Polens Justizreform genau betrachtet 2. Der Landesjustizrat

Was wurde wie verändert.

Neufassungen von drei wichtigen Regelwerken bilden das Fundament der polnischen Justizreform:  die  des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Gesetze über den Landesjustizrat (LJR) sowie die des Obersten Gerichts (OG). Wir stellen sie vor. 

Mitte Dezember 2017 verabschiedete das Parlament die Gesetze über den Landesjustizrat und das Oberste Gericht. Es war der zweite Anlauf.

Beim ersten Mal, im Juli 2017, wurden auch diese beiden Gesetze zwar vom Parlament verabschiedet, aber Staatspräsident Andrzej Duda brachte sie zu Fall, indem er seine Unterschrift verweigerte. Über die erforderliche Mehrheit von 3/5 der Stimmen im Parlament, um das Veto des Staatspräsidenten zu überstimmen, verfügt das Regierungsbündnis, mit Recht und Gerechtigkeit als stärkster Partei, nicht. Die Gesetze traten nicht in Kraft.

Staatspräsident Andrzej Duda war mit der rigorosen Art, in der die regierende Mehrheit den Landesjustizrat und das Oberste Gericht reformieren wollte nicht einverstanden. Er versprach, bis Ende September 2017 eigene Gesetzentwürfe im Parlament einzubringen.

Im August und September 2017 fanden daraufhin vier streng vertrauliche Gesprächsrunden zwischen Staatspräsident Andrzej Duda und dem Parteichef von Recht und Gerechtigkeit, Jarosław Kaczynski, statt. Über Detailfragen einigten sich anschließend zwei bevollmächtigte Fachleute. Man wollte im Vorfeld alle Streitpunkte ausräumen, um dieses Mal eine reibungslose Verabschiedung der Gesetzesvorlagen zu gewährleisten. Die so vorbereiteten Entwürfe brachte der Staatspräsident schließlich Ende September 2017 im Parlament ein.

Nach einer weiteren Konsultationsrunde über die Justizreform. Staatspräsident Andrzej Duda bringt Jarosław Kaczyński zur Tür.

War die Reform des LJR mit der polnischen Verfassung vereinbar?

Der Artikel 187 4 der polnischen Verfassung besagt: „Den Aufbau, den Tätigkeitsbereich und die Arbeitsweise des Landesjustizrates und das Verfahren bei der Wahl seiner Mitglieder regelt ein Gesetz.”

Ein diesbezügliches Gesetz wurde ordnungsgemäβ am 12. Dezember 2017 durch das Parlament verabschiedet.

Was ist der LJR?

Ein in der polnischen Verfassung vorgesehenes Gremium. Artikel 186 1: „Der Landesjustizrat wacht über die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter.“

Der Sitz des Landesjustizrates in Warschau.

Zusammensetzung des LJR (unverändert)

Diese regelt der Artikel 187 1 der polnischen Verfassung. Der Landesjustizrat besteht aus 25 Mitgliedern. Dies sind:

1. Von Amtswegen: die Präsidenten des Obersten Gerichtes und des Obersten Verwaltungsgerichtes sowie der Justizminister. Alle Drei bleiben im LJR so lange sie ihre Ämter innehaben.

2. Ein Vertreter, ernannt und abberufen durch den Staatspräsidenten.

3. Vier Abgeordnete, gewählt vom Sejm (untere Kammer des Parlaments), zwei Senatoren, gewählt vom Senat (obere Parlamentskammer).

4. Fünfzehn Richter (zwei vom Obersten Gericht, zwei von den Appellationsgerichten, zwei von den Verwaltungsgerichten, acht von Kreisgerichten und einer aus der Militärgerichtsbarkeit. Das richterliche „Fuβvolk“ der Amtsgerichte war bisher im LJR nicht vertreten.

Amtsperiode des LJR (verändert)

Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder des LJR beträgt nach wie vor vier Jahre. Bisher wurden frei gewordene Positionen fortlaufend für vier Jahre neu besetzt. Es fand also ein kontinuierlicher Wechsel statt.

