

Ziobro: Dort hat eine sehr prominente Vertreterin der Richterschaft (Richterin am Obersten Verwaltungsgericht Irena Kamińska – Anm. RdP) gesagt, die Richter seien „eine ganz und gar auβergewöhnliche Kaste von Menschen“.

Richterin Irena Kamińska.

Und man kann in den Filmberichten sehen, dass sich im Saal keinerlei Ablehnung nach diesen Worten breitgemacht hat. Niemand hatte die Schamesröte im Gesicht. Niemand hat sich distanziert. Dort gab es Ovationen und Beifall. Wieviel Hochmut muss man in sich haben, um dermaβen von der Realität abzuheben. Deswegen sind Veränderungen, ist der Sauerstoff der Demokratie vonnöten.

Deswegen schlagen wir das vor, deswegen setzten wir unser Wahlprogramm um. Wir machen genau das, was sie in unserem Wahlprogramm finden können. Und wir werden dieses Werk unbeirrt fortsetzen.

Kommunismus? War da was?

Was die Nichtaufarbeitung des Kommunismus angeht, an dieser Stelle muss man eingestehen, dass immerhin ein, wörtlich: ein, Richter, der Willkürurteile gegen Oppositionelle gefällt hat, aus dem Amt entfernt wurde. Eigentlich war die Entfernung von fünfhundert bis sechshundert Richtern geplant und notwendig.

In der ehemaligen DDR waren bereits drei Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung nur zwanzig Prozent der DDR-Richter in ihrem Amt verblieben. Das zeigt die Unterschiede in der Aufarbeitung.

Sehr auffällig in der Debatte, die bei uns geführt wird, ist die ständige Verneinung der Nichtaufarbeitung des Kommunismus durch die Richterschaft. Die gut gemeinten Worte von Ende 1989 des damaligen, gerade neuernannten Ersten Vorsitzenden des Obersten Gerichts (und Oppositionellen im Kommunismus – Anm. RdP), Prof. Adam Strzembosz (fonetisch Stschembosch – Anm. RdP), die kommunistische Richterschaft „werde sich selbst säubern“ klingen inzwischen wie Hohn.

Heute findet auch in dieser Frage eine „Verteidigung der belagerten Festung“ statt, indem man uns einzureden versucht, wie das z.B. die Vertreter des Landesjustizrates tun, dass es nicht stimmt, dass die Richter keine reine Weste haben. Wie kann man so etwas erzählen, entgegen den Tatsachen!? Da gehört schon viel Dreistigkeit dazu.

Kommunistische Straftäter freigesprochen

Zurück zum Obersten Gericht und seiner Rechtsprechung. Aufgrund seiner Beschlüsse konnten Leute nicht strafrechtlich belangt werden, die in der kommunistischen Zeit Straftaten begangen haben. So z. B. hat das Oberste Gericht in seinem Beschluss vom 25. Mai 2010 festgestellt, dass die Verursacher einiger kommunistischer Verbrechen, wie z.B. das Verprügeln oder Misshandeln von Personen (was vor allem in der stalinistischen Zeit bei Untersuchungen Gang und Gäbe war – Anm. RdP), die einer Strafandrohung von unter fünf Jahren Freiheitsentzug unterliegen, wegen Verjährung nicht strafrechtlich belangt werden können. (…)

In einem anderen Fall nahm dasselbe Oberste Gericht, geleitet von einer falsch verstandenen Berufssolidarität und dem Willen das postkommunistischen Umfeld zu schützen, Richter in Schutz, die während der Verhängung des Kriegsrechts (am 13.12.1981 gegen Solidarność – Anm. RdP) Willkürurteile fällten.

13. Dezember 1981. Am Tag der Verhängung des Kriegsrechts stürmt die kasernierte Miliz die Warschauer Solidarność-Zentrale.

Am 20. Dezember 2007 erließ das Oberste Gericht einen Deutungsbeschluss, in dem es hieβ, Richter, die das Dekret über die Einführung des Kriegsrechts rückwirkend angewendet und hohe Freiheitsstrafen gegen Solidarność-Aktivisten verhängt haben, taten dies rechtmäβig.

Kriegsrecht. Oppositionelle vor einem Militärgericht. Heimliche Aufnahme.

(Das Dekret über die Einführung des Kriegsrechts wurde in der Nacht zum 13. Dezember 1981 verkündet. Es sah hohe Freiheitsstrafen für jedwede oppositionelle Betätigung (Streiks, Demonstrationen, Flugblattaktionen usw.) vor. Die Rechtsgrundlage war ein Beschluss des Staatsrates, gefasst in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 1981.

