Polens Justizreform. Mythen und Fakten.

Der Justizminister hat das Wort.

Am 12. Juli 2017 fand im polnischen Parlament eine hitzige Debatte über die bevorstehende Justizreform statt. Wie die gesamte Politik der jetzigen polnischen Regierung, hat auch dieses Vorhaben im deutschsprachigen Raum, aufgrund der Berichterstattung der Medien, einen denkbar schlechten Ruf. Die Argumente der Ideengeber und Befürworter der Umgestaltung kommen dabei kaum, wenn überhaupt zur Geltung.

RdP möchte diese Lücke schließen. Wir dokumentieren hier in Bild, Ton (auf Polnisch) und Schrift (in deutscher Übersetzung) die Rede von Justizminister Zbigniew Ziobro, der seine Argumente, vor allem für die Reform des Landesjustizrates, des zentralen Gremiums der polnischen Richterschaft und ihrer Autonomie, darlegt.

Vorab sei kurz erwähnt, dass die Neuordnung des Justizwesens drei Gesetzte umfasst: das Gerichtsverfassungsgesetz, das Gesetz über  den Landesjustizrat und das Gesetz über das Oberste Gericht. Über die beiden letzten wird noch diskutiert.  Das reformierte Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sieht u. a. vor, dass:

● die polnischen Richter in Zukunft, wie bereits schon jetzt die höheren Staatsbeamten, alle Staatsanwälte und Abgeordnete, jedes Jahr eine im Internet allgemein zugängliche Vermögenserklärung abgeben müssen;

● die Fälle den Richtern nicht mehr von den Gerichtspräsidenten, sondern durch ein computergesteuertes Auslosungssystem zugeteilt werden;

● die Verwaltungsdirektoren der Gerichte vom Justizminister ernannt werden, und die Gerichtspräsidenten sich von nun an allein auf die Rechtsprechung konzentrieren sollen;

● der Richter muss alle seine Verfahren zum Urteil bringen, auch wenn er befördert oder versetzt wird. Dadurch soll die zeitaufwändige und kostspielige Neuafunahme von Verfahren vermieden werden;

● jetzt allgemein vorgeschriebene regelmäβige Aufsichtskontrollen (Visitationen) bei den Gerichten sollen zukünftig entfallen und Richter-Visitatoren, die diese durchführten zur Rechtsprechung in die Gerichtssäle zurückkehren.

Justizminister Zbigniew Ziobro im Sejm.

Nachfolgend die Sejmrede von Justizminister Zbigniew Ziobro zu den Veränderungen im Landesjustizrat:

Herr Sejmpräsident, Frau Ministerpräsidentin, verehrte Damen und Herren,

angesichts der Ausführungen des Berichterstatters (die Einzelheiten des Gesetzentwurfs wurden zuvor durch einen an der Ausarbeitung beteiligten Abgeordneten der Regierungspartei vorgetragen – Anm. RdP), die er inzwischen teilweise mehrere Male wiederholt hat, beschränkt sich meine Rolle darauf seinen Antworten auf Fragen, die in dieser Debatte gestellt wurden einige Ergänzungen hinzuzufügen.

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das polnische System für die Berufung von Richtern äuβerst undemokratisch ist. Und da stellt sich die Frage, ob dieses System vereinbar ist, nicht nur mit dem Geist, sondern auch mit den Prinzipien der polnischen Verfassung, auf die ihr (die Opposition – Anm. RdP) euch so gerne und so oft beruft. Ob es vereinbar ist mit den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates, wenn der Mechanismus (der Richterberufung – Anm. RdP) nicht demokratisch ist. Er fuβt nämlich auf dem Grundsatz der Kooptation.

(Kooptation – Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von neuen Mitgliedern durch die Mitglieder einer Gemeinschaft, eines Gremiums. „Für die Wahl von Regierungen, Parlamenten oder anderen Vertretungsorganen ist das Verfahren der Kooptation nicht mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis vereinbar. Hier hat die Zuwahl einen gänzlich undemokratischen, oligarchischen Charakter“. Siehe dazu Karl Loewenstein: Kooptation und Zuwahl. Über die autonome Bildung privilegierter Gruppen. Frankfurt a. M. 1973 – Anm. RdP).

Ziobro: Diese undemokratische Zuwahl stammt noch aus dem Jahr 1989 (Ende des Kommunismus in Polen – Anm. RdP). Aus dem Kompromiss (der Solidarność – Anm. RdP) mit den Kommunisten (gemeint sind die Vereinbarungen, getroffen bei den Gesprächen am Runden Tisch vom 06.02. bis 05.04.1989 – Anm. RdP).

