Wieviel Steuern zahlt die Kirche in Polen?

Mehr als viele denken.

Gläubige spenden für ihr Seelenheil und ihre Religionsgemeinschaften, und der Staat hält dabei die Hand auf. Polen ist das einzige Land in Europa, in dem die Kollekte besteuert wird.

Die Bestimmungen des Steuerrechts sind für alle registrierten Religionsgemeinschaften gleich, aber sie betreffen natürlich vor allem die katholische Kirche, zu der sich mit Abstand die meisten Polen (knapp 90 Prozent) mehr oder weniger bekennen.

Zusammen mit Hebammen, Übersetzern und Ostseefischern

Wie und wieviel Steuern Geistliche zu zahlen haben, das wurde 1998 zum letzten Mal im Gesetz „Über die pauschale Besteuerung von einigen Einkommen physischer Personen“ festgelegt. Darin geht es um Gewerbetreibende, die keine Arbeiter oder Angestellten beschäftigen und deren gesamtes Jahreseinkommen umgerechnet 250.000 Euro nicht übersteigt. Sie können ihr Einkommen, der Einfachheit halber, pauschal besteuern lassen. In diesem vereinfachten Verfahren besteht allerdings keine Möglichkeit irgendwelche Kosten von der Steuer abzusetzen.

Anders als sonst bei Gewerbetreibenden üblich, führen die „Pauschalisten“ kein „Einnahmen-Ausgaben-Journal für steuerliche Zwecke“, sondern lediglich ein Einnahmenbuch.

Die pauschalen Steuersätze betragen, je nach ausgeübter Tätigkeit, 20%, 17%, 10%, 8,5%, 5,5% und 3%. Den höchsten Satz von 20 Prozent zahlen u. a. Ärzte, Zahnärzte, Hebammen und Übersetzer. 3 Prozent u. a. Ostsee- und Binnengewässerfischer, auch Imbissbuden-Betreiber.

Zu diesen Berufsgruppen gesellen sich ebenfalls die Geistlichen. Deren Besteuerung wird  in einem separaten Unterkapitel (Art. 42 bis 51) geregelt. Sie zahlen jedoch keine Prozentanteile, sondern feste Beträge ohne direkten Bezug zur Höhe ihrer Einnahmen. Im Unterschied zu den im selben Gesetz erfassten weltlichen Berufsgruppen können Geistliche keine andere Art der Besteuerung wählen.

Sechzehn Pauschalstufen

Für Geistliche gibt es sechzehn verschiedene Steuerpauschalen, abhängig von der Einwohnerzahl in der jeweiligen Pfarrgemeinde. Die Beträge pro Stufe werden jedes Jahr nach einem besonderen Modus geringfügig angehoben.

Am Jahresanfang fragt das Finanzamt die Einwohnerzahl in der Pfarrgemeinde per 31. Dezember des Vorjahres beim Einwohnermeldeamt ab. Ob die Einwohner Kirchgänger sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

(Den nachfolgenden Angaben in Euro wurde ein Wechselkurs von 1 Euro = 4,25 Zloty zugrunde gelegt)

Die Pauschalsteuer in den kleinsten Pfarreien, mit weniger als eintausend Einwohnern, betrug 2019 für den Gemeindepfarrer 434 Zloty (ca. 102 Euro) pro Quartal. 2018 waren es 427 Zloty, 2017 – 420 Zloty, 2007 – 341 Zloty.

Sein Stellvertreter, der Vikar und alle anderen Gemeindepriester zahlten alle drei Monate 2019 einen Beitrag von 131 Zloty (ca. 31 Euro), 2018 – 129 Zloty, 2017 – 127 Zloty und 2007 – 107 Zloty. Zumeist jedoch, gibt es in den kleinen Pfarreien keine Vikare.

In Pfarrgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (das entspricht der höchsten, sechzehnten Pauschalstufe) zahlte 2019 der Gemeindepfarrer pro Quartal 1.559 Zloty (knapp 370 Euro). In den Jahren 2018, 2017 und 2007 waren es entsprechend 1.533 Zloty, 1.505 Zloty, bzw. 1.217 Zloty.

Vikare und andere Gemeindepriester in den gröβten Pfarreien zahlten 2019 alle drei Monate – 475 Zloty (ca. 112 Euro), 2018 – 448 Zloty, 2017 – 440 Zloty und 2007 – 359 Zloty.

Geerbt aus der kommunistischen Zeit

Vor dem Zweiten Weltkrieg waren in Polen Kollekten und Sammlungen, wenn sie religiösen Zwecken dienten und innerhalb der Gotteshäuser stattfanden, von jeglicher staatlicher Kontrolle ausgeschlossen. Das war ein wesentlicher Bestandteil der Autonomie der Kirche und der einvernehmlichen Trennung von Kirche und Staat.

Nach dem Zweiten Weltkrieg legten die Kommunisten diese Trennung anders aus. Sie verbannten die Kirche aus dem öffentlichen Raum. Die Caritas wurde verstaatlicht, der Religionsunterricht in den Schulen untersagt, die katholische Presse zumeist verboten, die wenigen übriggebliebenen Blätter einer strengen Zensur unterworfen, ihre Auflagen durch gedrosselte Papierzuteilungen auf ein Minimum beschränkt. Viele religiöse Feiertage verschwanden, die meisten Prozessionen wurden untersagt, karitative Einrichtungen wie Altersheime und Krankenhäuser, aber auch alle katholischen Schulen und Kindergärten wurden der Kirche weggenommen und gingen in Staatsbesitz über.

Kirchenverfolgung im kommunistischen Polen. Schauprozess des Bischofs von Kielce Czesław Kaczmarek (i. d. Mitte) im September 1953. Urteil: 12 Jahre Zuchthaus.

Die Trennung erfolgte jedoch nur einseitig, denn gleichzeitig wollte sich der kommunistische Staat auf keinen Fall von der Kirche lösen. Seine Einmischung in innerkirchliche Angelegenheiten durch Bespitzelung, Repressalien und Gängelungen wurde immer gröβer.