Der Staatsrat (als Kollektives Staatoberhaupt im kommunistischen Polen) durfte Dekrete mit Gesetzeskraft verabschieden, allerdings nur in der Zeit zwischen den Plenarsitzungen, des den Kommunisten völlig willfährigen Parlaments. Das sah die damals geltende kommunistische Verfassung vor. Gerade um den 13. Dezember 1981 herum war jedoch eine mehrtägige Plenarsitzung im Gange. Aufgrund der Verhängung des Kriegsrechts setzte das Parlament seine Beratungen dann aber erst am 6. Januar 1982 fort und bestätigte das Kriegsrechtsdekret.

Zwischen dem 13. Dezember 1981 und dem 6. Januar 1982 also war das Dekret, rechtlich gesehen, ungültig, was damals natürlich niemanden gekümmert hat. Dennoch hätten diejenigen Richter, die in dieser Zeit aufgrund des Kriegsrechtsdekrets ihre harten Urteile gegen Oppositionelle fällten, dies wissen müssen und meistens wussten sie es auch. Das Oberste Gericht befreite sie kollektiv von dieser Schuld. – Anm. RdP).

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen

Ziobro: (…) Es gibt keine Gerechtigkeit ohne Ehrlichkeit und ohne Ethik. Deswegen ist es so wichtig, diese Ethik auf ein hohes Niveau zu hieven. Dem dient die geplante Disziplinarkammer am Obersten Gericht, die solche Widerstände weckt.

Ich kann ihnen viele sehr umstrittene Urteile des Obersten Gerichts in Erinnerung rufen. So legte das Gericht eine groβe Prinzipientreue an den Tag als eine zuckerkranke Frau im Supermarkt einen Schokoriegel zum Preis von 73 Grosze (entspricht der Einheit Cents beim Euro – Anm. RdP) aβ, ohne ihn zu bezahlen. Das Gericht bestätigte die verhängte Haftstrafe. Gleichzeitig erwies sich das Gericht aber als sehr milde gegenüber den Verursachern groβer Finanzskandale.

Beata Sawicka auf der Anklagebank.

Ein Beispiel ist der Fall Beata Sawicka. (Abgeordnete der Bürgerplattform in den Jahren 2005 bis 2007. Sie wurde gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Hel/Hela im Oktober 2007 bei der Entgegennahme der zweiten Tranche eines hohen Bestechungsgeldes festgenommen. Die Aktion war eine Provokation der Antikorruptionsbehörde. Sawicka wurde in erster Instanz zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. In zweiter Instanz wurde sie freigesprochen, weil das Beweismaterial illegal, durch eine Polizeiprovokation, zustande gekommen ist. – Anm. RdP).

Ziobro: Das Oberste Gericht stellte in einem Deutungsbeschluss fest, dass „die Regel der Früchte des vergifteten Baums“ gelte (ein Verbot der Verwertung illegal gewonnener Beweise – Anm. RdP), obwohl diese Regel in den meisten europäischen Ländern nicht gilt.

Ein anderes Beispiel vom Januar 2017. Das Oberste Gericht sprach die Schuldigen der groβen Korruptionsaffären im Autobahn- uns Straβenbau aus dem Jahr 2011 frei. Die Antikorruptionsbehörde hatte damals ganze Arbeit geleistet und die Telefongespräche der Täter aufgezeichnet. Sie haben Millionen verdient an getürkten Ausschreibungen. Es handelte sich um gigantische Beträge. Die Beweise seien überzeugend, nicht anfechtbar, doch sie wurden wieder einmal wider „die Regel des vergifteten Baums“ gewonnen. Eine Regel, die in Polen nirgendwo verbrieft ist.

Wir können das nicht hinnehmen. Hier Härte gegen die Frau mit dem Schokoriegel, dort Milde für Täter, die gigantische Finanzaffären auf dem Kerbholz haben. (…) Mehr noch, das Oberste Gericht hat seine Rechtsprechung so konstruiert, dass bei den gigantischen, bandenmäβigen Mehrwertsteuerbetrügereien die Täter meistens freikamen. Es hieβ, sie unterlägen nur dem Steuerstrafrecht, das lange Zeit eine kurze Verjährungsfrist vorsah. Das war der Freibrief für die Straffreiheit.

Diese Probleme muss man sehen. Wir wollen diese Zustände ändern. Über Details können wir reden.

Das Prinzip der Gewaltenteilung wird nicht verletzt

Immer wieder war hier die Rede von der Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung (in Polen spricht man von der Dreiteilung der Gewalten – Anm. RdP). Der Urheber dieses Prinzips war Montesquieu. Welche Verfassung wurde geradezu vorbildlich auf diesem Prinzip aufgebaut? Die der Vereinigten Staaten.

Wie regelt diese Verfassung die Berufung der Richter des Obersten Gerichts der USA? Berufen sich die Richter selbst, durch die Zuwahl, wie in Polen? Nein. In den USA, mit ihrer vorbildlichen Verfassung, werden die Richter des Obersten Gerichts vom Präsidenten berufen. Warum? Weil er eine starke demokratische Legitimation hat.