Ziobro: Damals (am 29.12.1989 – Anm. RdP) wurde der Landesjustizrat (LJR) berufen und seither beruft er, nach dem Zuwahl-Prinzip, bis heute neue Richter. Wer ist das (der LJR – Anm. RdP) konkret? Das sind immer noch Menschen, die durch den kommunistischen Staatsrat zu Richtern gemacht worden sind.

(Seit 1952 hatte das kommunistische Polen keinen Staatspräsidenten sondern einen fünfzehn bis knapp dreißigköpfigen Staatsrat – die Zahl schwankte bis 1989 – der kollektiv die Aufgaben des Staatsoberhauptes wahrnahm. U. a. ernannte der Staatsrat Richter, die alle zuvor gründlich hinsichtlich ihrer Loyalität zur kommunistischen Partei und dem Staat durchleuchtet worden waren.

Nach 1989 fand in Polen keine Überprüfung der bis dahin ernannten Richter statt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen verblieben alle, darunter viele ehemalige aktive Mitglieder der kommunistischen Partei, auf ihren Posten. Viele sind inzwischen aus Altersgründen ausgeschieden, viele sind aber auch aufgestiegen und haben noch heute leitende Positionen im Justizwesen inne. Durch den Landesjustizrat und andere hohe Ämter formen und bestimmen sie den Richternachwuchs. – Anm. RdP).

Ziobro: Auf diese Weise kamen sie damals in den LJR und hatten danach, aufgrund des Prinzips der Zuwahl, die Möglichkeit neue Kolleginnen und Kollegen (sowohl in den LJR, wie auch in den Richterberuf – Anm. RdP) zu berufen.

(Der Landesjustizrat besteht aus 25 Mitgliedern.

1. Dies sind von Amtswegen: die Präsidenten des Obersten Gerichtes und des Obersten Verwaltungsgerichtes sowie der Justizminister. Alle bleiben im LJR so lange sie ihre Ämter innehaben.

2. Ein Vertreter, ernannt und abberufen durch den Staatspräsidenten.

3. Vier Abgeordnete, gewählt vom Sejm (untere Kammer des Parlaments), zwei Senatoren, gewählt vom Senat (obere Parlamentskammer).

4. Fünfzehn Richter (zwei vom Obersten Gericht, zwei von den Appellationsgerichten, zwei von den Verwaltungsgerichten, acht von Kreisgerichten und einer aus der Militärgerichtsbarkeit. Das richterliche „Fuβvolk“ von den Amtsgerichten ist nicht vertreten).

Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder des LJR dauert vier Jahre. Frei werdende Plätze werden fortlaufend für vier Jahre besetzt. Es findet also ein kontinuierlicher Wechsel statt – Anm. RdP).

Ziobro: Der einzige demokratische Bestandteil dieses Berufungssystems von Richtern ist der Staatspräsident. Seine Rolle jedoch versucht der LJR, so gut es geht, auf die eines Notars zu beschränken. Er sagt ganz offen: der Staatspräsident darf unsere Vorschläge (für die Berufung der Kandidaten ins Richteramt – Anm. RdP) nur beglaubigen.

Staatspräsident Andrzej Duda.

Zum Glück stellt Staatspräsident Andrzej Duda seine aktive Rolle unter Beweis und zeigt, dass er ein Mann ist, der eigene Entscheidungen treffen kann. Und das ist der einzige Lichtblick bei der derzeitigen Praxis zur Berufung zum Richteramt.
(2016 hat Duda die Beförderung von zehn der insgesamt vierhundertfünfzehn vom LJR zur Berufung ins Richteramt oder zur Beförderung vorgeschlagenen Kandidaten abgelehnt – Anm. RdP).

Ziobro: Ihr habt euch in dieser Diskussion gerne auf die Venedig-Kommission und auf die Meinung der OSZE berufen. Ihr tut dies jedoch ziemlich selektiv. Vor allem denke ich dabei an den Abgeordneten Jacek Protasiewicz (von der Union der Europäischen Demokraten. Insgesamt vier Abgeordnete, die im Juli 2016 aus der Bürgerplattform wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen wurden – Anm. RdP).