Kirchenverfolgung im kommunistischen Polen. Schauprozess der Mitarbeiter der Bischofskurie von Kraków im Januar 1953. Sieben Angeklagte, drei Todesurteile (umgewandelt in lebenslänglich).

Dazu gehörte die Einführung der Besteuerung. Ab 1949 mussten alle Pfarreien das für sie eigens ausgedachte Muster Nr. 11 des allgemeinen „Einnahmen-Ausgaben-Journals für steuerliche Zwecke“ führen. Alle Kollekten und Sammlungen wurden dort aufgeführt. Jede noch so kleine Schenkung musste samt Spendernamen eingetragen werden. Nach den Sonntagsmessen stürmten immer wieder Kontrolleure die Sakristeien, um nachzuprüfen, ob der Inhalt des Klingelbeutels umgehend nachgezählt und registriert wurde.

Kirchenverfolgung im kommunistischen Polen. Weihbischof von Gniezno/Gnesen Antoni Baraniak verbrachte drei Jahre (1953-1956) im Gefängnis. Bei insgesamt 145 Verhören wurden ihm u.a. alle Fingernägel herausgerissen. Wochenlang hielt man ihn ohne jegliche Kleidung in eiskalten, feuchten Zellen fest, in denen es kein Mobiliar gab.

Nach dem Ende des Stalinismus 1956 lieβ der brutale Druck auf die Kirche ein wenig nach, die meisten Verbote und Gängelungen jedoch blieben. Eine Erleichterung war damals der Übergang zur pauschalen Besteuerung der Pfarrer, auch wenn die Pauschalen ziemlich hoch angesetzt waren. Nach dem Ende des Kommunismus 1989 blieb dieses Besteuerungssystem bestehen, wurde jedoch abgemildert.

Trotzdem lieferte 2019 der Pfarrer einer Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern, von denen bei weitem nicht alle am Sonntag in der Kirche erschienen, insgesamt immerhin umgerechnet knapp 1.500 Euro beim Finanzamt ab. Sein Amtsbruder von der Kleinstgemeinde mit weniger als eintausend Einwohnern zahlte 2019 insgesamt etwa 410 Euro ein.

2018 beliefen sich die Staatseinnahmen aus der Besteuerung der Pfarrer aller Glaubensgemeinschaften alles in allem auf 14,3 Millionen Zloty (ca. 3,4 Mio. Euro).

Keine Kirchensteuer, nur die Kollekte

In Polen gibt es keine Kirchensteuer, wie man sie aus Deutschland kennt. Polnische Gemeinden aller Glaubensgemeinschaften finanzieren sich fast ausschlieβlich durch die Kollekte. In Deutschland oder Österreich wird, anders als in Polen, die Kollekte nicht besteuert und stopft die Finanzlöcher vor Ort, die von der Kirchensteuer nicht abgedeckt werden.

Die Einkommenssituation der polnischen Pfarrgemeinden und ihrer Priester ist sehr unterschiedlich. Generell kann man sagen, dass nur wenige Gemeindepfarrer ein gutes Auskommen haben. Die meisten leben bescheiden. Die Pfarrer in den kleinen Gemeinden haben nicht selten Mühe, über die Runden zu kommen.

Staatspräsident Andrzej Duda bei der Kollekte.

Im Jahr 2012 veröffentlichte die polnische Katholische Nachrichtenagentur (KAI) einen ersten ausführlichen Bericht zur finanziellen Lage der katholischen Kirche in Polen. Obwohl sich seit damals die aufgeführten Einnahmen um schätzungsweise 10 bis 15 Prozent erhöht haben, ebenso wie die Ausgaben, so gelten die zu jener Zeit in dem Bericht aufgezeigten Gesetzmäβigkeiten und Tendenzen auch acht Jahre später weiterhin uneingeschränkt.

Zu den Einnahmen einer Pfarrgemeinde gehören: die Kollekte während der Sonntagsmessen und der Messen an kirchlichen Feiertagen, wie Weihnachten, Aschermittwoch, Ostern usw., Spenden für bestellte Messen, für Taufen, Trauungen und Beerdigungen, und die Kollekte während der alljährlichen Hausbesuche des Gemeindepfarrers oder des Vikars.

Wenn der Pfarrer nach Hause kommt

Sie werden „kolęda“ (fonetisch kolenda) genannt, sind eine in Polen tief verwurzelte Tradition und finden zwischen Anfang Januar und Mariä Lichtmess am 2. Februar statt. Der Besuch wird ein paar Tage vorher zumeist mit einem Anschlag im Treppenhaus angekündigt. Oft geht dem Pfarrer ein Messdiener voraus und fragt, ob das Kommen erwünscht ist.

Pfarrer mit Ministranten unterwegs bei der Kolęda.

Kolęda. Gemeinsames Gebet.

Wenn ja, dann stehen schon, auf dem Tisch vorbereitet, ein Kruzifix, zwei Kerzen, ein Gefäβ mit Weihwasser und ein Weihwedel. Zunächst unterhält man sich, bietet dem Pfarrer etwas zu essen und zu trinken an, was der zumeist höflich ablehnt, denn er hat an dem Nachmittag bereits etliche Besuche absolviert und weitere stehen ihm bevor. Gemeinsam wird anschließend ein Gebet gesprochen und der Pfarrer segnet das Haus. Am Ende bekommt er einen Umschlag überreicht. Darin sind meistens zwanzig oder fünfzig, manchmal auch einhundert Zloty, also etwa vier oder zwölf, beziehungsweise knapp fünfundzwanzig Euro.