Montesquieu würde sich im Grabe umdrehen, würde er hören, dass man aus seinen Schriften ableitet, er sei dafür, dass sich die Richter selbst berufen, selbst beurteilen, selbst kontrollieren, selbst suspendieren usw. (…)

Das Prinzip des Gleichgewichts zwischen der dritten Gewalt, dem Justizwesen, der Legislative und der Exekutive findet ihren Ausdruck in den Verfassungen vieler europäischer Staaten. So werden in Deutschland, dem gröβten europäischen demokratischen Staat, die Richter der obersten Gerichte ausschlieβlich vom Bundesjustizminister, gemeinsam mit den Landesjustizministern und den Vertretern des Bundestages berufen. Richter haben in diesem Entscheidungsprozess im Grunde nichts zu sagen. (…)

Deswegen bitte ich darum, uns nicht einzureden zu wollen wir würden irgendwelche europäischen Konventionen verletzen. Schauen Sie sich an, wie es in den Niederlanden gemacht wird und in vielen anderen europäischen Staaten. (…).

Die Verfassung wird nicht gebrochen

Sie sagen, wir würden die polnische Verfassung verletzen. Bitte sehr. Der Artikel 180 Absatz 5 sagt ganz klar: „Werden der Aufbau der Gerichte oder die Gerichtsbezirke verändert, kann ein Richter unter Beibehaltung der vollen Bezüge an ein anderes Gericht oder in den Ruhestand versetzt werden“.

Meine Herrschaften, der Justizminister darf das also im Fall der Veränderung des Aufbaus des Obersten Gerichts tun. Aber wir wollen das nicht tun. Wir ziehen diesen Vorschlag zurück. Wir wollen dass der Landesjustizrat das regelt.

Ich habe in diesem Plenarsaal vor Kurzem (siehe den Beitrag „Polnische Justizreform. Mythen und Fakten“ – Anm. RdP) ihre (gemeint ist die Opposition – Anm. RdP) groβen Autoritäten zitiert, die beiden ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten: Prof. Andrzej Rzeplinski und Jerzy Stępień.

Rzepliński schrieb seiner Zeit ganz klar: „Der Landesjustizrat in seiner jetzigen Form ist nur eine staatliche Gewerkschaft der Richter, die dem polnischen Justizwesen schadet“.

Sie (gemeint ist die Donald-Tusk-Partei Bürgerplattform und ihr Koalitionspartner, die Bauernpartei – Anm. RdP) haben so lange regiert, acht Jahre lang. Sie hatten so viel Zeit zum Handeln. Sie haben doch wahrgenommen, dass die polnische Gesellschaft sich vom Justizwesen abwendet. Sie konnten das ändern. Sie haben es nicht getan. Dann stören sie uns wenigstens nicht dabei, wenn wir das Notwendige tun.

Wir wollen diese Änderungen durchführen. Wir wollen den Polen die Gerichte zurückgeben. Wir wollen die ethischen Standards im polnischen Justizwesen anheben. (…)

Ein leistungsfähiges, professionelles und gerechtes Justizwesen liegt in unser aller Interesse. Ein Justizwesen frei von politischem Druck, aber auch frei von berufsbedingtem Egoismus. Im Augenblick ist die Schieflage hinsichtlich dieses Egoismus, der korporativen Interessen, eines Interessensumpfes geradezu gewaltig. Das wollen wir ändern.

Ein Missetäter auf dem Weg ins Oberste Gericht

Zum Schluss noch eines. Wenn die Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts, Frau Prof. Gersdorf, wenn der Bürgerbeauftragte des Parlaments, Herr Dr. Bodnar, wenn der Vorsitzende des Landesjustizrates so viel Gutes über den jetzigen Zustand des Justizwesens sagen, möchte ich mich darauf berufen, was ihr Justizminister (November 2007 bis Januar 2009 – Anm. RdP) Zbigniew Ćwiąkalski (fonetisch Tswionkalski – Anm. RdP) gemacht hat. (…).

Nicht einmal er konnte es ertragen, dass der Richter und Oberst Piotr Raczkowski den Posten des Präsidenten des Warschauer Militärgerichtes bekleidete. Ein Mann vieler Skandale.

Richter Piotr Raczkowski (r.) mit seinem Chef, dem Vorsitzenden des Landesjustizrates Richter Waldemar Żurek.

(Das Wochenmagazin „Do Rzeczy“ („Zur Sache“) schrieb im April 2017, Raczkowski habe Dienstautos zu privaten Zwecken genutzt, habe einen Richterkollegen verprügelt, habe Untergebene permanent beleidigt und erniedrigt. Als stellvertretender Vorsitzender des Landesjustizrates habe Raczkowski an der Abstimmung teilgenommen, dank der seine Frau den Richterposten am Amtsgericht des Stadtteils Warschau-Mokotów bekam, für den es 93 Kandidaten gab. – Anm. RdP).