Ziobro: Darum erlaube ich mir, unter Berufung auf einige andere Feststellungen eben dieser beiden Organisationen, die für euch (die Opposition – Anm. RdP) so wichtig und bedeutsam sind, noch etwas zu ergänzen.

Und zwar hat die erwähnte Venedig-Kommission 2014 in einem ihrer Berichte bemerkt, ich zitiere: „In Körperschaften wie den Landesjustizräten darf es keine eindeutige Vorherrschaft der Richter geben, ansonsten könnten dort Kungeleien, Berufsdünkel und Cliquenbildung die Oberhand gewinnen“.

So sah es die Venedig-Kommission. Diese Beschreibung passt hervorragend in Bezug auf den polnischen LJR. Von den fünfundzwanzig Mitgliedern des LJR sind siebzehn Richter. Die übrigen Mitglieder haben eine rein dekorative Funktion, sind ein unbedeutender Bestandteil, der keinen Einfluss auf die dort gefällten Entscheidungen hat. Jedes Mitglied dieses Gremiums – und ich gehöre übrigens zum zweiten Mal dazu – weiβ bestens Bescheid, dass dies ausschlieβlich eine „berufliche Standesvertretung“ ist, die alles selbst entscheidet.

Auch die erwähnte OSZE stellt in einem ihrer Berichte fest: „Auf internationaler Ebene ist man allgemein der Meinung, dass die Landesjustizräte nicht ausschlieβlich oder mehrheitlich aus Vertretern der Justiz bestehen sollten. Es geht darum Eigennutz, gegenseitiges Decken, Kungeleien, Berufsdünkel zu vermeiden“.

Was kann man dem noch hinzufügen? Genau das wollen wir erreichen! Wir wollen die Empfehlungen der OSZE und der Venedig-Kommission umsetzten. Wir wollen mit dem Berufsdünkel brechen und dem LJR den Sauerstoff der Demokratie zuführen. Ja, Sauerstoff, erzeugt von demokratischen Mechanismen, denn Polen ist nicht nur ein Rechtsstaat, sondern ein demokratischer Rechtsstaat. Polen ist keine „Gerichtekratie“, sondern eine Demokratie.

Ich möchte hier noch eine Aussage anbringen, die bei euch, (der Opposition – Anm. RdP) wie ich glaube, auf Resonanz stoβen dürfte. Ich zitiere: „Der Landesjustizrat ist eine staatliche Gewerkschaft, die Interessen pflegt und dem polnischen Justizwesen schlecht bekommt“. Wer hat das gesagt? Ich zitiere noch einmal: „Eine staatliche Gewerkschaft, die Interessen pflegt und dem polnischen Justizwesen schlecht bekommt“.

Es war eine eurer Autoritäten, euer Guru, euer Mann der Vorsehung, Professor Rzepliński.

Prof. Andrzej Rzepliński.

(Andrzej Rzepliński, fonetisch Scheplinski, geb. 1948, war von 2010 bis 2016 Verfassungsgerichtspräsident. Er ist bis heute einer der prominentesten Gegner aller Justizreformen der Nationalkonservativen und eine wichtige Persönlichkeit der Ablehnungsfront gegen Recht und Gerechtigkeit – Anm. RdP).

Ziobro: Teilt ihr nicht seine Meinung? Nein? Man soll in die Annalen dieses Parlaments eintragen, dass ihr nicht einer Meinung seid mit Professor Rzepliński!

Er hat aber noch mehr gesagt: „Die Medien berichten über viele Korruptionsfälle, über betrunkene Richter in Gerichtsgebäuden, betrunkene Richter am Steuer, Richter die gewöhnliche Straftaten begehen. In einem Teil dieser Fälle waren die bisherigen Ahndungsversuche vergeblich. Sie scheiterten an der Stärke der Seilschaften und der Mentalität einer „belagerten Festung“, die die wichtigsten Strukturen unseres Justizwesens auszeichnet“.

Wie sehr ist es an der Zeit für solche Worte, auch wenn sie in der „Gazeta Wyborcza“ (das führende Kampfblatt der Ablehnungsfront gegen Recht und Gerechtigkeit – Anm. RdP) gefallen sind! (…)

Und noch ein Zitat: „Erfüllt der Landesjustizrat seine Funktion, wacht er über die Unabhängigkeit von Richtern und Gerichten? Der LJR tut das nicht. In der Tat, handelt es sich hierbei um einen Ort, an dem man sich die Kandidatur für das Richteramt sichert. Jeder geht dorthin mit seinen Kandidaten und sorgt dafür, dass ausgerechnet sie durchgeboxt werden. Das tun auch Politiker, zu denen sich die Schutzpatronen einzelner Kandidaten oder auch die Kandidaten selbst vorzudrängen verstehen.