„Co łaska“ – „Was beliebt“

In einer polnischen Pfarrkanzlei sucht man vergebens nach einer Preisliste. Bestellt jemand, zum Beispiel, eine Messe für das Seelenheil der verstorbenen Mutter und fragt, was es denn kosten solle, bekommt er unweigerlich die Antwort: „Co łaska (fonetisch uaska) – „Was beliebt“. Nichtsdestotrotz haben sich bestimmte Beträge eingebürgert, die sich herumsprechen und die man bei Bedarf im Bekanntenkreis erfragen kann und nicht unterbieten sollte.

So liegt die Spende für eine Messe mit einem Fürbittenwunsch für einen Verstorbenen (Seelenamt, Jahrgedächtnis) oder für ein anderes Anliegen bei 30 bis 100 Zloty. Wobei kein Priester eine Bitte zur Lesung einer Messe ablehnen darf, wenn aus finanziellen Gründen keine Bezahlung erfolgen kann. Trauung: 500 bis 700 Zloty. Beerdigung: 300 bis 600 Zloty. Die Spannweite der Beträge zeigt die Unterschiede zwischen den ärmeren und den vermögenderen Pfarrgemeinden.

Segnung einer neuen Brücke in Rzeszów. Oktober 2015.

Deutlich höher fallen Spenden aus, wenn Firmen ihre neuen Produktionshallen, Büros oder die freiwillige Feuerwehr das neue Spritzenhaus, Vereine ihre Fahnen segnen lassen wollen. Das ist in Polen zwar ein weitverbreiteter Brauch, kommt aber im Gemeindeleben verständlicherweise nicht oft vor, und darf deswegen getrost in der Einnahmenrubrik „besondere Ereignisse“ verbucht werden .

Kirchenkommerz ist steuerpflichtig

Dieses, etwas verwirrende, aber in der polnischen Tradition tief verankerte Kollekten- und Spenden-System vor Augen, versteht man besser, warum der polnische Staat es mit Pauschalbeträgen besteuert und auf eine Buchführung verzichtet.

Davon abgesehen, ist die Seelsorge keine kommerzielle Dienstleistung. Wäre sie das, müsste der Pfarrer für einen Messeobolus von 100 Zloty insgesamt 105 Zloty oder 108 Zloty, beziehungsweise sogar 123 Zloty berechnen. Je nachdem, ob der Gesetzgeber den verminderten (5 beziehungsweise 8 Prozent) oder den regulären (23 Prozent) Mehrwertsteuersatz anwenden würde.

Seelsorge kommerzialisiert. Die postkommunistische Parlamentskandidatin Hanna Gil-Piatek und der bekannte antikirchliche, rabiate Provokateur Paweł Hajncel mit einer Fiskalkasse vor der Kathedrale von Łódź/Lodsch während des Parlamentswahlkampfes im Oktober 2019.

Dies fordert seit geraumer Zeit die polnische Linke. Pfarrer sollen Fiskalkassen führen, Quittungen und Rechnungen ausstellen, und die Pfarreien sollen, den Firmen gleich, auf die Kollekte Steuern zahlen. Es ist eine der wichtigsten Forderungen Robert Biedrońs, des Homosexuellen-Aktivisten und Kandidaten der polnischen Linken bei den Präsidentschaftswahlen am 10. Mai 2020.

In dem linken Block, der ihn aufgestellt hat, spielen die Postkommunisten die wichtigste Rolle. Sie haben Polen seit 1989 insgesamt acht Jahre lang (1993-1997 und 2001-2005) regiert, es aber nicht gewagt, ihre damals schon in den Wahlkämpfen gestellte Forderung nach der Kommerzialisierung der Seelsorge umzusetzen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Pfarrer, die zusätzlich oder hauptamtlich außerhalb der Gemeinde arbeiten, einen Arbeits-, Zeit- oder Werkvertrag haben, werden genauso besteuert wie alle anderen Bürger. Das gilt für Pfarrer, die Religionsunterricht an Schulen geben, für Geistliche als Hochschullehrer, für festangestellte Seelsorger bei Militär, Polizei, Feuerwehr, im Gesundheitswesen usw., für Pfarrer, die in der Kurie (Bischofsamt) angestellt sind und alle anderen. Die Pauschalbesteuerung gilt nur für die Kollekte und die Spenden der Gläubigen.

Auch die Diözesanbischöfe, die in ihren Kurien ein Gehalt bekommen, zahlen die normale Einkommenssteuer. Die Höhe schwankt zwischen vier- und sechstausend Zloty (ca. 950 bis 1.400 Euro), wobei sie kostenfrei wohnen und ihnen ein Dienstwagen zur Verfügung steht.

Devotionalienhandel.

Zudem unterliegen das Vermögen und die Einkommen kirchlicher juristischer Personen den allgemeinen Steuerbestimmungen. Darunter fallen die Caritas Polska (die mit Abstand größte Wohltätigkeitsorganisation des Landes), die diözesanen Caritasverbände, Priesterseminare, Klöster, Pfarreien, Diözesen usw. Sie alle zahlen Grundsteuer. Das Verpachten von Liegenschaften bzw. Vermieten von Räumlichkeiten, kirchliche Apotheken, Verlage, Kräuter- und Buchhandlungen, Andenken- und Devotionalienläden, Übernachtungshäuser, sie alle sind genauso einkommens- und gewerbesteuerpflichtig wie die weltliche Konkurrenz.

Dafür sind Schenkungen und Erbschaften, die der Kirche zugutekommen, soweit sie nicht kommerziellen Zwecken dienen, steuerfrei.

Die Gemeinde, die Pfarrer und ihre Finanzen

Hat der Pfarrer die Pauschalsteuer an das Finanzamt entrichtet, muss er zusehen, dass er seinen innerkirchlichen finanziellen Verpflichtungen gerecht wird. So gilt es den Beitrag zur Finanzierung der bischöflichen Diözesanverwaltung zu zahlen. Überwiesen werden muss zudem das Geld in die Diözesanfonds zugunsten pensionierter und arbeitsunfähiger Amtsbrüder, des diözesanen Priesterseminars, der Diözesanpriester auf Mission in der Dritten Welt, der Klausurklöster u. e. m.