Jetzt sollen alle gewählten Mitglieder des LJR gleichzeitig ihre Amtsperiode beginnen und beenden. Vorzeitig ausscheidende, gewählte Mitglieder soll eine Nachwahl durch das Parlament bestimmen. Die Amtsperiode der Nachgewählten endet mit der laufenden Amtsperiode des gesamten Landesjustizrates.

Der amtierende, entsprechend des alten Prinzips funktionierende LJR soll nach der Wahl des neuen Landesjustizrates (wahrscheinlich im Januar 2018) seine Tätigkeit automatisch beenden.

Zuständigkeiten (teilweise verändert)

Der LJR:

● wendet sich im Bedarfsfall an das Verfassungsgericht, mit dem Antrag alle Regelungen, die die richterliche Unabhängigkeit und die Unabhängigkeit der Gerichte betreffen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen (wie gehabt).

Der LJR ist auβerdem zuständig für:

● die Auswahl, Überprüfung und Zulassung von Kandidaten auf das Richteramt, die der Staatspräsident ernennt (wie gehabt),

● die Auswahl, Überprüfung und Zulassung von Richter-Kandidaten zur Beförderung in Gerichte einer höheren Instanz, die der Staatspräsident ernennt (wie gehabt),

● die Auswahl, Überprüfung und Zulassung von Richter-Kandidaten auf die Verwaltungsposten der Gerichtspräsidenten und ihrer Vertreter (entfällt. Diese Ernennungen und Abberufungen nimmt nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetzt der Justizminister vor),

● die Versetzung von Richtern in den Ruhestand nach dem 65. Lebensjahr, Aktivierung von Ruheständlern (wie gehabt).

● die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Richter vor Disziplinargerichten (wird ergänzt. Ein entsprechendes Verfahren kann jetzt auch der Justizminister anregen, entweder vor den Disziplinarkammern der  Gerichte oder vor der neugegründeten Disziplinarkammer am Obersten Gericht).

Die Hinzuwahl der Richter in den LJR. Bisher.

Bis jetzt haben Mitglieder des LJR, durch Mehrheitsbeschluss, neue Richter in den Rat berufen, es galt also der Grundsatz der Kooptation.

Warum die Zuwahl in den LJR abgeschafft wurde.

Kooptation ist die Hinzuwahl von neuen Mitgliedern durch die bereits bestehenden Mitglieder einer Gemeinschaft, eines Gremiums.

„Für die Wahl von Regierungen, Parlamenten oder anderen Vertretungsorganen ist das Verfahren der Kooptation nicht mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis vereinbar. Hier hat die Zuwahl einen gänzlich undemokratischen, oligarchischen Charakter“. (Siehe dazu Karl Loewenstein: „Kooptation und Zuwahl. Über die autonome Bildung privilegierter Gruppen”, Frankfurt a. M. 1973).

Nach 1989 fand in Polen keine Überprüfung der Richter aus der kommunistischen Zeit statt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verblieben alle, darunter viele ehemalige aktive Mitglieder der kommunistischen Partei sowie Richter, die politische Unrechtsurteile gesprochen haben, in ihrem Amt. Viele sind zwischenzeitlich aus Altersgründen ausgeschieden, viele sind aber auch aufgestiegen und haben noch heute leitende Positionen im Justizwesen inne. Durch den Landesjustizrat und andere hohe Ämter formten und bestimmten sie seit 1989 den Richternachwuchs.

Es war, als würde man in der vereinigten Bundesrepublik alle DDR-Richter auf ihren Posten belassen und ihnen eine absolute Autonomie gewähren. Sie würden, wie in Polen durch den LJR, über die Berufung des Nachwuchses in den Richterstand, über Beförderungen in höhere Gerichtsinstanzen, über die Bestrafung oder Nichtbestrafung von Kollegen in Disziplinarverfahren bestimmen.