Der LJR ist nicht der richtige Ort, um darüber zu entscheiden wer Richter wird. Der LJR kümmert sich nur um die Interessen der Richtergilde. Er ist aber kein Organ, das sich um wahre Unabhängigkeit kümmert“.

Wer sagte das? Der Vorsitzende Stępień, eine weitere eurer Autoritäten. Seid ihr mit ihm einverstanden?

Magister Jerzy Stępień

(Jerzy Stępień, fonetisch Stempieen. Von 1999 bis 2008 Richter beim Verfassungsgericht, 2006 bis 2008 sein Vorsitztender, obwohl er nur den Magistertitel besitzt. Auch eine wichtige Persönlichkeit der Ablehnungsfront gegen Recht und Gerechtigkeit – Anm. RdP).

Ziobro: Ihr sagt, wir verletzen internationale Standards mit unseren Vorschlägen. Doch in Wirklichkeit teilen wir die Untersuchungsergebnisse, die ich hier zitiert habe. (…) Wir gehen aber noch weiter.

Wir stellen nicht nur Diagnosen, die zutreffend sind, sondern wir suchen auch nach Lösungen. Sie sind nicht immer vollkommen, das stimmt, aber auch die Demokratie ist nicht perfekt. (…) Die demokratischen Mechanismen sind nicht ideal, aber niemand hat bisher bessere erfunden, und deswegen greifen wir zur Demokratie, um sozusagen den Augiasstall auszumisten. Nur demokratische Mechanismen können das bewirken. Die Antwort auf Berufsdünkel, auf Cliquen, auf „berufliche Standesvertretungen“, auf Pathologien ist Demokratie.

Gewiss, auch die Demokratie hat Mängel und stöβt an Grenzen. (…) Doch es gibt keine schlechtere Lösung, als den jetzigen Zustand mit seinen Seilschaften und pathologischen Zuständen beizubehalten. Darum schlagen wir vor, dass die Abgeordneten die Mitglieder der Richterschaft in den Landesjustizrat wählen sollen, weil sie eine demokratische Legitimation haben, während die hinzuwählenden Richter vom LJR über keinerlei demokratische Legitimation verfügen.

Ihr habt diese demokratische Legitimation und ihr könnt euch vor der Öffentlichkeit, vor den Wählern verantworten, und das müssen wir auch. Und genau darin liegt die Garantie, dass wir in den Landesjustizrat keine Richter wählen werden, für die wir uns später schämen müssen. (…) Die politischen Kosten wären zu hoch.

Die demokratischen Mechanismen haben bereits in der Vergangenheit gewirkt und deswegen habt ihr euren Abgeordneten Zbigniew Chlebowski ausgeschlossen.

Bürgerplattform-Fraktionsvorsitzender Zbigniew Chlebowski im Oktober 2009 bei einer Pressekonferenz nachdem seine Machenschaften mit einem Glücksspielunternehmer bekannt geworden sind.

(Zbigniew Chlebowski, von 2007 bis 2009 Sejm-Fraktionsvorsitzender der damals regierenden Donald-Tusk-Partei Bürgerplattform. Er geriet ins politische Abseits, als Telefonprotokolle seiner Gespräche publik wurden, in denen er einem befreundeten Glücksspielbetreiber Hilfe und Protektion bei dessen krummen Geschäften versprach – Anm. RdP).

Ziobro: Und warum ist Ryszard Milewski immer noch Richter, obwohl er am Telefon bereit war über die Besetzung einer Spruchkammer zu verhandeln und davon sprach, dass die Kammer mit ihm vertrauten Richtern besetzt sein würde. Wieso ist er immer noch Richter? Weil es im Richterstand solche demokratischen Mechanismen nicht gibt.

Richter Ryszard Milewski.

(Ryszard Milewski war Präsident des Kreisgerichtes in Gdańsk. Er fiel im September 2012 einer journalistischen Provokation zum Opfer. Ein angeblicher Assistent des Chefs der Kanzlei des Ministerpräsidenten Donald Tusk rief an, und Milewski ging diensteifrig auf alle Wünsche seines Gesprächspartners bezüglich Verhandlungstermin, Auswahl der Richter für die Verhandlung usw. ein. Daraufhin wurde Milewski von einem richterlichen Disziplinargericht lediglich nach Białystok versetzt, wo er weiterhin Recht spricht – Anm. RdP).