Ziobro: Justizminister Ćwiąkalski stellte den Antrag ihm die Immunität zu entziehen, damit er sich vor einem Gericht wegen der Erschleichung von etwa fünfzigtausend Zloty (ca. zwölftausend Euro) zu verantworten habe. Das Oberste Gericht lehnte den Antrag ab.

Heute ist Richter Raczkowski nicht nur stellvertretender Vorsitzendender des Landesjustizrates, sondern auch Kandidat für ein Richteramt am Obersten Gericht. Frau Prof. Gersdorf haben alle diese Informationen nicht gestört. Sie hat viel unternommen, auch versucht mich dafür zu gewinnen, um Richter Raczkowski an ihr Gericht zu bekommen.

Meine Damen und Herren, die Zeit der Worte ist zu Ende. Es müssen Taten folgen. Wir werden das polnische Justizwesen verändern. Vielen Dank.

RdP 




Polens Justizreform. Mythen und Fakten.

Der Justizminister hat das Wort.

Am 12. Juli 2017 fand im polnischen Parlament eine hitzige Debatte über die bevorstehende Justizreform statt. Wie die gesamte Politik der jetzigen polnischen Regierung, hat auch dieses Vorhaben im deutschsprachigen Raum, aufgrund der Berichterstattung der Medien, einen denkbar schlechten Ruf. Die Argumente der Ideengeber und Befürworter der Umgestaltung kommen dabei kaum, wenn überhaupt zur Geltung.

RdP möchte diese Lücke schließen. Wir dokumentieren hier in Bild, Ton (auf Polnisch) und Schrift (in deutscher Übersetzung) die Rede von Justizminister Zbigniew Ziobro, der seine Argumente, vor allem für die Reform des Landesjustizrates, des zentralen Gremiums der polnischen Richterschaft und ihrer Autonomie, darlegt.

Vorab sei kurz erwähnt, dass die Neuordnung des Justizwesens drei Gesetzte umfasst: das Gerichtsverfassungsgesetz, das Gesetz über  den Landesjustizrat und das Gesetz über das Oberste Gericht. Über die beiden letzten wird noch diskutiert.  Das reformierte Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sieht u. a. vor, dass:

● die polnischen Richter in Zukunft, wie bereits schon jetzt die höheren Staatsbeamten, alle Staatsanwälte und Abgeordnete, jedes Jahr eine im Internet allgemein zugängliche Vermögenserklärung abgeben müssen;

● die Fälle den Richtern nicht mehr von den Gerichtspräsidenten, sondern durch ein computergesteuertes Auslosungssystem zugeteilt werden;

● die Verwaltungsdirektoren der Gerichte vom Justizminister ernannt werden, und die Gerichtspräsidenten sich von nun an allein auf die Rechtsprechung konzentrieren sollen;

● der Richter muss alle seine Verfahren zum Urteil bringen, auch wenn er befördert oder versetzt wird. Dadurch soll die zeitaufwändige und kostspielige Neuafunahme von Verfahren vermieden werden;

● jetzt allgemein vorgeschriebene regelmäβige Aufsichtskontrollen (Visitationen) bei den Gerichten sollen zukünftig entfallen und Richter-Visitatoren, die diese durchführten zur Rechtsprechung in die Gerichtssäle zurückkehren.

Justizminister Zbigniew Ziobro im Sejm.

Nachfolgend die Sejmrede von Justizminister Zbigniew Ziobro zu den Veränderungen im Landesjustizrat:

Herr Sejmpräsident, Frau Ministerpräsidentin, verehrte Damen und Herren,

angesichts der Ausführungen des Berichterstatters (die Einzelheiten des Gesetzentwurfs wurden zuvor durch einen an der Ausarbeitung beteiligten Abgeordneten der Regierungspartei vorgetragen – Anm. RdP), die er inzwischen teilweise mehrere Male wiederholt hat, beschränkt sich meine Rolle darauf seinen Antworten auf Fragen, die in dieser Debatte gestellt wurden einige Ergänzungen hinzuzufügen.

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das polnische System für die Berufung von Richtern äuβerst undemokratisch ist. Und da stellt sich die Frage, ob dieses System vereinbar ist, nicht nur mit dem Geist, sondern auch mit den Prinzipien der polnischen Verfassung, auf die ihr (die Opposition – Anm. RdP) euch so gerne und so oft beruft. Ob es vereinbar ist mit den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates, wenn der Mechanismus (der Richterberufung – Anm. RdP) nicht demokratisch ist. Er fuβt nämlich auf dem Grundsatz der Kooptation.

(Kooptation – Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von neuen Mitgliedern durch die Mitglieder einer Gemeinschaft, eines Gremiums. „Für die Wahl von Regierungen, Parlamenten oder anderen Vertretungsorganen ist das Verfahren der Kooptation nicht mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis vereinbar. Hier hat die Zuwahl einen gänzlich undemokratischen, oligarchischen Charakter“. Siehe dazu Karl Loewenstein: Kooptation und Zuwahl. Über die autonome Bildung privilegierter Gruppen. Frankfurt a. M. 1973 – Anm. RdP).