Über zwei Jahrzehnte lang führte dieses in sich geschlossene System zu vielen Missständen und einer wachsenden Entfremdung des Justizwesens von der sozialen Wirklichkeit und seinen eigentlichen Aufgaben, hin zu einem auf das eigene Wohlergehen orientierten Dasein. Auf der Strecke blieb eine beträchtliche Anzahl von Bürgern, die das zunehmend lahmende, ineffiziente Justizwesen im Stich lieβ.

Jeder Versuch das zu ändern prallte an diesem System ab, wurde und wird zudem, bis heute, als ein Anschlag auf die richterliche Unabhängigkeit ausgelegt. Im Gegensatz dazu genieβt die Justizreform eine enorme (laut Umfragen mehr als 80 Prozent) Zustimmung in der Bevölkerung.

Sogar die Venedig-Kommission bemerkte 2014 in einem ihrer Berichte: „In Körperschaften wie den Landesjustizräten darf es keine eindeutige Vorherrschaft der Richter geben, ansonsten könnten dort Kungeleien, Berufsdünkel und Cliquenbildung die Oberhand gewinnen“.

Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) stellte in einem ihrer Berichte fest: „Auf internationaler Ebene ist man allgemein der Meinung, dass die Landesjustizräte nicht ausschlieβlich oder mehrheitlich aus Vertretern der Justiz bestehen sollten. Es geht darum Eigennutz, gegenseitiges Decken, Kungeleien, Berufsdünkel zu vermeiden“.

Die Wahl der Richter in den LJR. Künftig

● Die fünfzehn Richter werden vom Parlament in den LJR gewählt.

● Jeweils ein Kandidat wird entweder von einer Gruppe von mindestens zweitausend Bürgern oder mindestens fünfundzwanzig Richtern vorgeschlagen. Die Kandidaturen werden dem Parlamentspräsidenten mitgeteilt, der die Überprüfung der Anträge (Zahl der Unterschriften, ihre Authentizität usw.) und der Kandidaten (Personalien, vorgesehene fachliche, berufliche, moralische Kompetenz usw.) anordnet.

● Im parlamentarischen Justizausschuss wird, in Absprache zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition, eine fünfzehnköpfige Kandidatenliste erstellt. Neun Richter-Kandidaten bestimmt die Regierungsmehrheit, sechs die Opposition.

● Das Parlament wählt die so vereinbarte Liste mit einer 3/5 Mehrheit.

● Die Opposition hat bereits einige Male gedroht, sie werde an der Prozedur nicht teilnehmen und so die Entstehung eines neuen LJR unmöglich machen. Um eine solche dauerhafte Blockade zu vermeiden, ist eine Notlösung vorgesehen.

Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Einigung im parlamentarischen Justizausschuss, wählt das Parlament aus einer Liste, die alle (auf jeden Fall mehr als fünfzehn) Kandidaturen umfasst, fünfzehn Richter in den LJR. Dies geschieht in einer namentlichen Abstimmung. Die Abgeordneten werden aufgerufen und werfen ihre namentliche Stimmkarte in eine Urne, wobei jeder Abgeordnete nur einen Kandidaten auf der Liste ankreuzen darf. Die fünfzehn Kandidaten mit den meisten Stimmen gelten als gewählt.

● Alle in den LJR gewählten Richter sind nicht abrufbar und denjenigen, die ihre Kandidatur unterstützt haben keine Rechenschaft schuldig. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen, was ihre Unabhängigkeit zusätzlich stärken soll.

● Die zehn übrigen LJR-Mitglieder, die keine Richter sind, werden nach den bisherigen, unveränderten Regeln gewählt bzw. ernannt.

Ausführlich über die polnische Justizreform berichten wir in folgenden Beiträgen:

Polens Justizreform. Warum Staatspräsident Duda unterschrieben hat. 

Polens Justizreform genau betrachtet 1. Das Gerichtsverfassungsgesetz.

Polens Justizreform genau betrachtet 3. Das Oberste Gericht.

Polens Justizreform. Der tiefe Fall der Richter. 

Polens Justizreform. Mythen und Fakten. 

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