Ziobro: Es hat sich für euch (die Bürgerplattform – Anm. RdP) nicht gelohnt an so jemandem, wie Chlebowski festzuhalten, aber im Fall von Milewski hat sich die Korporation, deren Interessen, die Mentalität dieser „belagerten Festung“ als wirksam erwiesen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Das, was Milewski gesagt und getan hat war eine Schande für das polnische Justizwesen. Das war zu euren Zeiten. Was habt ihr gemacht, um solche Leute loszuwerden?

Wir schlagen heute Lösungen vor, die vielleicht nicht perfekt, aber die einzig möglichen in dieser Lage sind, weil wir die pathologische Situation, die entstanden ist beseitigen müssen.

Man sagt, Bilder sagen mehr als tausend Worte und deswegen möchte ich euch einige Bilder vor Augen führen.

(Ziobro zeigt mittels eines Präsentationsprogramms Diagramme – Anm. RdP).

Auf dem ersten Bild ist das zu sehen, was ihr kritisiert. Ihr sagt, wir nehmen den Richtern den Einfluss darauf, wer in der Zukunft Richter werden kann. Das stimmt nicht. Vielleicht glauben viele von euch daran, weil ihr euch nicht die Mühe gegeben habt euch in das Thema einzuarbeiten. Abgeordnete sind vielbeschäftigte Leute und schenken jenen glauben, die hier herumlaufen und demagogisches Zeug verbreiten. Doch hier kann man die Fakten sehen.

Wie soll die Berufungsprozedur aussehen?

1. Der Justizminister gibt, so wie heute auch schon, freie Stellen bekannt.

2. Kandidaten melden sich. Bei wem? Nicht beim Justizminister, sondern beim zuständigen Gerichtspräsidenten. So unser Vorschlag.

3. Nicht der Justizminister, sondern der Gerichtspräsident verfügt die Überprüfung der Eignung der Kandidaten.

4. Die Richtervollversammlung des Gerichtes gibt eine Beurteilung der Kandidaten ab.

5. Der Gerichtspräsident stellt dem Landesjustizrat die Kandidaten sowie deren Beurteilung vor. Wo also sind hier der Justizminister oder seine Beamten?

5. Erst der LJR, der weiterhin mehrheitlich von Richtern beherrscht sein wird, trifft die Wahl. Mehr noch, der Kandidat kann gegen die Entscheidung des LJR vor einem Gericht klagen.

6. So vorbereitete Kandidaturen landen schließlich auf dem Schreibtisch des Staatspräsidenten, der die Entscheidung über Berufung oder Nichtberufung eines Kandidaten auf Lebenszeit zum Richteramt trifft.

Wer kann hier reinen Gewissens sagen, dass wir die Richter ihres Einflusses auf die Zulassung zum Richterstand berauben?

Und nun das zweite Schaubild.

Hier haben wir Deutschland. Ein Land, auf das sich die Bürgerplattform und die Nowoczesna (Die Moderne, eine kleine Oppositionspartei derselben radikalliberalen Ausrichtung wie die Bürgerplattform – Anm. RdP) so gerne berufen.

1. Der dortige Justizminister gibt, ebenso wie in Polen, eine freie Richterstelle bekannt.

2. Die deutschen Kandidaten melden sich. Wo? Beim Gerichtspräsidenten? Nein, beim Justizminister.

3. Die Beamten des Justizministers überprüfen die Eignung der Kandidaten, sortieren die Kandidaten aus und stellen sie dem Justizminister vor.

4. Wer nicht genommen wird kann vor einem Gericht dagegen klagen.

5. Der Justizminister beruft die Richter auf Lebenszeit.
Seht ihr den Unterschied?

Am komischsten ist, dass uns deutsche Politiker, mit Herrn Schulz an der Spitze, belehren, wie wir unsere Gesetzte schreiben sollen, damit diese eine Beteiligung der Richter bei der Berufung künftiger Richter berücksichtigen. Da kann man sich nur an den Bauch fassen und lachen. Aber das zeigt auch die deutsche Überheblichkeit, die wir kennen und die wir in keiner guten Erinnerung aus der Geschichte haben.

Diese Regierung wird sich davon nicht beeindrucken lassen. Wir werden Entscheidungen treffen, die gut sind für das polnische Justizwesen und die polnischen Bürger.

Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert Polen und verschlieβt die Augen vor den Zuständen in seiner lettischen Heimat.

Die absurdeste Gestalt in diesem internationalen Chor, der Polen kritisiert, ist Herr Nils Muižnieks, der Menschenrechtskommissar des Europarates. Dieser Herr wirft uns mit unglaublicher Konsequenz vor, dass wir den Richtern den Einfluss auf die Berufung künftiger Richter verwehren. Das ist umso komischer, als in seiner eigenen Heimat, Lettland, die Richter direkt vom Parlament berufen werden und einen Landesjustizrat gibt es dort gar nicht. So ist es in Lettland. So sehen die Tatsachen aus. (…)

Oft höre ich in diesem Zusammenhang das Wort „Freiheit“ fallen, doch es gibt keine Freiheit ohne Gerechtigkeit. Es gibt auch dann keine Freiheit, wenn die Polen vor und in den Gerichten mit Arroganz und Hochmut behandelt werden. Wenn sie aus dem Munde einer prominenten Vertreterin der Richterschaft, anstatt von Dienst am Bürger und Hilfe, hören, dass die Richter eine „ganz besondere Kaste“ sind, dass Richter über dem Recht und den Bürgern stehen, anstatt den Geschädigten und Schwächeren zu helfen.

Wir wollen das ändern und wir haben die Entschlossenheit, das zu tun. (…) Vielen Dank.

RdP




Thank you, Poland! Trumps Warschauer Rede zum Hören und Sehen

Die Warschauer Rede von US-Präsident Donald Trump vom 6. Juli 2017, wird den Polen für sehr lange in Erinnerung bleiben. Gehalten auf dem Krasinski-Platz, vor dem Denkmal für den Warschauer Aufstand (1. August 1944 – 3. Oktober 1944), war sie eine hochemotionale Huldigung an die Menschen, das Land und seine dramatische Geschichte. Sie war sehr amerikanisch und sehr polnisch zugleich in ihrem Pathos und in ihrer klaren Sicht der Dinge.

Man sah, Trump sprach aus Überzeugung. Er beschwor die Werte, die ihm wichtig sind, und die er in Polen wiederzufinden glaubt. Es war zudem sein Dank an eine Nation und ein Land, das zu Amerika steht und seine Bündnisverpflichtungen ernst nimmt, Ein Dank auch an die Amerika-Polen, die ihm 2016 zum Wahlsieg in einigen wichtigen „swing states“ („Staaten mit Wechselwählern“) verholfen haben.

Die letzte Ansprache dieser Art hielt in Deutschland wahrscheinlich der Berliner Oberbürgermeister Ernst Reuter während der sowjetischen Berlin-Blockade im September 1948: „Ihr Völker der Welt schaut auf diese Stadt!“ Dies sind längst vergangene Zeiten, und so war die Reaktion der deutschsprachigen Medien absehbar. Ihre Korrespondenten und Kommentatoren konnten Donald Trump in Warschau, seiner Ansprache und den Polen, die er mitgerissen hat, fast nur Negatives abgewinnen,Es war eine düstere und konservative Rede“, so der schweizer Rundfunk SRF. Die Menschen, die Trump zujubelten seien „organisierte Massen“ („Tagesanzeiger“) gewesen, „mit Bussen herangefahren“, „kein repräsentativer Querschnitt der polnischen Bevölkerung” („ARD-Tagesschau”) usw., usf. 

Dass Menschen und Vereine aus der Provinz, wie die „Leserklubs der Gazeta Polska“, auf eigene Kosten, Busse anmieteten, um ungeachtet der Anstrengungen, der Kosten, der lästigen Sicherheitsmaßnahmen und des stundenlangen Ausharrens in der prallen Sonne (letzter Einlass drei Stunden vor Redebeginn), bei dem Ereignis dabei zu sein, passte offensichtig nicht in ihr Konzept. Abgesehen von der VIP-Loge kamen etwa zwanzigtausend Menschen zu dem Ereignis. Mehr fasste der Platz nicht.

Am besten ist es immer, sich selbst ein Bild zu machen. Deswegen dokumentieren wir für Sie die Warschauer Rede Donald Trumps gleich in zwei Fassungen: 

1. Die Kurzfassung, die für Furore im polnischen Internet sorgt.

2. Der vollständige Auftritt des US-Präsidenten.  

Lesenswert auch: "Ein Donald mehr erschreckt nicht sehr".

© RdP