Ziobro: Diese undemokratische Zuwahl stammt noch aus dem Jahr 1989 (Ende des Kommunismus in Polen – Anm. RdP). Aus dem Kompromiss (der Solidarność – Anm. RdP) mit den Kommunisten (gemeint sind die Vereinbarungen, getroffen bei den Gesprächen am Runden Tisch vom 06.02. bis 05.04.1989 – Anm. RdP).

Ziobro: Damals (am 29.12.1989 – Anm. RdP) wurde der Landesjustizrat (LJR) berufen und seither beruft er, nach dem Zuwahl-Prinzip, bis heute neue Richter. Wer ist das (der LJR – Anm. RdP) konkret? Das sind immer noch Menschen, die durch den kommunistischen Staatsrat zu Richtern gemacht worden sind.

(Seit 1952 hatte das kommunistische Polen keinen Staatspräsidenten sondern einen fünfzehn bis knapp dreißigköpfigen Staatsrat – die Zahl schwankte bis 1989 – der kollektiv die Aufgaben des Staatsoberhauptes wahrnahm. U. a. ernannte der Staatsrat Richter, die alle zuvor gründlich hinsichtlich ihrer Loyalität zur kommunistischen Partei und dem Staat durchleuchtet worden waren.

Nach 1989 fand in Polen keine Überprüfung der bis dahin ernannten Richter statt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verblieben alle, darunter viele ehemalige aktive Mitglieder der kommunistischen Partei, auf ihren Posten. Viele sind inzwischen aus Altersgründen ausgeschieden, viele sind aber auch aufgestiegen und haben noch heute leitende Positionen im Justizwesen inne. Durch den Landesjustizrat und andere hohe Ämter formen und bestimmen sie den Richternachwuchs. – Anm. RdP).

Ziobro: Auf diese Weise kamen sie damals in den LJR und hatten danach, aufgrund des Prinzips der Zuwahl, die Möglichkeit neue Kolleginnen und Kollegen (sowohl in den LJR, wie auch in den Richterberuf – Anm. RdP) zu berufen.

(Der Landesjustizrat besteht aus 25 Mitgliedern.

1. Dies sind von Amtswegen: die Präsidenten des Obersten Gerichtes und des Obersten Verwaltungsgerichtes sowie der Justizminister. Alle bleiben im LJR so lange sie ihre Ämter innehaben.

2. Ein Vertreter, ernannt und abberufen durch den Staatspräsidenten.

3. Vier Abgeordnete, gewählt vom Sejm (untere Kammer des Parlaments), zwei Senatoren, gewählt vom Senat (obere Parlamentskammer).

4. Fünfzehn Richter (zwei vom Obersten Gericht, zwei von den Appellationsgerichten, zwei von den Verwaltungsgerichten, acht von Kreisgerichten und einer aus der Militärgerichtsbarkeit. Das richterliche „Fuβvolk“ von den Amtsgerichten ist nicht vertreten).

Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder des LJR dauert vier Jahre. Frei werdende Plätze werden fortlaufend für vier Jahre besetzt. Es findet also ein kontinuierlicher Wechsel statt – Anm. RdP).

Ziobro: Der einzige demokratische Bestandteil dieses Berufungssystems von Richtern ist der Staatspräsident. Seine Rolle jedoch versucht der LJR, so gut es geht, auf die eines Notars zu beschränken. Er sagt ganz offen: der Staatspräsident darf unsere Vorschläge (für die Berufung der Kandidaten ins Richteramt – Anm. RdP) nur beglaubigen.

Staatspräsident Andrzej Duda.

Zum Glück stellt Staatspräsident Andrzej Duda seine aktive Rolle unter Beweis und zeigt, dass er ein Mann ist, der eigene Entscheidungen treffen kann. Und das ist der einzige Lichtblick bei der derzeitigen Praxis zur Berufung zum Richteramt.
(2016 hat Duda die Beförderung von zehn der insgesamt vierhundertfünfzehn vom LJR zur Berufung ins Richteramt oder zur Beförderung vorgeschlagenen Kandidaten abgelehnt – Anm. RdP).

Ziobro: Ihr habt euch in dieser Diskussion gerne auf die Venedig-Kommission und auf die Meinung der OSZE berufen. Ihr tut dies jedoch ziemlich selektiv. Vor allem denke ich dabei an den Abgeordneten Jacek Protasiewicz (von der Union der Europäischen Demokraten. Insgesamt vier Abgeordnete, die im Juli 2016 aus der Bürgerplattform wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen wurden – Anm. RdP).

Ziobro: Darum erlaube ich mir, unter Berufung auf einige andere Feststellungen eben dieser beiden Organisationen, die für euch (die Opposition – Anm. RdP) so wichtig und bedeutsam sind, noch etwas zu ergänzen.