Für den innerkirchlichen Gebrauch ist der Pfarrer verpflichtet ein Einnahmen-Ausgaben-Journal zu führen. Nach Jahresende schickt er es an die Diözesankurie.

Dann sind die Rücklagen für die regelmäßig anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Die Bezahlung des Organisten, der Putzfrau, Versicherungsbeiträge, das teure Beheizen der Kirche, laufende Reparaturen, die Kosten für verschiedene niedrigschwellige soziale Angebote, die praktisch jede polnische Pfarrei betreibt. Das kann ein Nachmittagshort mit Hausaufgabenhilfe für besonders förderbedürftige Kinder sein. Oder eine Beratungsstelle für Frauen in schweren Notlagen. Oder eine Essensausgabe für Arme. Und von irgendetwas müssen die Pfarrer, die ja kein festes Gehalt bekommen, auch leben.

Wieviel eine Pfarrei an Kollekte einnimmt, hängt ab von der Zahl der Kirchgänger, davon wie vermögend und spendenfreudig sie sind, von der Zahl der Messegaben, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, der Kommunionkinder und der Firmlinge. Zudem schwanken all diese Faktoren von Jahr zu Jahr. Was bleibt sind grobe Schätzungen.

Erstes Beispiel. Eine mittelgroße Pfarrgemeinde in Łódź mit zehntausend Einwohnern, von denen etwa viertausend regelmäßig eine der fünf Sonntagsmessen besuchen. Im Kollektenkörbchen, mit dem einer der Pfarrer den Kirchenraum durchschreitet, landen meistens Zwei- oder Fünf-Zloty-Münzen, ab und zu ein Zehn-Zloty-Schein. Die Leute in Łódź, der einstigen Textilstadt, haben nicht viel Geld.

Sonntagsmesse. Kollekte.

Die Sonntagskollekte bringt meistens insgesamt um die fünftausend Zloty ein. Die Kollekten an kirchlichen Feiertagen fallen zumeist etwas üppiger aus. Das ergibt im Jahr in etwa 300.000 Zloty. Hinzu kommen um die vierzig Trauungen je 500 Zloty, das macht zusammen 20.000 Zloty. Etwa einhundert Taufen mal 100 Zloty, sind 10.000 Zloty. Um die einhundertfünfzig Bestattungen, rechnet man im Schnitt mit 400 Zloty, ergeben 60.000 Zloty. Zirka fünfhundert Messegaben mal durchschnittlich 40 Zloty, das macht 20.000 Zloty im Jahr. Von den jährlichen Hausbesuchen (kolęda) bringen die drei Gemeindepfarrer 25.000 Zloty mit ins Pfarrhaus.

Insgesamt kommt man somit auf 435.000 Zloty (ca. 102.000 Euro) im Jahr. Davon wird mindestens die Hälfte an die Diözese weitergeleitet. Bleiben etwa 217.000 Zloty übrig, also um die 18.000 Zloty (ca. 4.200 Euro) pro Monat. Davon sollen alle Kosten vor Ort plus die Lebenshaltung des Gemeindepfarrers, des Vikars und, in Polen in einer Pfarrei dieser Größe durchaus noch üblich, eines weiteren Pfarrers bezahlt werden. Das ist nicht viel.

Zum Glück unterrichten alle drei Religion an umliegenden Schulen. Einer mit einer vollen Stelle (macht ca. 2.900 Zloty netto), die beiden anderen haben halbe Stellen (ca. 1.500 Zloty netto).

Religionsunterricht in einem Warschauer Lyzeum.

Wenn größere Renovierungen anfallen, wie zum Beispiel vor zwei Jahren, als ein Sturm das Dach beschädigte und zwei Mosaikfenster hinter dem Altar eingedrückt wurden, dann wird zu zusätzlichen Spenden aufgerufen und befreundete Firmen reparieren zum Selbstkostenpreis. Nur so geht es.

Zweites Beispiel. Eine kleine Gemeinde mit 1.200 Einwohnern auf dem Lande. Ein Pfarrer. Sonntags- und Feiertagskollekte, um die 2.000 Zloty. Im Jahr: ca. 120.000 Zloty. Fünf Trauungen je 500 Zloty: 2.500 Zloty. Zehn Taufen mal 100 Zloty: 1.000 Zloty. Zehn Bestattungen je 400 Zloty: macht 4.000 Zloty. Einhundert Messegaben je 40 Zloty: 4.000 Zloty. Die Hausbesuche (kolęda): 3.000 Zloty. Insgesamt ergibt das 130.000 Zloty im Jahr (ca. 30.500 Euro). Davon geht die Hälfte für die Diözese. Bleiben rund 65.000 Zloty für die kirchengemeinde. Das ergibt knapp 5.500 Zloty (ca 1.300 Euro) pro Monat.

Gemeindemitglieder helfen ehrenamtlich bei Dachrenovierung. Kirche der Muttergottes von Piekary im Warschauer Stadtteil Wola. Herbst 2018.

Zum Glück ist das Kirchengebäude nicht groß und nicht denkmalgeschützt. Der Pfarrer hat zwar keine Nebeneinkünfte, aber die Dorffrauen helfen gerne ehrenamtlich beim Schmücken und Putzen der Kirche. Die Männer gehen bei größeren Arbeiten zur Hand. Essbares gibt es immer wieder mal, auch umsonst, und der zwölf Jahre alte VW schafft noch munter den Weg zu den Hausbesuchen und in die Kreisstadt. Der Pfarrer kommt auf diese Weise ganz gut zurecht.

Sozialversicherungsbeiträge zahlt der Staat

Katholische Pfarrer gehen mit 75 Jahren endgültig in Rente. Ab 65 Jahren können sie das tun, wenn die Gesundheit nicht mitspielt. Dann helfen sie, wenn sie noch können, in den Pfarreien aus, wo sie als sogenannte Residenten leben. Es gibt in Polen auch einige Einrichtungen für schwerkranke oder altersschwache Pfarrer. Generell sind Priester diejenigen, die ihre Renten am kürzesten beziehen.