Und zwar hat die erwähnte Venedig-Kommission 2014 in einem ihrer Berichte bemerkt, ich zitiere: „In Körperschaften wie den Landesjustizräten darf es keine eindeutige Vorherrschaft der Richter geben, ansonsten könnten dort Kungeleien, Berufsdünkel und Cliquenbildung die Oberhand gewinnen“.

So sah es die Venedig-Kommission. Diese Beschreibung passt hervorragend in Bezug auf den polnischen LJR. Von den fünfundzwanzig Mitgliedern des LJR sind siebzehn Richter. Die übrigen Mitglieder haben eine rein dekorative Funktion, sind ein unbedeutender Bestandteil, der keinen Einfluss auf die dort gefällten Entscheidungen hat. Jedes Mitglied dieses Gremiums – und ich gehöre übrigens zum zweiten Mal dazu – weiβ bestens Bescheid, dass dies ausschlieβlich eine „berufliche Standesvertretung“ ist, die alles selbst entscheidet.

Auch die erwähnte OSZE stellt in einem ihrer Berichte fest: „Auf internationaler Ebene ist man allgemein der Meinung, dass die Landesjustizräte nicht ausschlieβlich oder mehrheitlich aus Vertretern der Justiz bestehen sollten. Es geht darum Eigennutz, gegenseitiges Decken, Kungeleien, Berufsdünkel zu vermeiden“.

Was kann man dem noch hinzufügen? Genau das wollen wir erreichen! Wir wollen die Empfehlungen der OSZE und der Venedig-Kommission umsetzten. Wir wollen mit dem Berufsdünkel brechen und dem LJR den Sauerstoff der Demokratie zuführen. Ja, Sauerstoff, erzeugt von demokratischen Mechanismen, denn Polen ist nicht nur ein Rechtsstaat, sondern ein demokratischer Rechtsstaat. Polen ist keine „Gerichtekratie“, sondern eine Demokratie.

Ich möchte hier noch eine Aussage anbringen, die bei euch, (der Opposition – Anm. RdP) wie ich glaube, auf Resonanz stoβen dürfte. Ich zitiere: „Der Landesjustizrat ist eine staatliche Gewerkschaft, die Interessen pflegt und dem polnischen Justizwesen schlecht bekommt“. Wer hat das gesagt? Ich zitiere noch einmal: „Eine staatliche Gewerkschaft, die Interessen pflegt und dem polnischen Justizwesen schlecht bekommt“.

Es war eine eurer Autoritäten, euer Guru, euer Mann der Vorsehung, Professor Rzepliński.

Prof. Andrzej Rzepliński.

(Andrzej Rzepliński, fonetisch Scheplinski, geb. 1948, war von 2010 bis 2016 Verfassungsgerichtspräsident. Er ist bis heute einer der prominentesten Gegner aller Justizreformen der Nationalkonservativen und eine wichtige Persönlichkeit der Ablehnungsfront gegen Recht und Gerechtigkeit – Anm. RdP).

Ziobro: Teilt ihr nicht seine Meinung? Nein? Man soll in die Annalen dieses Parlaments eintragen, dass ihr nicht einer Meinung seid mit Professor Rzepliński!

Er hat aber noch mehr gesagt: „Die Medien berichten über viele Korruptionsfälle, über betrunkene Richter in Gerichtsgebäuden, betrunkene Richter am Steuer, Richter die gewöhnliche Straftaten begehen. In einem Teil dieser Fälle waren die bisherigen Ahndungsversuche vergeblich. Sie scheiterten an der Stärke der Seilschaften und der Mentalität einer „belagerten Festung“, die die wichtigsten Strukturen unseres Justizwesens auszeichnet“.

Wie sehr ist es an der Zeit für solche Worte, auch wenn sie in der „Gazeta Wyborcza“ (das führende Kampfblatt der Ablehnungsfront gegen Recht und Gerechtigkeit – Anm. RdP) gefallen sind! (…)

Und noch ein Zitat: „Erfüllt der Landesjustizrat seine Funktion, wacht er über die Unabhängigkeit von Richtern und Gerichten? Der LJR tut das nicht. In der Tat, handelt es sich hierbei um einen Ort, an dem man sich die Kandidatur für das Richteramt sichert. Jeder geht dorthin mit seinen Kandidaten und sorgt dafür, dass ausgerechnet sie durchgeboxt werden. Das tun auch Politiker, zu denen sich die Schutzpatronen einzelner Kandidaten oder auch die Kandidaten selbst vorzudrängen verstehen.

Der LJR ist nicht der richtige Ort, um darüber zu entscheiden wer Richter wird. Der LJR kümmert sich nur um die Interessen der Richtergilde. Er ist aber kein Organ, das sich um wahre Unabhängigkeit kümmert“.

Wer sagte das? Der Vorsitzende Stępień, eine weitere eurer Autoritäten. Seid ihr mit ihm einverstanden?

Magister Jerzy Stępień

(Jerzy Stępień, fonetisch Stempieen. Von 1999 bis 2008 Richter beim Verfassungsgericht, 2006 bis 2008 sein Vorsitztender, obwohl er nur den Magistertitel besitzt. Auch eine wichtige Persönlichkeit der Ablehnungsfront gegen Recht und Gerechtigkeit – Anm. RdP).

Ziobro: Ihr sagt, wir verletzen internationale Standards mit unseren Vorschlägen. Doch in Wirklichkeit teilen wir die Untersuchungsergebnisse, die ich hier zitiert habe. (…) Wir gehen aber noch weiter.

Wir stellen nicht nur Diagnosen, die zutreffend sind, sondern wir suchen auch nach Lösungen. Sie sind nicht immer vollkommen, das stimmt, aber auch die Demokratie ist nicht perfekt. (…) Die demokratischen Mechanismen sind nicht ideal, aber niemand hat bisher bessere erfunden, und deswegen greifen wir zur Demokratie, um sozusagen den Augiasstall auszumisten. Nur demokratische Mechanismen können das bewirken. Die Antwort auf Berufsdünkel, auf Cliquen, auf „berufliche Standesvertretungen“, auf Pathologien ist Demokratie.

Gewiss, auch die Demokratie hat Mängel und stöβt an Grenzen. (…) Doch es gibt keine schlechtere Lösung, als den jetzigen Zustand mit seinen Seilschaften und pathologischen Zuständen beizubehalten. Darum schlagen wir vor, dass die Abgeordneten die Mitglieder der Richterschaft in den Landesjustizrat wählen sollen, weil sie eine demokratische Legitimation haben, während die hinzuwählenden Richter vom LJR über keinerlei demokratische Legitimation verfügen.

Ihr habt diese demokratische Legitimation und ihr könnt euch vor der Öffentlichkeit, vor den Wählern verantworten, und das müssen wir auch. Und genau darin liegt die Garantie, dass wir in den Landesjustizrat keine Richter wählen werden, für die wir uns später schämen müssen. (…) Die politischen Kosten wären zu hoch.

Die demokratischen Mechanismen haben bereits in der Vergangenheit gewirkt und deswegen habt ihr euren Abgeordneten Zbigniew Chlebowski ausgeschlossen.

Bürgerplattform-Fraktionsvorsitzender Zbigniew Chlebowski im Oktober 2009 bei einer Pressekonferenz nachdem seine Machenschaften mit einem Glücksspielunternehmer bekannt geworden sind.

(Zbigniew Chlebowski, von 2007 bis 2009 Sejm-Fraktionsvorsitzender der damals regierenden Donald-Tusk-Partei Bürgerplattform. Er geriet ins politische Abseits, als Telefonprotokolle seiner Gespräche publik wurden, in denen er einem befreundeten Glücksspielbetreiber Hilfe und Protektion bei dessen krummen Geschäften versprach – Anm. RdP).

Ziobro: Und warum ist Ryszard Milewski immer noch Richter, obwohl er am Telefon bereit war über die Besetzung einer Spruchkammer zu verhandeln und davon sprach, dass die Kammer mit ihm vertrauten Richtern besetzt sein würde. Wieso ist er immer noch Richter? Weil es im Richterstand solche demokratischen Mechanismen nicht gibt.

Richter Ryszard Milewski.

(Ryszard Milewski war Präsident des Kreisgerichtes in Gdańsk. Er fiel im September 2012 einer journalistischen Provokation zum Opfer. Ein angeblicher Assistent des Chefs der Kanzlei des Ministerpräsidenten Donald Tusk rief an, und Milewski ging diensteifrig auf alle Wünsche seines Gesprächspartners bezüglich Verhandlungstermin, Auswahl der Richter für die Verhandlung usw. ein. Daraufhin wurde Milewski von einem richterlichen Disziplinargericht lediglich nach Białystok versetzt, wo er weiterhin Recht spricht – Anm. RdP).

Ziobro: Es hat sich für euch (die Bürgerplattform – Anm. RdP) nicht gelohnt an so jemandem, wie Chlebowski festzuhalten, aber im Fall von Milewski hat sich die Korporation, deren Interessen, die Mentalität dieser „belagerten Festung“ als wirksam erwiesen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Das, was Milewski gesagt und getan hat war eine Schande für das polnische Justizwesen. Das war zu euren Zeiten. Was habt ihr gemacht, um solche Leute loszuwerden?

Wir schlagen heute Lösungen vor, die vielleicht nicht perfekt, aber die einzig möglichen in dieser Lage sind, weil wir die pathologische Situation, die entstanden ist beseitigen müssen.

Man sagt, Bilder sagen mehr als tausend Worte und deswegen möchte ich euch einige Bilder vor Augen führen.