Erst mit 75 in Rente.

Geistlichen werden Sozialversicherungsbeiträge nur von ihren Einkommen aus festen Arbeitsverhältnissen (Schule, Universität usw.) einbehalten. Zudem zahlt der Staat für alle Geistlichen achtzig Prozent der niedrigsten, gesetzlich vorgeschriebenen, Renten, – Unfall,- und Gesundheitsbeiträge. Die fehlenden zwanzig Prozent zahlen die Geistlichen selbst oder deren Diözese, beziehungsweise der Orden.

Zu hundert Prozent vom Staat getragen, werden lediglich die Sozialversicherungsbeiträge polnischer Missionare, so lange sie auf Mission im Ausland sind, sowie für Nonnen und Mönche kontemplativer Orden, die in strenger Klausur, ohne Kontakt zur Außenwelt leben.

Das Geld hierfür kommt aus dem sogenannten Staatlichen Kirchenfonds. Gegründet haben ihn 1950 die Kommunisten, nachdem sie der Kirche fast ihr gesamtes Eigentum weggenommen hatten. Der Fonds sollte sich ursprünglich aus den Einkommen, die das verstaatlichte Kircheneigentum erbrachte speisen, und daraus Gesundheitskosten sowie Renten der Geistlichen finanzieren.

Die Kommunisten haben seinerzeit allein von der katholischen Kirche 145.000 Hektar Land und knapp 4.000 Gebäude konfisziert. Es handelte sich dabei meistens um sogenannte „Güter der toten Hand“, also Land, das Gläubige nach ihrem Tod der Kirche über Jahrhunderte vermacht hatten.

Nicht wenige der enteigneten Gebäude beherbergten gut ausgestattete Schulen, Krankenhäuser, Altersheime, Kindergärten. Mit der Caritas Polska zum Beispiel, gingen ein beachtlicher, moderner Lkw-Fuhrpark aus US-amerikanischen Spenden, sowie ebenfalls große Vorräte an Hilfsgütern und etliche Spendenkonten unwiederbringlich verloren.

Der Kirchenfonds jedoch, hat nie so funktioniert wie angedacht. Die Kommunisten haben das gesamte Kircheneigentum mit dem übrigen Staatseigentum vermischt, es nie separat verwaltet. Der Fonds wurde also von vornehein aus dem Staatshaushalt finanziert.

Untersuchungen nach 1990 ergaben, dass nur etwa 40 Prozent der Fonds-Gelder den ursprünglichen Aufgaben zugutekamen. Der Rest wurde für atheitstische Propaganda, antikirchliche Maßnahmen, die Förderung regimehöriger Kirchenleute ausgegeben. Er war ein weiteres, wirksames Werkzeug der Glaubenspolitik eines totalitären Staates.

Kirche und Geld. So sieht es die polnische Linke.

Bis heute hat die Kirche gut 30 Prozent ihres Eigentums nicht zurückerhalten. Die polnische Linke fordert die Abschaffung des Kirchenfonds. Soll doch der Klerus seine Sozialversicherungsbeiträge alleine zahlen. Hinzu kommen Forderungen nach der Verbannung des Religionsunterrichts aus den staatlichen Schulen, nach der Besteuerung der seelsorgerischen Leistungen, Entfernung von Kruzifixen aus dem öffentlichen Raum, Abschaffung der Gewissensklausel u. v. m. Sie wird damit eher keinen Erfolg haben.

Nichts deutet heute darauf hin, dass sich an der Finanzierung der Kirche in absehbarer Zeit etwas ändern wird. Die Art, wie die Kirche an ihr Geld kommt, ist ein wichtiger Bestandteil ihrer traditionellen Nähe zur Nation. Die Gläubigen greifen für sie jedes Mal direkt und freiwillig in die Tasche. Das verbindet.

© RdP




Was darf die Kirche kosten. Zwei Meinungen

In der heftigen Debatte um eine weitest gehende Einschränkung der Anwesenheit der katholischen Kirche im öffentlichen Raum, die  die polnische Linke ständig anmahnt, steht die Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ („Wahlzeitung“) an vorderster Front. Am 7. August 2014 hat sie wieder einmal das Thema aufgegriffen. Hier die wichtigsten Thesen des Artikels mit dem Titel:

                                         Teure Soutane

Wieviel kosten die Stellen und die Pensionen von Priestern und Nonnen.

Halina Bortnowska, bekannte katholische Publizistin: „In der Kirche gibt es seit Jahrhunderten den Begriff „Diakonie“ für selbstlosen Dienst, kostenlose Seelsorge. Ich befürchte, dass die Vergabe von bezahlten Stellen die Diakonie verdrängen wird.“

Professor Janusz Czapiński, Sozialpsychologe: „Die Laisierung schreitet in Polen voran. Es wird immer mehr Menschen geben, die dem Staat vorwerfen werden, dass er ihr Geld für den Religionsunterricht in den Schulen oder für den Seelsorger im Nachrichtendienst ausgibt.“

Das meiste,  ca. 1,5 Mrd. Zloty (ca. 365 Mio. Euro – RdP) im Jahr, zahlt der Staats für die Gehälter der Religionslehrer. Es gibt keine genauen Angaben aus den letzten Jahren, wie viele von ihnen Geistliche und wie viele Nichtgeistliche sind. 2009 jedenfalls waren von den 18.348 Religionslehrern 15.144 Priester oder Nonnen. Nicht alle hatten eine volle Stelle.

Die Geistlichen machen kein Geheimnis daraus, dass für viele von ihnen die Arbeit in der Schule eine wichtige Einkommensquelle ist. „Wäre nicht der Religionsunterricht, dann müssten wir wohl von der Sozialhilfe leben. Die Bischofskonferenz weiβ das sehr gut“, so ein Kaplan aus der Diözese Kraków.

Auch die Priester vom Militärordinariat der Polnischen Armee haben staatliche Stellen inne. Das sind lukrative Militärposten. Es gibt 200 davon, von denen 113 katholische Geistliche bekleiden. Ein einfacher Priester in Uniform verdient zwischen 3.000 und 5.000 Zloty (ca. 730 bis 1.200 Euro – RdP), ein Propst zwischen 5.000 und 7.000 Zloty (ca. 1.200 bis 1.700 Euro – RdP). Auβerdem zahlen die Steuerzahler  den Strom und die Beheizung von Militärkapellen, und sogar  die Organisten-Stelle.

Sie bezahlen auch die hohen Renten der uniformierten Geistlichen. So bezieht der Generalbischof Sławoj Leszek Głódź 10.000 Zloty (ca. 2.500 Euro – RdP) Rente im Monat, und als er aus dem  Dienst ausschied, bekam er 250.000 Zloty (ca. 61.000 Euro – RdP) Abfindung.  Das sind nun mal die Sätze für Generäle.

Staatliche Stellen bekleiden auch die 16  Seelsorger bei der Staatlichen Feuerwehr. Nach dem Charakter seiner Arbeit fragten wir den Brigadierpfarrer Henryk Betlej von der Woiwodschafts-Feuerwehrkommandantur in Łódź.  „Es kommen Beamte, die mit mir sprechen wollen. Vor nicht langer Zeit kam ein Feuerwehrmann, der sich bei der Räumung von medizinischen Abfällen mit einer Nadel gestochen hat. Er hatte Sorge, ob er sich nicht infiziert hat.“

Seelsorger gibt es auch bei der Polizei, doch im Gegensatz zur Feuerwehr, sind sie Zivilangestellte, haben also  nicht die Privilegien der Uniformträger. Von ihnen gibt es neunzehn. Pfarrer Bogusław Głodowski begleitet Polizisten immer wieder bei Einsätzen, oft in Wohnungen.

Einen Seelsorger für 5.671 Zloty hat auch die Personenschutzabteilung der Regierung. Im Finanzministerium stehen Schreibtisch und Schrank des Seelsorgers der Zöllner, der zugleich auch die Beamten des Finanzamts  betreut. Die Sprecherin des Ministeriums sagte, dass zu seinen Aufgaben auch die Segnung neuer Dienststellen von Zoll- und Finanzamt- gehören.

Mindestens eintausend Priester beschäftigt das staatliche Gesundheitswesen. Im Woiwodschafts-Krankenhaus von Bielsko-Biała gibt es zwei festangestellte Geistliche, und das, obwohl der Direktor die Zulagen der Krankenschwestern beschnitten hat . „Es ist besser mit ihnen einen günstigen Arbeitsvertrag abzuschlieβen, als  sie für jedes Kommen  zu bezahlen, auch nachts“, so Krankenhausdirektor Ryszard Batycki über die Beschäftigung von Geistlichen.

Keine der erwähnten Formen der Unterstützung der katholischen Kirche mit staatlichen Geldern ist in der Verfassung oder im seit 1998 geltenden Konkordat vorgesehen. Sie wurden  aufgrund separater Vorschriften eingeführt. Die staatliche Finanzierung erwähnt das Konkordat nur in drei Fällen.

Bei der Bezuschussung von kirchlichen, der Allgemeinheit dienenden Schulen und Erziehungseinrichtungen.

Weiterhin ist  die Rede davon, dass der Staat es „erwägen“ werde die Päpstliche Theologische Akademie in Kraków und die Katholische Universität Lublin finanziell zu unterstützen.

Auβerdem werde der Staat sich „nach Möglichkeit“ an der Renovierung von sakralen Kulturdenkmälern beteiligen.

Im Zusammenhang mit dem  Religionsunterricht und der Gefangenenseelsorge ist lediglich von der „Organisation“ und „Schaffung von Möglichkeiten“ die Rede. Im Falle der Armeeseelsorge wird die staatliche Beteiligung überhaupt nicht erwähnt. Auch die Verfassung  schweigt über die Finanzierung.

Da sie aber stattfindet, bedarf jede Veränderung in dieser Hinsicht, nach Meinung der Bischofskonferenz, der Zustimmung der Kirche, so z. B. wenn man die staatliche Finanzierung der Seelsorge im Zollwesen einstellen wollte.  Die Auslegung des Art. 27 des Konkordats durch die Bischofskonferenz lautet wie folgt: „Angelegenheiten die neuer oder zusätzlicher Regelungen bedürfen, werden auf dem Wege neuer Abkommen zwischen den vertragschlieβenden Parteien oder in Absprachen zwischen der Regierung der Republik Polen und der Polnischen Bischofskonferenz geregelt“.

Mit dem Artikel in der „Gazeta Wyborcza“ polemisierte Polens auflagenstärkstes Nachrichtenmagazin, das katholische „Gość Niedzielny“ („Der Sonntagsgast“) vom 24. August 2014 unter der Überschrift

                  Die Geizhälse von der „Gazeta Wyborcza“

Die  „Gazeta Wyborcza“ kämpft mit groβem Engagement um einen weltlichen Staat, zu verstehen  als die Verbannung jeglicher Erscheinungsformen des Katholizismus aus dem öffentlichen Leben. Diesmal widmeten sich die weltlichen Fundamentalisten den finanziellen Beziehungen zwischen Kirche und Staat. Auf der Titelseite der Zeitung vom 7. August 2014 erschien der Artikel „Teure Soutane“ und in der illustrierten Beilage die Reportage „Göttliche Stellen“. Beide Texte beschreiben ausführlich (…) wieviel Geld aus dem Staatshaushalt die bei staatlichen Stellen arbeitenden Geistlichen bekommen. Es ist ein Thema, das oft von anti-kirchlichen Kreisen angesprochen wird und als Beweis dienen soll für die angebliche Habgier der Kirche und die These, dass Polen ein Glaubensstaat sei. Es lohnt sich, diese beiden Artikel unter die Lupe zu nehmen, denn sie entblöβen das Denken der Linken.