(Ziobro zeigt mittels eines Präsentationsprogramms Diagramme – Anm. RdP).

Auf dem ersten Bild ist das zu sehen, was ihr kritisiert. Ihr sagt, wir nehmen den Richtern den Einfluss darauf, wer in der Zukunft Richter werden kann. Das stimmt nicht. Vielleicht glauben viele von euch daran, weil ihr euch nicht die Mühe gegeben habt euch in das Thema einzuarbeiten. Abgeordnete sind vielbeschäftigte Leute und schenken jenen glauben, die hier herumlaufen und demagogisches Zeug verbreiten. Doch hier kann man die Fakten sehen.

Wie soll die Berufungsprozedur aussehen?

1. Der Justizminister gibt, so wie heute auch schon, freie Stellen bekannt.

2. Kandidaten melden sich. Bei wem? Nicht beim Justizminister, sondern beim zuständigen Gerichtspräsidenten. So unser Vorschlag.

3. Nicht der Justizminister, sondern der Gerichtspräsident verfügt die Überprüfung der Eignung der Kandidaten.

4. Die Richtervollversammlung des Gerichtes gibt eine Beurteilung der Kandidaten ab.

5. Der Gerichtspräsident stellt dem Landesjustizrat die Kandidaten sowie deren Beurteilung vor. Wo also sind hier der Justizminister oder seine Beamten?

5. Erst der LJR, der weiterhin mehrheitlich von Richtern beherrscht sein wird, trifft die Wahl. Mehr noch, der Kandidat kann gegen die Entscheidung des LJR vor einem Gericht klagen.

6. So vorbereitete Kandidaturen landen schließlich auf dem Schreibtisch des Staatspräsidenten, der die Entscheidung über Berufung oder Nichtberufung eines Kandidaten auf Lebenszeit zum Richteramt trifft.

Wer kann hier reinen Gewissens sagen, dass wir die Richter ihres Einflusses auf die Zulassung zum Richterstand berauben?

Und nun das zweite Schaubild.

Hier haben wir Deutschland. Ein Land, auf das sich die Bürgerplattform und die Nowoczesna (Die Moderne, eine kleine Oppositionspartei derselben radikalliberalen Ausrichtung wie die Bürgerplattform – Anm. RdP) so gerne berufen.

1. Der dortige Justizminister gibt, ebenso wie in Polen, eine freie Richterstelle bekannt.

2. Die deutschen Kandidaten melden sich. Wo? Beim Gerichtspräsidenten? Nein, beim Justizminister.

3. Die Beamten des Justizministers überprüfen die Eignung der Kandidaten, sortieren die Kandidaten aus und stellen sie dem Justizminister vor.

4. Wer nicht genommen wird kann vor einem Gericht dagegen klagen.

5. Der Justizminister beruft die Richter auf Lebenszeit.
Seht ihr den Unterschied?

Am komischsten ist, dass uns deutsche Politiker, mit Herrn Schulz an der Spitze, belehren, wie wir unsere Gesetzte schreiben sollen, damit diese eine Beteiligung der Richter bei der Berufung künftiger Richter berücksichtigen. Da kann man sich nur an den Bauch fassen und lachen. Aber das zeigt auch die deutsche Überheblichkeit, die wir kennen und die wir in keiner guten Erinnerung aus der Geschichte haben.

Diese Regierung wird sich davon nicht beeindrucken lassen. Wir werden Entscheidungen treffen, die gut sind für das polnische Justizwesen und die polnischen Bürger.

Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert Polen und verschlieβt die Augen vor den Zuständen in seiner lettischen Heimat.

Die absurdeste Gestalt in diesem internationalen Chor, der Polen kritisiert, ist Herr Nils Muižnieks, der Menschenrechtskommissar des Europarates. Dieser Herr wirft uns mit unglaublicher Konsequenz vor, dass wir den Richtern den Einfluss auf die Berufung künftiger Richter verwehren. Das ist umso komischer, als in seiner eigenen Heimat, Lettland, die Richter direkt vom Parlament berufen werden und einen Landesjustizrat gibt es dort gar nicht. So ist es in Lettland. So sehen die Tatsachen aus. (…)

Oft höre ich in diesem Zusammenhang das Wort „Freiheit“ fallen, doch es gibt keine Freiheit ohne Gerechtigkeit. Es gibt auch dann keine Freiheit, wenn die Polen vor und in den Gerichten mit Arroganz und Hochmut behandelt werden. Wenn sie aus dem Munde einer prominenten Vertreterin der Richterschaft, anstatt von Dienst am Bürger und Hilfe, hören, dass die Richter eine „ganz besondere Kaste“ sind, dass Richter über dem Recht und den Bürgern stehen, anstatt den Geschädigten und Schwächeren zu helfen.

Wir wollen das ändern und wir haben die Entschlossenheit, das zu tun. (…) Vielen Dank.

RdP