Die Journalisten der „Gazeta Wyborcza“ zählen minuziös die Summen auf, mit denen aus dem Staatshaushalt Seelsorger, Religionslehrer usw. entlohnt werden. Diese Angaben erwecken den Anschein, als würde die Zeitung sorgfältig gehütete Geheimnisse aufdecken, derweil handelt es sich um seit Jahren bekannte Tatsachen. Es genügt  in den Bericht der Katholischen Nachrichtenagentur (KAI) aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Die Finanzen der katholischen Kirche in Polen“ reinzuschauen,  in dem noch viel mehr Details zu finden sind, auch über die Unterstützung des Staates durch die Kirche, die  ihn bei der Bewältigung verschiedener Aufgaben im Bereich der sozialen Fürsorge, der Bildung und der Kultur ersetzt. Dieser Gesichtspunkt wird in der „Gazeta Wyborcza“ selbstverständlich nicht erwähnt. (…)

In einem Kommentar zu den beiden Artikeln heiβt es, dass die Kirche „finanziell vom Staat abhängig“ sei, während in Wirklichkeit die Transfers aus dem Staatshaushalt nur wenige Prozent der Einnahmen der Kirche ausmachen.

(In Polen gibt es keine Kirchensteuer, die Kirche finanziert sich hauptsächlich von der Kollekte – Anm. RdP)

Gleichzeitig wird in dem Kommentar suggeriert, die staatliche Bezahlung, die eine Gruppe von Geistlichen bekommt, sei das Ergebnis einer seit Jahren andauernden Expansion der Kirche. Als weitere Belege für diese Ausweitung der Kirche gelten z. B. der Brauch Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden anzubringen, oder, dass Ärzte sich auf die Gewissensklausel berufen können. Des Weiteren wird behauptet, dass die Kirche sich nicht an das  Gebot halte, sich nicht in Bereiche einzumischen, die ausschlieβlich dem Staat vorbehalten seien. Ein riesiger Skandal sei zudem, so die Zeitung, dass die Regierung der Bischofskonferenz Gesetzesentwürfe zur Konsultation schickt, die mit der Tätigkeit der Kirche nichts zu tun haben, was ein weiterer Beleg für das „Nachgeben gegenüber den Forderungen der Bischöfe“ sein soll.

Es wird behauptet, dass „der Staat“ Stellen von Geistlichen bezahlt. Das ist nicht wahr. Der Staatshaushalt besteht aus Steuern, die die Bürger zahlen, und wir haben das Recht zu bestimmen wofür sie verwendet werden sollen. In der Demokratie sind wir der Staat, anders als im Kommunismus als der Staat über den Menschen stand. Die Behauptung „der Staat bezahle die Kirche“ verdeutlicht das kommunistische Erbe unserer Linken.

In Polen sind die Katholiken eindeutig in der Mehrheit. In Meinungsumfragen sprechen sich rund 70% der Polen für die Anwesenheit der Religion in der Schule aus, und dafür, dass Religionslehrer an Schulen arbeiten. Die Linke schockiert damit, dass deren Gehälter angeblich pro Jahr 1,5 Mio. Zloty (ca. 365 Mio. Euro – RdP) verschlingen. In Wirklichkeit sind es 1,1 Mio. Zloty (ca. 270 Mio. Euro – RdP). Zudem sollte man wissen, dass unter den  35.500 Religionslehrern mehr als 18.000 keine Geistlichen sind.

Doch etwas anderes ist noch wichtiger. Es stimmt nicht, dass der Staat, in dem er die Gehälter der Religionslehrer zahlt, die katholische Kirche bezuschusst. Der Staat erfüllt den Willen der Bürger, die den Wunsch äuβern, dass der Religionsunterricht in der Schule anwesend sein soll , weil er der Bildung und Erziehung der Jugend dient. Wie alle anderen Lehrer verrichten die Religionslehrer, ob Geistliche oder nicht, eine Arbeit für die sie entlohnt werden.

Die wütenden Attacken gegen den Religionsunterricht an den Schulen werden nicht aus finanziellen sondern aus ideologischen Gründen geritten. Die Linke weiβ, dass im Religionsunterricht das christliche Wertesystem vermittelt wird.

Die „Gazeta Wyborcza“ widmet ihre Aufmerksamkeit auch der Arbeit der Seelsorger. Sie ist empört darüber, dass sie für den Dienst, den sie in der Armee oder in Krankenhäusern verrichten, Gehälter bekommen. In Wirklichkeit geht es um ihre Anwesenheit in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen. Doch, ähnlich wie in den Schulen, ist diese Anwesenheit erwünscht.

In Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiten etwa 1.500 Seelsorger und es sind die Kranken, die einen Kaplan im Krankenhaus haben wollen. Er begleitet Leidende, Sterbende, spendet ihnen die Sakramente, hilft Angst und Schmerz zu ertragen, bereitet sie auf dem Tod vor. Es fällt schwer, sich einen Katholiken vorzustellen, der in einem Hospiz ohne die Begleitung eines Geistlichen aus dem Leben scheidet.

Die weltlichen Fundamentalisten können es nicht ertragen, dass die Armee 200 Seelsorger einstellt, wovon 113 katholische Seelsorger sind. Soldaten in Afghanistan, oder früher im Irak, unterstreichen dagegen immer wieder, wie wichtig ihnen die Anwesenheit eines Priesters sei. Er zelebriert die heilige Messe, nimmt Beichten von Soldaten ab, die jeden Augenblick fallen können. Gefängniskaplane wiederum verrichten mit der Seelsorge eine riesige Resozialisierungsarbeit, dank der die Gefangenen oft dem Verbrechen abschwören.

Es ist wichtig festzustellen, dass der Staat pro Jahr 20 Mio. Zloty (ca. 4,8 Mio. Euro – RdP) für die Bezahlung der Seelsorger in Armee, Gefängnissen und Krankenhäusern ausgibt. Gut 26 Mio. Zloty (ca. 6,3 Mio. Euro – RdP) kostete das Aussetzten der Maut an vier August-Wochenenden 2014 auf der Autobahn A1 von Warschau nach Gdańsk, weil die Mautstellen den Andrang nicht bewältigen konnten.

Wer den Katholiken die Seelsorge im Krankenhaus oder in der Armee verweigert, der verletzt das in der Verfassung verankerte Prinzip der freien Religionsausübung. (…).

Die Kirche gibt viel mehr als sie bekommt. Der finanzielle Einsatz der Kirche zugunsten des Staates und der Allgemeinheit beläuft sich, rund gerechnet, auf mehrere Milliarden Zloty.

Allein die Caritas Polska unterstützt Arme, Arbeitslose, Kranke und kinderreiche Familien mit Leistungen in Höhe von 480 Mio. Zloty (ca. 117 Mio. Euro – RdP) pro Jahr. Das ist so viel, wie die Kirche vom Staat für alle durch sie übernommenen (seelsorgerischen bzw. den Religionsunterricht an Schulen betreffenden – Anm. RdP) Aufgaben erhält . Doch dabei handelt es sich  nur um einen Teil  ihrer sozialen Aktivitäten. Neben der Caritas Polska gibt es ja noch weitere 44  Caritas-Verbände in den Diözesen, und darüber hinaus hat fast jede Pfarrei  eine Caritas-Station. Allein die Caritas der Diözese Tarnów leistete im Jahr 2010 Hilfe für Bedürftige im Wert vom 30 Mio. Zloty (ca. 7,5 Mio. Euro – RdP). Und Diözesen gibt es, wie gesagt, 44 in Polen. (…)

In den mehr als 500 von katholischen Einrichtungen getragenen Schulen lernen einige Zehntausend Kinder und Jugendliche. Frauen- und Männerorden betreiben in Polen knapp zweitausend verschiedene  soziale Einrichtungen, die Kranken, Alten, Sterbenden und unter Sucht leidenden Menschen helfen. Entsprechend der Gesetzgebung bekommen viele von ihnen staatliche oder kommunale Gelder, aber niemals decken diese Zuwendungen alle Kosten. Niemand fragt dort die Bedürftigen nach ihrem Taufschein. Kirchliche Hochschulen, die vom Staat, wie alle anderen Hochschulen, mitfinanziert werden, dienen der ganzen Gesellschaft. Ihre Absolventen, vor allem die der Katholischen Universitär Lublin, stellten in der Legislaturperiode 2007-2011 beinahe 10% der Sejm-Abgeordneten.

Die Kirche gibt auch riesige Summen  für den Erhalt von fast elftausend sakralen Architekturdenkmälern aus. Landesweit sind  das etwa 1 Mrd. Zloty (ca.245 Mio. Euro – RdP) pro Jahr. Derweil bezuschusste der Staat diese Arbeiten, z.B. im Jahr 2010, mit sage und schreibe 26,6 Mio. Zloty (ca. 6,5 Mio. Euro – RdP).  Auβerdem sollte mit aller Deutlichkeit unterstrichen werden, dass alle kirchlichen Einrichtungen jeden vom Staat erhaltenen Zloty abrechnen müssen.

Die Linke behauptet allen Ernstes, dass die Zuwendungen für die Kirche aus dem Staatshaushalt ein Beweis dafür seien, dass sich Polen in einen Glaubensstaat verwandle. Gemessen an dem, wie das Problem anderswo gehandhabt wird, liegen diese Vorwürfe völlig daneben. In Polen nämlich zählen die öffentlichen Zuwendungen für die Kirche zu den niedrigsten In Europa.

Hier einige ausgewählte Beispiele. In Belgien und in dem völlig verweltlichten Tschechien werden die Gehälter und die Renten der geistlichen vom Staat bezahlt. In Dänemark sind Geistliche Staatsbeamte und werden dementsprechend entlohnt. Die orthodoxe Kirche in Griechenland hat den Status einer „herrschenden Religion“ und ihre Tätigkeit wird weitgehend vom Staat finanziert. Das gilt für die Bischofsgehälter, für die Bezahlung der Priester in den Pfarreien -, für die Diakone und für alle weltlichen Personen, die die Kirche beschäftigt. Von alldem kann die Kirche in Polen nur träumen.

In allen EU-Ländern wird die Seelsorge in der Armee, im Strafvollzug und im Gesundheitswesen vom Staat finanziert. Weitverbreitet sind Steuerermäβigungen für kirchliche Einrichtungen, in sechs Staaten gilt das auch für die kirchliche Gewerbetätigkeit. In Österreich sind alle Schenkungen zugunsten der Kirchen steuerfrei. In allen EU-Staaten werden konfessionsgebundene Schulen gänzlich oder fast  ganz vom Staat finanziert. In England ist die Religion an staatlichen Schulen ein Pflichtfach. In der Slowakei finanziert der Staat teilweise die katholische Caritas und die evangelische Diakonie. Gelder aus kirchlichen Sammlungen und Gewinne aus kirchlicher Gewerbetätigkeit sind steuerfrei. Befreit von Steuern und Abgaben sind alle kirchlichen Gebäude und Friedhöfe. In Ungarn werden kirchliche Krankenhäuser genauso finanziert wie staatliche. Sogar im laizistischen Frankreich unterhält der Staat, und bezahlt die Renovierung, aller Kirchengebäude, die vor 1905 errichtet wurden.

Unterstellungen, dass der Staat die Kirche finanziere, sind Bestandteil einer von der Linken geführten Kampagne. Die Finanzen dienen hier nur als Vorwand. In der Tat geht es um die Vertreibung der Kirche aus dem öffentlichen Raum, weil sie einer weltanschaulich-sittlichen Revolution im Wege steht, die die Linke in Polen umzusetzen versucht.

RdP